CBAM
Die CBAM-Erleichterungen gelten ab 2026 und mit Beginn der Regelphase auch deutlich weitergehende Verpflichtungen für Importeure. Unternehmen, die die neue Bagatellschwelle von 50 Tonnen für CBAM-Waren überschreiten, dürfen nur noch als zugelassener CBAM-Anmelder CBAM-Waren einführen. Die Quartalsberichte entfallen, dafür muss ein Jahresbericht abgegeben werden und Emmissionszertifikate gekauft werden.