Thüringer IHKs reichen umfangreiche Vorschlagsliste zum Bürokratieabbau ein
Der Einreichung vorausgegangen waren Regionalkonferenzen in allen drei Kammerbezirken Thüringens. Dort traten Staatssekretär Stephan König aus der Thüringer Staatskanzlei und Staatssekretär Mario Suckert aus dem Thüringer Wirtschaftsministerium mit Kammervertretern und Unternehmerinnen und Unternehmern in den direkten Dialog. Ziel dieser Gespräche war es, konkrete Impulse aus der unternehmerischen Praxis für das Zweite Thüringer Entlastungsgesetz aufzunehmen und in den weiteren Prozess einzuspeisen.
Rückmeldungen aus den Unternehmen als Grundlage
Die nun eingereichte Liste bündelt zahlreiche Hinweise und Erfahrungen aus den Unternehmen. Sie zeigt, an welchen Stellen Verfahren zu lange dauern, Anforderungen unnötig komplex sind, Nachweise doppelt verlangt werden oder landesrechtliche Sonderregelungen zusätzlichen Aufwand verursachen. Aus diesen Rückmeldungen haben die Thüringer IHKs eine strukturierte und fachlich abgestimmte Übersicht erarbeitet und an die Thüringer Staatskanzlei übersandt.
Schwerpunkt auf Bauen, Verwaltung, Förderpraxis und Mittelstand
Ein besonderer Schwerpunkt der Vorschläge liegt auf dem Bau- und Planungsrecht. Hier sehen die Thüringer IHKs erhebliches Potenzial, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Genehmigungspflichten zurückzuführen und die Digitalisierung konsequenter umzusetzen. Daneben adressiert die Liste bürokratische Belastungen im Förderwesen, etwa bei Antragstellung, Nachweisen und Portallösungen. Weitere Themen betreffen unter anderem Vergaberegeln, Ladenöffnungszeiten, Statistikpflichten, Arbeitsschutz, Umweltrecht, Tourismus und die Gewinnung internationaler Fachkräfte.
Die Vorschläge machen deutlich, dass Bürokratieabbau eine Querschnittsaufgabe ist. Er betrifft nahezu alle wirtschaftsrelevanten Politikbereiche und entscheidet mit darüber, wie investitionsfreundlich, innovationsfähig und wettbewerbsstark Thüringen als Standort wahrgenommen wird.
Mit der Übersendung der Vorschlagsliste an die Thüringer Staatskanzlei leisten die Thüringer IHKs einen konkreten Beitrag, um den begonnenen Dialog mit der Landespolitik fortzusetzen. Die Thüringer IHKs werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten. Entscheidend bleibt aus ihrer Sicht, dass aus den Gesprächen, den Regionalkonferenzen und den eingereichten Vorschlägen am Ende konkrete Entlastungen entstehen, die im betrieblichen Alltag tatsächlich ankommen.
Die Bürokratieabbauvorschläge im Einzelnen
- Abbau von besonders belastenden Rechtsvorschriften
a) Thüringer Bauordnung
Die Thüringer IHKs schlagen mehrere Änderungen in der Thüringer Bauordnung vor, um Bauvorhaben einfacher, schneller und praxistauglicher umzusetzen. Im Kern geht es darum, Genehmigungspflichten zu reduzieren, Verfahren stärker an den Standards anderer Bundesländer auszurichten und insbesondere kleinere Vorhaben von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten.Vorzeitiger BaubeginnDie Kammern regen an, einen vorzeitigen Baubeginn stärker zu ermöglichen und mit einer Fiktionsregel zu verknüpfen. Das würde Bauwilligen die Möglichkeit geben, bei voraussichtlich unkritischen Maßnahmen früher auf eigenes Risiko zu starten, während die Prüfung noch läuft, und könnte die Gesamtbauzeit deutlich verkürzen.Digitaler Bauantrag und BaugenehmigungDie Thüringer IHKs fordern eine lückenlose Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren. Wichtig ist das, weil digitale Anträge allein nicht ausreichen: Auch Bearbeitung, Beteiligung, Nachforderungen und Bescheide müssen vollständig elektronisch möglich sein, damit Verfahren tatsächlich schneller und bürgerfreundlicher werden.Kreis der BauvorlageberechtigtenDer Kreis der Bauvorlageberechtigten soll erweitert werden, orientiert an Regelungen anderer Bundesländer. Dadurch könnten zusätzliche Planungskapazitäten erschlossen und Bauvorhaben insbesondere im kleineren und mittleren Bereich schneller vorbereitet und umgesetzt werden.Entscheidungsverfahren der BaubehördenDie Thüringer IHKs schlagen eine landesweit einheitlichere und effizientere Verfahrenspraxis der Bauaufsichtsbehörden vor. Hintergrund ist, dass heute Doppelprüfungen, späte Nachforderungen und unterschiedliche Verwaltungspraxen Investitionen verzögern und zu erheblicher Planungsunsicherheit bei Unternehmen führen.b) Thüringer Ladenöffnungsgesetz
Bei verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen soll das bisherige aufwendige Genehmigungsverfahren durch ein einfacheres Anzeigeverfahren ersetzt werden. Das würde Kommunen und Veranstalter entlasten, weil umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert und Verfahren unbürokratischer ausgestaltet würden.Öffnung weiterer AdventssonntageDie bisherige Beschränkung auf den ersten oder zweiten Adventssonntag soll aufgehoben werden. Aus Sicht der Kammern ist das wichtig, um Besucherströme besser zu entzerren und Wettbewerbsnachteile des stationären Handels in Thüringen gegenüber benachbarten Bundesländern und dem Online-Handel zu verringern.Klarer Rechtsrahmen für 24/7-LädenFür vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personaleinsatz soll ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden. Solche Konzepte können vor allem im ländlichen Raum Versorgungslücken schließen, wirtschaftlich tragfähig sind sie aber nur dann, wenn Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen rechtssicher möglich sind.Handlungshilfe des TMSGAFDie bestehende Handlungshilfe zu Sonn- und Feiertagsöffnungen soll überarbeitet werden, damit Nachweispflichten sinken und Ermessensspielräume klarer geregelt sind. Das ist wichtig, weil die aktuelle Praxis vielerorts noch immer zu kompliziert, aufwendig und rechtlich unsicher ist.Samstagsregelung im ThürLadÖffGDie bundesweit einmalige Samstagsregelung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz soll abgeschafft werden. Aus Sicht der Kammern erschwert sie die Personalplanung, schränkt flexible Arbeitszeitmodelle ein und führt gerade an umsatzstarken Tagen zu vermeidbaren Wettbewerbsnachteilen für den stationären Handel.c) Thüringer Klimagesetz
Die Thüringer IHKs sprechen sich für eine ersatzlose Streichung des Thüringer Klimagesetzes aus. Aus ihrer Sicht bestehen bereits ambitionierte bundesrechtliche Vorgaben, während zusätzliche landesrechtliche Regelungen vor allem neue Bürokratie schaffen und personelle wie finanzielle Ressourcen in Behörden und Unternehmen binden.d) Thüringer Vergabegesetz
Die Thüringer IHKs fordern die vollständige Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes. Begründet wird dies damit, dass viele Regelungen bereits im Bundesrecht enthalten sind, während landesspezifische Zusatzpflichten wie Erklärungen, Nachweise und vergabefremde Kriterien den Aufwand für Unternehmen deutlich erhöhen.e) Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz soll nach Auffassung der Kammern entfallen oder zumindest stärker auf betriebs- und berufsrelevante Qualifikationen begrenzt werden. Wichtig ist das, weil der heutige Anspruch aus Sicht der Unternehmen zu weit gefasst ist und zusätzliche Ausfallzeiten sowie organisatorische Belastungen verursacht.f) Abschaffung Weltkindertag als gesetzlicher Feiertag in Thüringen (Thüringer Feiertagsgesetz)
Die Kammern schlagen vor, den landesspezifischen Feiertag Weltkindertag wieder abzuschaffen. Sie sehen darin einen Standortnachteil, weil zusätzliche Feiertage Wettbewerbsverzerrungen verursachen, die Planbarkeit erschweren und zu höheren Arbeits- und Produktionskosten führen können.g) Genehmigungspraxis von Sonn- und Feiertagsarbeit
Die Antragspraxis bei Sonn- und Feiertagsarbeit soll grundlegend überprüft und vereinfacht werden. Aus Sicht der Wirtschaft ist der Aufwand derzeit unverhältnismäßig hoch, weil Unternehmen umfangreiche Informationen beibringen müssen, deren Aussagekraft und tatsächliche Prüfbarkeit oft fraglich bleiben.h) Fernunterrichtsschutzgesetz
Die Thüringer IHKs regen an, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes einzusetzen. Das Gesetz gilt aus ihrer Sicht als nicht mehr zeitgemäß, weil es moderne digitale Lernformate nur unzureichend abbildet, Rechtsunsicherheit schafft und Bildungsanbieter mit erheblichem Zulassungsaufwand belastet.i) Berichtspflichten zur Erfassung der Abfallerzeugung
Die Kammern kritisieren die umfangreichen statistischen Pflichten zur Erfassung der Abfallerzeugung in Betrieben. Für die Unternehmen entsteht dadurch ein spürbarer Erhebungs- und Dokumentationsaufwand, ohne dass der unmittelbare Nutzen für die betroffenen Betriebe selbst erkennbar ist.j) Transaktionsmatrix
Die Verpflichtung zur Erstellung einer Transaktionsmatrix im Steuerrecht soll zurückgenommen werden. Die Thüringer IHKs sehen darin zusätzlichen bürokratischen Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert, weil die zugrunde liegenden Informationen bereits in anderen Teilen der Verrechnungspreisdokumentation enthalten sind.k) Thüringer UVP-Gesetz
Die Thüringer IHKs schlagen vor, das Thüringer UVP-Gesetz als landesrechtliches Gold-Plating abzuschaffen. Aus ihrer Sicht reichen die bundesrechtlichen Vorgaben aus, während zusätzliche Landesregelungen weitere Verwaltungs- und Personalkosten verursachen und zu Wettbewerbsnachteilen führen können.l) Thüringer Indirekteinleiterverordnung
Die Thüringer Indirekteinleiterverordnung soll entfallen oder zumindest deutlich vereinfacht werden. Die Kammern begründen dies mit mehrfach geregelten Anforderungen und zusätzlichen Melde- und Überwachungspflichten, die für betroffene Unternehmen einen unnötigen Mehraufwand bedeuten.m) Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts
Die Thüringer IHKs empfehlen, einzelne Verschärfungen des Wasserwirtschaftsrechts wieder zurückzunehmen und zum früheren Rechtszustand zurückzukehren. Aus ihrer Sicht sind für betroffene Betriebe zusätzliche Belastungen entstanden, ohne dass ein entsprechender praktischer Mehrwert oder eine erkennbare Notwendigkeit erkennbar ist.n) Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung
Die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung soll nach Auffassung der Kammern ersatzlos gestrichen werden. Sie wird aus Sicht der Wirtschaft vor allem als zusätzlicher Verwaltungsaufwand wahrgenommen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.o) Datenschutz mit Augenmaß
Die Kammern werben für einen datenschutzrechtlichen Rahmen mit Augenmaß und ohne zusätzliche landesrechtliche Überregulierung. Wichtig ist aus ihrer Sicht, die Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und Unterstützungsangebote etwa zur IT-Sicherheit auszubauen, statt neue bürokratische Hürden aufzubauen.p) Tourismuswirtschaft stärken
Keine zusätzlichen AbgabenbelastungenDie Thüringer IHKs sprechen sich gegen zusätzliche kommunale Steuern und Abgaben wie Verpackungs- oder Bettensteuern aus. Das ist wichtig, um Betriebe in Hotellerie, Gastronomie und Tourismus nicht weiter zu belasten und einen Flickenteppich kommunaler Sonderregelungen zu vermeiden.Thüringer Waldgesetz § 26 Abs. 5 ThürWaldGDie Thüringer IHKs schlagen klarere Kriterien für Ausnahmen vom Waldabstand, mehr Verfahrenssicherheit und weniger starre forstrechtliche Hürden vor. Das ist wichtig, um insbesondere touristische Investitionen im ländlichen Raum planbarer zu machen, ohne kommunale Steuerungsmöglichkeiten oder Naturbelange auszuschließen. - Entlastung bei behördlichen Kontrollen
Arbeitsschutz / DoppelkontrollenDie Kammern kritisieren mehrfache Kontrollen durch unterschiedliche Stellen mit ähnlichem Prüfgegenstand. Eine bessere Abstimmung und Vernetzung der zuständigen Behörden würde Unternehmen entlasten und helfen, Doppelprüfungen ohne zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu vermeiden.Rauchabzugsanlagen und Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von RettungswegenHier schlagen die Thüringer IHKs vor, Doppelprüfungen zurückzuführen und stärker auf die Verantwortung von Wartungsfirmen zu setzen. Das ist wichtig, weil die derzeitigen Prüfanforderungen und Intervalle aus Sicht der Betriebe mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, ohne dass ihr Mehrwert immer nachvollziehbar ist.Brandmeldeanlagen und AlarmierungseinrichtungenDie Kammern fordern mehr Wettbewerb, klarere technische Standards und längere Wartungsintervalle bei Brandmeldeanlagen. Ziel ist es, Kosten zu senken und bestehende technische Möglichkeiten besser zu nutzen, ohne das Sicherheitsniveau in Frage zu stellen.Tragbare FeuerlöscherDie Prüfintervalle für tragbare Feuerlöscher sollen vor dem Hintergrund technischer Fortschritte überprüft werden. Aus Sicht der Unternehmen verursachen Wartung und Austausch laufende Kosten, weshalb modernere und risikoorientierte Regelungen geprüft werden sollten.Schulung Personal bei GeldspielautomatenDie Wiederholungspflichten bei Schulungen zur Suchtprävention sollen gelockert oder zeitlich gestreckt werden. Das würde die betroffenen Betriebe organisatorisch und finanziell entlasten, ohne das grundsätzliche Ziel des Spieler- und Jugendschutzes in Frage zu stellen.
- Entlastung bei Informationspflichten
Rauchverbot / KennzeichnungspflichtenDie Thüringer IHKs regen an, bestehende Kennzeichnungspflichten beim Rauchverbot zu überprüfen und zu reduzieren. Hintergrund ist, dass das allgemeine Rauchverbot gesellschaftlich längst etabliert ist und zusätzliche Hinweispflichten heute vielfach nur noch veraltete Bürokratie darstellen.FerienwohnungenIm Zuge der neuen EU-Regelungen zu Kurzzeitvermietungen setzen sich die Kammern für eine möglichst unbürokratische, möglichst bundeseinheitliche Lösung ein. Verhindert werden soll vor allem ein kommunaler Flickenteppich, der Anbieter und Verwaltungen gleichermaßen belasten würde.
- Entlastung bei der Fördermittelvergabe
Einreichung von Förderanträgen über das Portal der Thüringer AufbaubankDie Thüringer IHKs sehen bei Förderanträgen erhebliches Potenzial für Bürokratieabbau, insbesondere bei der digitalen Einreichung von Anlagen. Aus Sicht der Wirtschaft müssen Unterlagen vollständig digital eingereicht werden können, damit papiergebundene Nachreichungen und Medienbrüche im Fördervollzug entfallen.Drei Angebote bei FörderverfahrenDie bisher häufig geforderte Zahl von drei Vergleichsangeboten soll auf zwei reduziert werden. Das ist wichtig, weil gerade bei größeren Vorhaben erheblicher Aufwand bei Unternehmen, Planern und Behörden entsteht, ohne dass der zusätzliche Erkenntnisgewinn immer verhältnismäßig ist.Übertragung grundsätzlich erfolgreicher Förderanträge auf das FolgejahrFörderanträge, die inhaltlich erfolgreich bewertet wurden, sollen bei ausgeschöpftem Budget auf das Folgejahr übertragen werden können. So ließe sich vermeiden, dass identische Anträge jährlich neu erstellt und eingereicht werden müssen, obwohl sich am Projekt selbst nichts geändert hat.Fördermittel energetischer Neubau- oder SanierungsmaßnahmenDie Kammern fordern selbsterklärende, digitale und schlanke Förderverfahren für energetische Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen. Das ist wichtig, weil gerade bei Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz unnötig komplexe Antrags- und Nachweiswege Projekte verzögern oder ganz verhindern können.Beratungsrichtlinie Thüringen / KMU-ErklärungDie KMU-Erklärung soll vereinfacht und digitalisierbar werden. Hintergrund ist, dass die heutige Erklärung für viele Betriebe sehr aufwendig ist, zahlreiche Daten händisch zusammengetragen werden müssen und häufig sogar eine zusätzliche Einbindung des Steuerberaters nötig wird.Gründungsrichtlinie Thüringen / ExistenzgründerpassDie Thüringer IHKs schlagen vor, Formulare zu verschlanken, Portale nutzerfreundlicher zu gestalten und unnötige Erklärungen zu überprüfen. Das ist wichtig, damit Förderangebote für Gründer nicht selbst durch Bürokratie an Attraktivität verlieren und der Zugang zu Unterstützung einfacher wird.Beratungsrichtlinie Abschnitt 2.2 / Mittelabruf HandwerkBei der Förderbeteiligung im Handwerk soll die Abstimmung zwischen Land und Bund vereinfacht werden. Ziel ist es, unnötige Verfahrensschleifen beim Mittelabruf zu vermeiden und die Arbeit der betroffenen Institutionen planbarer und verlässlicher zu machen.Beratungsrichtlinie Thüringen / TätigkeitsnachweiseDie Tätigkeitsnachweise sollen stärker an bundesweiten Standards ausgerichtet und digital übermittelt werden können. Das ist wichtig, um Doppelstrukturen und zusätzliche manuelle Dokumentation zu vermeiden, die in der praktischen Beratungsarbeit kaum sinnvoll abbildbar sind.Beratungsrichtlinie / FristsetzungenDie Thüringer IHKs kritisieren zu enge Fristsetzungen bei Prüf- und Nachreichverfahren. Das ist wichtig, weil Postlaufzeiten und interne Abstimmungsprozesse die tatsächliche Bearbeitungszeit oft deutlich verkürzen und dadurch unnötiger Zeitdruck für die betroffenen Einrichtungen entsteht.Ausbildungsrichtlinie (ESF+) / Überbetriebliche Lehrunterweisung – FörderportalFür die überbetriebliche Lehrunterweisung schlagen die Kammern Vereinfachungen beim Datenabruf und bei der technischen Abwicklung über das Förderportal vor. Hintergrund ist, dass das bestehende System als langsam, fehleranfällig und für große Datenmengen nur eingeschränkt praxistauglich wahrgenommen wird.Ausbildungsrichtlinie (ESF+) / Überbetriebliche Lehrunterweisung – UnterlagenumfangDie erforderlichen ÜLU-Unterlagen sollen reduziert und zusammengeführt werden. Das ist wichtig, weil die heutige Zahl an Listen, Unterschriften und Einzelnachweisen einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugt, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Förderzweck steht.Ausbildungsrichtlinie (ESF+) / Überbetriebliche Lehrunterweisung – Fristen und DatenerfassungAuch die Fristsetzungen und Datenerfassungen im Rahmen der ÜLU sollen praktikabler gestaltet werden. Aus Sicht der Kammern ist der Aufwand derzeit besonders hoch, weil viele Daten nicht automatisiert ausgelesen werden können, sondern händisch übertragen werden müssen.Ausbildungsrichtlinie (ESF+) / Überbetriebliche Lehrunterweisung – wiederkehrende ErklärungenWiederkehrende Bestätigungen und Erklärungen sollen nur noch einmalig zu Beginn eines Förderzeitraums eingereicht werden. Dadurch ließe sich vermeiden, dass identische Unterlagen jedes Jahr erneut erstellt und nachgewiesen werden müssen, obwohl sich an den zugrunde liegenden Voraussetzungen nichts geändert hat.Fachkräfte-WeiterbildungsrichtlinieDas Förderportal und die Verfahren der Fachkräfte-Weiterbildungsrichtlinie sollen grundlegend nutzerfreundlicher werden. Wichtig ist aus Sicht der Wirtschaft, Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise stärker zu bündeln und unnötige Formulare zu reduzieren.CRAFT-Projekt zur Gewinnung ausländischer Auszubildender und FachkräfteDie Thüringer IHKs fordern, internationale Projektbedingungen in der Förderpraxis stärker zu berücksichtigen. Das ist wichtig, weil starre Verwaltungsvorgaben und eng ausgelegte Ermessensspielräume die Umsetzung von Projekten im Ausland unnötig erschweren.SchulförderrichtlinieAuch bei der Schulförderrichtlinie regen die Kammern Vereinfachungen bei Anträgen, Nachweisen und Formularen an. Ziel ist es, Mehrfachanträge und wiederkehrende Verwaltungsarbeit zu reduzieren und Förderverfahren insgesamt praktikabler zu machen.Berufsorientierung / FörderportalDie Datenerfassung im Förderportal soll vereinfacht und transparenter werden. Das ist wichtig, weil fehleranfällige Adresslogiken, fehlende Hinweise auf geänderte Vorlagen und hoher manueller Erfassungsaufwand derzeit erhebliche Zusatzarbeit verursachen.Förderkriterien Schaffung oder Erhalt von ArbeitsplätzenDie pauschale Forderung nach Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen soll aus Förderprogrammen entfernt oder flexibilisiert werden. Die Thüringer IHKs halten dieses Kriterium angesichts von Transformation, Automatisierung und Fachkräftemangel vielerorts nicht mehr für zeitgemäß.FTI-Thüringen PERSONENDie Personalförderung im Rahmen der Richtlinie „FTI-Thüringen PERSONEN“ soll sich am Deutschen Qualifikationsrahmen orientieren. Das ist wichtig, damit unterschiedliche Bildungswege gleichwertig berücksichtigt werden und keine einseitige Bevorzugung bestimmter Qualifikationsprofile entsteht.
- Verwaltungsverfahren entschlacken
Kommunale Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigenDie Thüringer IHKs fordern eine stärkere Vernetzung kommunaler Geodaten, funktionierende Schnittstellen und klarere Zuständigkeiten in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das ist wichtig, weil derzeit vielfache Übersendungen, parallele Prüfschritte und fehlende digitale Verknüpfungen unnötig Zeit und Ressourcen in Verwaltung und Unternehmen binden.Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, etwa nach BImSchGFür immissionsschutzrechtliche Verfahren regen die Kammern unter anderem Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen und klarere Verwaltungsvorgaben an. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Verfahren so lange hinziehen, bis sich Rechtslage, Rahmenbedingungen oder Vor-Ort-Situationen erneut ändern und Unterlagen aufwendig nachgearbeitet werden müssen.Genehmigung von Großraum- und SchwerlasttransportenDie Genehmigungspraxis bei Großraum- und Schwerlasttransporten soll deutlich beschleunigt und transparenter werden. Aus Sicht der Wirtschaft braucht es kürzere Bearbeitungszeiten, mehr Dauergenehmigungen und perspektivisch digitale Streckenregister, damit Transporte planbarer und unnötige Mehrfachanträge vermieden werden.Ausbildungsverbund / TLVwABei Nachweisen im Ausbildungsverbund soll eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Unternehmens ausreichen. Das würde bürokratischen Zusatzaufwand bei Unternehmen und Verbünden reduzieren, ohne den Förderzweck in Frage zu stellen oder zusätzliche Kontrollmechanismen aufzubauen.Untersuchungsberechtigungsschein für minderjährige AuszubildendeDie jetzige rein digitale Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins soll deutlich vereinfacht werden. Das ist wichtig, weil das Verfahren in der Praxis als kompliziert, technisch störanfällig und gerade für junge Menschen, Eltern und Ausbildungsbetriebe unnötig belastend erlebt wird.Integration ausländischer Auszubildender und Fachkräfte in den ArbeitsmarktDie Thüringer IHKs fordern schnellere, digitalere und stärker gebündelte Verfahren bei Beschäftigungserlaubnissen und ausländerrechtlichen Entscheidungen. Das ist wichtig, weil lange Wartezeiten, papierbasierte Abläufe und uneinheitliche Zuständigkeiten die Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte und Auszubildender unnötig verzögern.