Thüringer IHKs fordern wirtschaftsfreundliche Energiepolitik mit Augenmaß

Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben sich im September 2026 mit zwei gemeinsamen Stellungnahmen zur künftigen Energiepolitik des Freistaats positioniert. Sowohl zum Entwurf des neuen Thüringer Energieplans als auch zum geplanten Thüringer Energieermöglichungsgesetz haben sie gegenüber dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ihre wirtschaftspolitischen Bewertungen und konkreten Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Die Thüringer Wirtschaft begrüßt insbesondere, dass die Landesregierung Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit künftig stärker in den Mittelpunkt ihrer Energiepolitik rücken möchte. Auch die angekündigte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Abbau landesspezifischer Sonderregelungen werden ausdrücklich unterstützt.
Gleichzeitig machen die IHKs deutlich, dass eine erfolgreiche Energiewende nicht allein an ambitionierten Ausbau- und Klimazielen gemessen werden darf. Entscheidend sei vielmehr, ob Energie für Unternehmen langfristig zuverlässig verfügbar, international wettbewerbsfähig und zu tragbaren Gesamtkosten nutzbar ist.

Bezahlbare Energie und Versorgungssicherheit müssen Vorrang haben

Hohe und schwankende Energiepreise gehören weiterhin zu den wesentlichen Belastungsfaktoren für die Thüringer Wirtschaft. Sie erschweren Investitionen, beeinträchtigen die internationale Wettbewerbsfähigkeit und erhöhen insbesondere für energieintensive Unternehmen das Risiko einer Verlagerung von Produktionskapazitäten.
Die Thüringer IHKs unterstützen deshalb die stärkere Orientierung der Landesregierung am energiepolitischen Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Entscheidend sei eine technologieoffene Energiepolitik, die neben erneuerbaren Energien auch Netzinfrastruktur, Speicherkapazitäten, gesicherte Erzeugungsleistung und alternative Energieträger berücksichtigt.
Kritisch bewerten die Kammern hingegen das weiterhin vorgesehene Ziel, den Thüringer Energiebedarf ab dem Jahr 2045 bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Freistaats zu decken. Eine rechnerisch ausgeglichene Jahresenergiebilanz gewährleiste noch keine sichere Energieversorgung zu jedem Zeitpunkt. Zudem könne eine solche landesbezogene Eigenversorgung erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Aus Sicht der Wirtschaft sollte Thüringen deshalb stärker auf die Vorteile eines überregional vernetzten Energiesystems setzen und zusätzliche landesspezifische Zielvorgaben vermeiden, die über bundes- und europarechtliche Anforderungen hinausgehen.

Energieversorgung technologieoffen und wirtschaftlich gestalten

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahmen liegt auf der wirtschaftlichen und technologieoffenen Weiterentwicklung des Energiesystems. Die IHKs sprechen sich dafür aus, nicht einzelne Energietechnologien isoliert zu betrachten, sondern deren Auswirkungen auf die gesamten Systemkosten zu berücksichtigen.
Hierzu zählen insbesondere Investitionen in Strom- und Gasnetze, Speicher, Reservekapazitäten und die erforderliche Flexibilisierung des Energieverbrauchs. Zugleich sollten die Potenziale von Geothermie, industrieller Abwärme, Biomasse und Wasserstoff stärker berücksichtigt werden.
Beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft plädieren die IHKs für einen nachfrageorientierten und wirtschaftlich tragfähigen Ausbau. Vorrang sollte die Nutzung dort haben, wo industrielle Prozesse nur schwer elektrifiziert werden können. Auch die Entwicklung von CO₂-Abscheidungs-, Nutzungs- und Speichertechnologien sollte aus Sicht der Wirtschaft Eingang in die Thüringer Energieplanung finden.
Darüber hinaus sprechen sich die Kammern für eine stärkere Unterstützung betrieblicher Eigenversorgung und direkter Stromliefermodelle aus erneuerbaren Energien aus. Gerade solche dezentralen Lösungen können Unternehmen dabei helfen, Energiekosten zu begrenzen, ihre Versorgung unabhängiger zu gestalten und regionale Wertschöpfung zu schaffen.

Weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen ermöglichen

Grundsätzlich begrüßen die Thüringer IHKs den Ansatz des Energieermöglichungsgesetzes, Investitionen in eine moderne Energieversorgung zu erleichtern und bestehende landesrechtliche Doppelregulierungen abzubauen. Die geplante Abschaffung des Thüringer Klimagesetzes sowie des Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird in diesem Zusammenhang positiv bewertet.
Allerdings sehen die Kammern weiterhin erheblichen Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau. Zusätzliche Melde-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten müssen vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die geplante Weiterentwicklung des Thüringer Energieatlas sowie für Vorgaben zur Fernwärmeversorgung.
Die IHKs fordern deshalb, bestehende Datenbestände konsequent zu nutzen, doppelte Berichtspflichten auszuschließen und sensible Unternehmensdaten zu schützen.
Darüber hinaus sollten Genehmigungsverfahren stärker digitalisiert, behördliche Zuständigkeiten klar geregelt und landesrechtliche Entscheidungsspielräume konsequent zur Verfahrensbeschleunigung genutzt werden. Auch der Einsatz digitaler und KI-gestützter Antragsverfahren sowie ein einheitlicher, wirtschaftsfreundlicher Verwaltungsvollzug können dazu beitragen, Investitionshemmnisse abzubauen.

Energieplanung stärker an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichten

Die IHKs unterstützen die vorgesehene integrierte Netzplanung, bei der Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserstoffnetze sowie Speicher gemeinsam betrachtet werden sollen. Dabei müssen insbesondere die künftigen Energiebedarfe der Unternehmen und die Anforderungen an leistungsfähige Netzanschlüsse frühzeitig berücksichtigt werden.
Wichtig sei zudem, dass der Energieplan mit konkreten Umsetzungsschritten, klaren Verantwortlichkeiten und überprüfbaren Ergebnissen hinterlegt wird. Angesichts der technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen sollte die Energieplanung regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden.
Auch bei der Unterstützung von Unternehmen setzen sich die IHKs für praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Strukturen ein. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) kann dabei als zentrale Anlaufstelle und Vermittlerin eine wichtige Rolle übernehmen. Ihre Beratung sollte sich jedoch auf unabhängige Erstberatungen beschränken und keine privatwirtschaftlichen Beratungsangebote verdrängen.

Energiewende als Chance für den Wirtschaftsstandort Thüringen nutzen

Aus Sicht der Thüringer Industrie- und Handelskammern bieten der neue Energieplan und das Energieermöglichungsgesetz die Chance, die Energiepolitik des Freistaats wirtschaftsfreundlicher, effizienter und verlässlicher auszurichten.
Die beiden Stellungnahmen verdeutlichen zugleich, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam gedacht werden müssen. Eine erfolgreiche Energiewende setzt voraus, dass Unternehmen Planungssicherheit erhalten, Investitionen wirtschaftlich tragfähig bleiben und bestehende bürokratische Hemmnisse tatsächlich abgebaut werden.
Die Thüringer IHKs sprechen sich deshalb für eine Energiepolitik aus, die auf marktwirtschaftliche Anreize, technologische Offenheit und eine verlässliche Infrastruktur setzt. Maßstab politischen Handelns muss sein, dass die Energieversorgung langfristig sicher, bezahlbar und umweltverträglich gestaltet wird, ohne den Wirtschaftsstandort Thüringen zusätzlich zu belasten.
Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern werden die weitere Ausgestaltung des Energieplans und des Energieermöglichungsgesetzes konstruktiv begleiten und stehen der Landesregierung für den fortgesetzten Dialog zur Verfügung.