Thüringer IHKs zum Ersten Thüringer Entlastungsgesetz: Richtige Richtung, aber Entlastungseffekt noch marginal

Die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) begrüßen, dass die Landespolitik mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz den Bürokratieabbau stärker in den Fokus rückt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens des Thüringer Landtags haben die IHKs jetzt ihre gemeinsame Stellungnahme eingebracht. Aus Sicht der Wirtschaft enthält der Gesetzentwurf erste sinnvolle Ansätze – er bleibt in seiner entlastenden Wirkung aber noch deutlich hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück.
Für die Thüringer Wirtschaft sind Bürokratieabbau, eine moderne und digitale Verwaltung sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren von zentraler Bedeutung. Sie sind wichtige Voraussetzungen für Investitionen, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Vor diesem Hintergrund bewerten die Thüringer IHKs die grundsätzliche Zielsetzung der Landesregierung positiv, künftig regelmäßig Entlastungsgesetze auf den Weg zu bringen. Zugleich machen sie deutlich: Entscheidend sind am Ende schnell spürbare Verbesserungen im unternehmerischen Alltag.

Erste sinnvolle Ansätze im Gesetzentwurf

In ihrer Stellungnahme benennen die Thüringer IHKs mehrere Punkte, die aus Sicht der Wirtschaft in die richtige Richtung weisen. Positiv bewertet werden insbesondere die geplante Umsetzung des Once-Only-Prinzips, die Zustimmung zum NOOTS-Staatsvertrag als Grundlage für einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden, die Möglichkeit kommunaler Standarderprobungen sowie einzelne Erleichterungen im Bau- und Vergaberecht.
Gerade das Once-Only-Prinzip ist aus Sicht der Wirtschaft ein zentraler Fortschritt. Unternehmen sollen Nachweise und Daten künftig nicht immer wieder bei unterschiedlichen Stellen neu einreichen müssen. Wenn Informationen behördenseitig – rechtlich zulässig und technisch praktikabel – direkt abgerufen werden können, sinken Zeitaufwand, Fehleranfälligkeit und Medienbrüche in den Verfahren. Davon würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Entlastung muss in der Praxis ankommen

Zugleich mahnen die Thüringer IHKs an, dass der eigentliche Entlastungseffekt nicht mit dem Gesetzesbeschluss beginnt, sondern erst mit einer konsequenten und praxistauglichen Umsetzung im Verwaltungsvollzug. Aus Sicht der Wirtschaft wird sich erst dann zeigen, ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu schnelleren, planbareren und kostengünstigeren Verfahren führen.
Kritisch sehen die IHKs zudem den sehr umfangreichen Fragenkatalog im Anhörungsverfahren. Dieser wecke Zweifel daran, ob das Gesetz zügig beschlossen und wirksam umgesetzt werden kann. Gerade weil das Gesetz nach derzeitiger Planung im dritten Quartal des dieses Jahres beschlossen werden soll, kommt es aus Sicht der Wirtschaft nun auf Tempo, Klarheit und Umsetzungswillen an.

Vergaberecht bleibt aus Sicht der Wirtschaft zu kompliziert

Besonders kritisch fällt die Bewertung der vorgesehenen Änderungen im Thüringer Vergaberecht aus. Zwar erkennen die Thüringer IHKs einzelne praxisnahe Verbesserungen an, etwa bei der Kommunikation per E-Mail oder bei redaktionellen Klarstellungen. Insgesamt bleibe die entlastende Wirkung jedoch begrenzt. Wesentliche strukturelle Vereinfachungen fehlten weiterhin.
Aus Sicht der Wirtschaft bleibt das Thüringer Vergabegesetz ein eigenständiger und zusätzlicher Regelungskomplex neben dem Bundes- und EU-Vergaberecht. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen führen landesspezifische Sonderregelungen, zusätzliche Nachweise und vergabefremde Kriterien zu erheblichem Mehraufwand. Die Thüringer IHKs sprechen sich deshalb langfristig für eine konsequente Rückführung solcher Sonderregelungen und für eine stärkere Orientierung an bundeseinheitlichen Standards aus.

Auch im Baurecht besteht weiterer Handlungsbedarf

Positiv sehen die Thüringer IHKs die geplanten Änderungen in der Thüringer Bauordnung, soweit sie zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren beitragen. Dazu zählt insbesondere die Erweiterung der Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker. Auch die stärkere Nutzung von Typengenehmigungen wird als sinnvoller Schritt bewertet.
Gleichzeitig machen die IHKs deutlich, dass im Baurecht noch erhebliches Vereinfachungspotenzial besteht. Aus ihrer Sicht liegen die Hauptprobleme weniger im materiellen Recht als vielmehr in der praktischen Umsetzung: papiergebundene Verfahren, fehlende digitale Schnittstellen, unklare Zuständigkeiten und lange Bearbeitungszeiten. Gefordert werden daher durchgängig digitale Bauanträge, transparente Bearbeitungsstände, verbindliche Fristen und ein stärker risikoorientierter Verwaltungsvollzug.

Wirtschaft fordert mehr Mut zur echten Entlastung

In ihrer Gesamtbewertung kommen die Thüringer IHKs zu einem klaren Ergebnis: Der Gesetzentwurf enthält erste sinnvolle Maßnahmen, greift aber viele Vorschläge der Wirtschaft bislang nicht auf. Aus IHK-Sicht braucht Thüringen mehr Mut zu einem echten und spürbaren Bürokratieabbau. Dazu gehören nicht nur digitale und medienbruchfreie Verfahren, sondern auch der Abbau zusätzlicher landesrechtlicher Sonderregelungen und eine stärkere Konzentration staatlicher Vorgaben auf das wirklich Notwendige.
Die Thüringer IHKs werden den weiteren Gesetzgebungsprozess deshalb weiterhin konstruktiv begleiten. Ihr Ziel bleibt, dass das Erste Thüringer Entlastungsgesetz am Ende nicht nur ein politisches Signal setzt, sondern für die Unternehmen im Freistaat tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung führt.