29.05.2026
„Reisepass für Waren“ ab 1. Juni per QR-Code bringt Erleichterungen für Unternehmen
Internationale Geschäfte bleiben für viele Unternehmen wichtig, werden aber zunehmend komplexer. Handelskonflikte, neue Vorgaben und Zollfragen erhöhen den Aufwand im Alltag. Umso wichtiger sind aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt digitale Verfahren, die Abläufe vereinfachen und Unternehmen entlasten. Der aktuelle Außenwirtschaftsreport 2026 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zeigt: Digitale Lösungen wie das volldigitale Ursprungszeugnis und das künftig digitale Carnet-Verfahren können den grenzüberschreitenden Warenverkehr erheblich erleichtern.
Das Carnet ATA gilt als „Reisepass für Waren“. Es wird genutzt, wenn Unternehmen Waren nur vorübergehend ins Ausland bringen – etwa Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Warenmuster. Das Verfahren erleichtert die Zollabwicklung und hilft, zusätzliche Zollerklärungen oder Sicherheitsleistungen im Ausland zu vermeiden.
Ab dem 1. Juni 2026 wird das Carnet-Verfahren in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen volldigital. Statt Papierunterlagen vorzulegen, genügt künftig ein QR-Code, der vom Zoll elektronisch ausgelesen wird. Für Unternehmen bedeutet das weniger Papier, weniger Medienbrüche und einfachere Abläufe bei der vorübergehenden Ausfuhr von Waren.
„Im Auslandsgeschäft zählt jede spürbare Entlastung. Wenn Zollverfahren digitaler, verständlicher und verlässlicher werden, hilft das den Unternehmen ganz konkret in der Praxis“, sagt Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt. „Das digitale Carnet ist ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung Bürokratie abbauen und internationale Geschäftsprozesse erleichtern kann.“
Die IHK Erfurt berät und begleitet Unternehmen in Nord , Mittel und Westthüringen kompetent bei Themen wie Carnet ATA, Ursprungszeugnissen und weiteren außenwirtschaftlichen Dokumenten. Weitere Informationen sowie die passenden Ansprechpartner sind online verfügbar.