Maßnahmenkatalog zu Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung eingereicht

Die neue Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Wirtschaft von Bürokratie zu entfesseln und Impulse für Wachstum zu setzen. Auf explizite Bitte des Wirtschaftsministeriums hat die IHK Erfurt einen umfassenden Maßnahmenkatalog mit konkreten Vorschlägen und Bürokratiebeispielen eingereicht.
Die Stellungnahme der IHK Erfurt zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gliedert sich in zwei Abschnitte.
Im ersten Abschnitt wurden grundsätzliche Forderungen und mögliche Instrumente zur Lösung vorgeschlagen. Diese basieren auf den Positionen und Forderungen aus den Gremien unserer IHK Erfurt. Sie wurden wiederholt gefordert und im Dialog mit Entscheidungsträgern thematisiert u.a. im Forderungspapier zur Landtagswahl 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2557 KB).
Folgende Forderunge sind darin enthalten:
  • bessere und unternehmerfreundliche Rechtsetzung durch den Gesetzgeber
  • bessere Rechtsanwendung, d.h. Umsetzung des Rechts innerhalb der Verwaltung
  • Vereinfachung und Verringerung von Melde- und Dokumentationspflichten
  • Entbürokratisierung, Verschlankung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Schaffung verlässlicher Planungsgrundlagen, z.B. mit Blick auf Gewerbeflächen
  • Entbürokratisierung der Thüringer Fördermittellandschaft
  • Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung und des eGovernments.
Im zweiten Abschnitt der Stellungnahme befinden sich Tabellen mit konkreten Bürokratiebeispielen und einer Übersicht bestehender Meldepflichten. Diese Beispiele aus der unternehmerischen Praxis wurden von der IHK Erfurt in einer umfassenden Befragung der Mitgliedsbetriebe als auch über den Bürokratiemelder der IHK Erfurt eingereicht und für die Stellungnahme als Katalog aufbereitet.
Viele Rückmeldungen der Unternehmen bezogen sich auf folgende Forderungen:
Im Landesrecht:
  • Abschaffung der Geruchsimmissions-Richtlinie, des Thüringer Klimagesetzes sowie des Thüringer Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes
  • Abschaffung des Anlassbezuges bei der Beantragung verkaufsoffener Sonntage
  • Liberalisierung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
  • Reforn bzw. Abschaffung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
  • Begrenzung landesspezifischer Feiertage
  • Vereinfachung des Antragsverfahrens für den Existenzgründerpass
Ein Großteil dieser genannten Landesgesetze verursacht nicht nur unnötige Bürokratiekosten, sondern Wettbewerbsnachteile dadurch, dass die Landesgesetze schärfere Vorgaben vorsehen als die bereits bestehenden Regeln in Bundesgesetzen (sog. “Gold-Plating”). Im Falle des Thüringer Vergabegesetzes führt dieses sogar dazu, dass sich kaum noch Anbieter am Vergabeprozess beteiligen und somit wichtige Investitionen/Aufträge des Landes und der Kommunen ins Stocken geraten.
Im Bundes- und EU-Recht:
  • Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • weitreichende Anpassung des Energieeffizienzgesetzes
  • Reform des SGB IV mit Blick auf die elektronische Arbeitsunfähigkeit sowie die telefonische Krankschreibung
  • Vereinfachung der Kassendokumentation und Bonpflicht
  • Beschleunigung von Betriebsprüfungen
  • Reform des Transparenzgesetzes
  • Beschleunigung der Genehmigung von Großraum-, Scher- und Gefahrguttransporten
  • Reform der Fahrerlaubnispflicht von ausländischen Beschäftigten u.v.w.
Insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie das Energieeffizienzgesetz wurden als wesentliche Treiber der Bürokratie hervorgehoben. Diese verursachen den höchsten Aufwand und steigern den Unmut in der Unternehmerschaft.