Forderungspapier der Thüringer IHKs zur Förderung von Existenzgründungen
Die konkreten Forderungen richten sich an die Thüringer Politik und Verwaltung:
- Forderung 1: Fortführung des Existenzgründungspasses in einem bürokratiearmen und schlanken Antragsverfahren außerhalb der ESF-Förderung.
Der Existenzgründungspass ist ein zahlenstarkes Programm, welches in den letzten Jahren jährlich von knapp 1.000 Existenzgründern in Thüringen in Anspruch genommen wurde. Aktuell können Gründer bis zu 1.580 € an Förderung erhalten. Für Nachfolgegründungen gibt es einen privilegierten Fördersatz von 2.210 €. Mit diesem Förderprogramm hebt sich Thüringen deutlich von anderen Bundesländern ab, denn es werden unter anderem Steuer- und Rechtsberatung gefördert. Diese Förderung ist zielgenau, denn insbesondere die Steuerberater sind laut Umfrage der Industrie- und Handelskammern die wichtigsten Akteure im Gründungsprozess. Der Pass startete ursprünglich als Scheckheft. Über die letzten Jahre wurde er in der ESF kofinanzierten Gründungsrichtlinie verankert. Aktuell erfolgt die Antragstellung über die Thüringer Aufbaubank. Der mit der Antragstellung und dem Mittelverwendungsnachweis verbundene bürokratische Aufwand steht zwischenzeitlich nicht mehr in einem gesunden Verhältnis zur Fördersumme.Regelmäßig stellt der Existenzgründungspass den ersten Kontakt zum Fördersystem Thüringens dar und belastet aktuell die Motivation von Gründern über weitere Förderanträge nachzudenken. Ein Anteil von 18 % aller befragten Gründer hat den Existenzgründungspass in Anspruch genommen. Es ist daher konsequent, über eine schlanke Antragstellung ohne ESF-Regelwerk nachzudenken und den Existenzgründungspass wieder zur ursprünglich smarten Gründungsunterstützung zu formen. Damit wird es gelingen, zukünftigen Gründern den Weg zur Thüringer Förderlandschaft positiv zu ebnen.
- Forderung 2: Reduzierung des Mindestinvestitionsvolumens bei Zuschuss-Förderprogrammen innerhalb der ersten 36 Monate nach Gründung
Junge Unternehmen müssen für eine erfolgreiche Behauptung am Markt Investitionen tätigen. Für sie sind Investitionen regelmäßig eine Herausforderung. Ein Zugang zu Investitions-Zuschussprogrammen ist daher wichtig. Mit Auslaufen des Förderprogramms ThüringenInvest und dem Start des Nachfolgezuschussprogramms InnoInvest sind die Grenzen für das Mindest-Investitionsvolumen von 10.000 € auf 30.000 € gestiegen. Im Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Förderung) liegt das Mindest-Investitionsvolumen bei 100.000 €. Durch Reduzierung des Mindest-Investitionsvolumens um 50 % innerhalb der ersten 36 Monate der unternehmerischen Tätigkeit muss jungen Unternehmen der wichtige Zugang zu Investitions-Zuschussprogrammen erleichtert werden.
- Forderung 3: Fortführung des Mikrodarlehen-Programms und Erhöhung für Unternehmensübernahmen auf 50.000 €
Die Kapitalausstattung von Gründungen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg innerhalb der ersten drei Jahre. Die vom KfW- Gründungsmonitor über die Jahre beobachtete 3-30-Faustformel besagt, dass innerhalb von 36 Monaten circa 30 % der Existenzgründer ihre Existenzgründung aufgeben. In den letzten Jahren vor der Corona-Pandemie konnten die Thüringer Industrie- und Handelskammern bei ihren Mitgliedsunternehmen eine Abbruchrate von circa 32 % feststellen. Damit liegen die Thüringer Abbruchraten nah am Bundesschnitt. Laut dem KfW Gründungsmonitor zeigen Gründungen mit einem Kapitaleinsatz von über 25.000 € deutlich bessere Bestandsquoten. Daher war es richtig, dass das Mikrodarlehensprogramm des Freistaates Thüringen Ende des Jahres 2022 mit einem höheren Volumen von bis zu 35.000 € neu startete. Eine Fortführung des Programms ist wichtig, um Unternehmen finanzielle Spielräume zu eröffnen.Die zunehmende demographische Überalterung der Gesellschaft führt zu einem starken Anstieg der altersbedingten Unternehmensübergaben. Aufgrund der kleinteiligen Unternehmensstruktur der Thüringer Wirtschaft und der damit verbunden moderaten Unternehmenswerte kann das Mikrodarlehen des Freistaates Thüringen eine wichtige Rolle in der Nachfolgefinanzierung übernehmen. Die Förderrichtlinie sollte dahin[1]gehend angepasst werden, dass Unternehmensnachfolgefinanzierungen mit einem Kreditvolumen von bis zu 50.000 € finanziert werden können.
- Forderung 4: Schärfung der Förderinstrumente für innovative Gründungen bei gleichzeitiger Optimierung der Förderung bestehender Gründungsstrukturen
Innovative Gründungsideen sind elementar für die nachhaltige Entwicklung der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Ein zukunftssicheres Bundesland muss heute eine Wirtschaft mit Innovationskraft besitzen. Der Freistaat Thüringen fördert die Begleitung von innovativen Gründungsideen durch die Gründungsprämie und das von der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) getragene Förderprojekt ThEx innovativ. Für Beteiligungen steht seit Dezember 2022 u.a. der Thüringer Start-up Fonds II zur Verfügung, welcher offene Minderheitsbeteiligungen von bis zu 1,5 Mio. € ermöglicht. Die Investitionsentscheidungen trifft das Beteiligungsmanagement Thüringen. Insoweit ist die Begleitung von der innovativen Idee hin zum funktionierenden Unternehmen vorbildlich. Lediglich innerhalb der Gründungsprämie wird die Höhe der Leistung von der Vorbildung abhängig gemacht. Für die Vorbereitung einer gleichwertigen innovativen Geschäftsidee erhält der Gründer mit Fachschulabschluss 2.500 € pro Monat Unterstützung, der Gründer mit Hochschulabschluss 3.500 €. Für das Gründerland Thüringen muss es heißen, eine Idee – eine Prämie. Die Thüringer Industrie- und Handelskammern fordern die Vereinheitlichung der Prämie auf 3.500 €.Neben innovativen Gründungen gibt es eine Vielzahl von Standardgründungen, welche für das Funktionieren der wirtschaftlichen Prozesse und zur Erfüllung der Verbrauchernachfrage wichtig sind. Für diese Gründungen bestehen etablierte Beratungsstrukturen. Nach den Ergebnissen der Umfrage der Industrie- und Handelskammern vertrauten die Umfrageteilnehmer zu 60 % auf die Beratung durch Steuerberater, diese Beratung schnitt mit einer durchschnittlichen Notenbewertung von 1,9 am besten ab. Mit deutlichem Abstand folgten die IHKs (2,3), die Unternehmensberater (2,5) und die Netzwerke des ThEx (2,5). Die Thüringer Kammern sind der Ansicht, dass unter einer Erfolgs- und Ressourcenbetrachtung von kostenfreien Angeboten zur Gründungsbegleitung ohne Bedürftigkeitsprüfung Abstand genommen werden muss und öffentlich kofinanzierte Angebote mit Eigenanteil (ExistenzgründungsWpass/ Intensivberatung) verstärkt werden müssen.