Vom IHK-Bürokratiemelder nach Berlin: IHK Erfurt nimmt zum Bürokratieentlastungsbericht Stellung
Die Stellungnahme der IHK Erfurt im Wortlaut:
Die IHK Erfurt begrüßt die eingeschlagene Richtung grundsätzlich. Rückmeldungen aus unseren Mitgliedsunternehmen zeigen jedoch, dass es nicht nur einzelner Detailkorrekturen, sondern eines konsequenten Systemwechsels hin zu weniger Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie schnelleren Verwaltungsverfahren bedarf. Entscheidend ist zudem, dass die angekündigten Maßnahmen zügig umgesetzt werden und im betrieblichen Alltag zu einer messbaren Nettoentlastung führen. Das bedeutet auch, das neue Gesetze die Entlastungswirkung nicht aufzehren dürfen.
Besonders hohe Priorität hat für uns das geplante Berichtsentlastungsgesetz. Die vorgesehene Umkehr der Begründungslast ist richtig: Nicht die Abschaffung, sondern die Fortführung einer Pflicht sollte künftig besonders begründet werden müssen. Die angekündigte Berichtspflichten-Bremse für neue Gesetze sollte verbindlich ausgestaltet und mit einem konsequenten Belastungsausgleich verbunden werden. Darüber hinaus sollten grundsätzlich alle Dokumentationspflichten, die weder unions- noch verfassungsrechtlich geboten sind, auf ihre vollständige Abschaffung geprüft werden. Eine bloße Digitalisierung überflüssiger Pflichten stellt noch keine Entlastung dar.
Aber auch bei Statistikpflichten besteht aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen weiterer Entlastungsbedarf. Rückmeldungen zeigen, dass im Zuge der Novellierung des Umweltstatistikgesetzes durch die Erweiterung des amtlichen Erhebungsprogramms im Verpackungsbereich zusätzliche Belastungen verursacht wurden. Davon sind auch kleine Unternehmen betroffen. Problematisch sind in diesem Zusammenhang Doppelmeldungen, wenn vergleichbare Daten sowohl an das Verpackungsregister LUCID als auch an die statistischen Landesämter übermittelt werden müssen. Es sollte daher zum einen geprüft werden, wie das Once-Only-Prinzip so umgesetzt werden kann, das vorhandene Datenbestände besser genutzt werden können. Zum anderen braucht es für kleine Unternehmen gezielte Entlastung durch Ausnahmen, Schwellenwerte oder vereinfachte Verfahren.
Eine große praktische Wirkung erwarten wir von der Fortentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei Genehmigungsfiktionen ist ausdrücklich zu begrüßen. Ergänzend braucht es verbindliche Bearbeitungsfristen, klare Zuständigkeiten, durchgängig digitale Verfahren und die konsequente Anwendung des Once-only-Prinzips.
Auch die vorgesehenen Vereinfachungen im Bau- und Infrastrukturrecht bewerten wir positiv. Sie müssen jedoch neben dem Wohnungsbau auch Gewerbe-, Industrie-, Energie-, Verkehrs- und Digitalinfrastruktur erfassen. Zugleich dürfen die angestrebten Beschleunigungen nicht durch zusätzliche Prüfpflichten, Verfahrensstufen oder Rechtsbehelfsmöglichkeiten in anderen Gesetzgebungsvorhaben (z.B. Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur, Naturflächenbedarfsgesetz) wieder aufgehoben werden.
Hohe Priorität hat zudem die Digitalisierung der Migrationsverwaltung. Fachkräftezuwanderung muss schneller, transparenter und unkomplizierter gelingen. Erforderlich sind medienbruchfreie Verfahren, ein durchgängiger Datenaustausch, klare Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner und verbindliche Bearbeitungszeiten.
Im Arbeitsschutz sollte die Regulierung stärker am tatsächlichen Gefährdungsrisiko ausgerichtet werden. Der Abbau pauschaler Beauftragtenpflichten, entbehrlicher Formerfordernisse und unnötiger Nachweise kann vor allem kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlasten. Zusätzliche Kontrollen z.B. durch die Landesämter für Verbraucherschutz sollten auf ihre Notwendigkeit kritisch hinterfragt werden.
Bei der öffentlichen Vergabe begrüßen wir höhere Wertgrenzen und vereinfachte Verfahren. Gleichzeitig müssen Wettbewerb, Transparenz und der Zugang mittelständischer Anbieter gewahrt bleiben. Vergabeprozesse sollten konsequenter auf das Ziel einer breiten Beteiligung, anstelle der Umsetzung parteipolitischer Ziele konzentriert werden. Mit dem Bundestariftreuegesetz wurden zuletzt neue Barrieren aufgebaut.
Die Abschaffung der Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ist eine unmittelbar wirksame Maßnahme. Der bisherige Flickenteppich verursacht unnötige Umwege, zusätzliche Kosten und erheblichen Planungsaufwand in der Logistik.
Die Vereinfachungen bei Fahrerlaubnissen und der Fahrschulausbildung begrüßen wir. Ergänzend besteht dringender Handlungsbedarf bei der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse: Der Verlust ihrer Gültigkeit nach sechs Monaten für Drittstaatsangehörige schränkt die Mobilität und Einsatzfähigkeit ausländischer Arbeitskräfte erheblich ein und erschwert ihre Beschäftigungsaussichten.
Die Abschaffung der Bonpflicht ist zwar eine vergleichsweise kleine Maßnahme, entfaltet aufgrund der Vielzahl betroffener Betriebe jedoch eine breite Wirkung. Wichtig ist, dass sie nicht durch eine verpflichtende digitale Belegausgabe ersetzt wird. Digitale Belege sollten freiwillig bleiben.
Bei der Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes sollte aus unserer Sicht nicht nur eine Anpassung, sondern die vollständige Abschaffung geprüft werden. Das nahezu 50 Jahre alte Gesetz ist nicht mehr auf heutige digitale und hybride Lernformate zugeschnitten; zugleich werden seine Verbraucherschutzziele weitgehend durch das allgemeine Verbraucherschutzrecht abgedeckt. Nach dem BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 kann die Zulassungspflicht zudem deutlich weiterreichen und auch betriebliche Online-Weiterbildungen, Coachings oder Blended-Learning-Angebote erfassen. Dies schafft erhebliche Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Prüf- und Zertifizierungsaufwand für Bildungsanbieter, während ausländische Anbieter von vergleichbaren Vorgaben vielfach nicht betroffen sind. Eine Abschaffung wäre daher ein kurzfristig umsetzbarer und zugleich sichtbarer Beitrag zum Bürokratieabbau.
Auf europäischer Ebene müssen bei den Omnibusverfahren die Trickle-down- beziehungsweise Kaskadeneffekte zwingend berücksichtigt werden. Kleine und mittlere Zulieferer dürfen nicht über Vertragsbeziehungen faktisch zur Erfüllung umfangreicher Berichts- und Nachweispflichten gezwungen werden. Der Aktionsplan Regulatory Deep Cleaning sollte mit überprüfbaren Abbauzielen und einer konsequenten One-in-two-out-Regel unterlegt werden. Europäisches Recht sollte stets im Lichte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit stehen. Neue Belastungen wie etwa durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sind auf ein Belastungsmoratorium zu prüfen. Mit Blick auf die Umsetzung in nationales Recht ist zwingend eine 1:1-Umsetzung und der Verzicht auf Gold-Plating geboten.
Von besonderer Bedeutung ist das angekündigte Steuerreformpaket. Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland ist im europäischen und internationalen Vergleich insgesamt zu hoch und stellt insbesondere für den Mittelstand einen erheblichen Standortnachteil dar. Steuerreformen dürfen sich daher nicht auf verfahrensrechtliche Vereinfachungen oder politische Umverteilungsziele beschränken, sondern müssen die tatsächliche Belastung spürbar senken. Ziel muss es sein, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen, Investitionen und Eigenkapitalbildung zu erleichtern und damit Wachstum zu ermöglichen. Zusätzliche Belastungen oder eine Gegenfinanzierung zulasten des Mittelstands würden dem Entlastungsziel widersprechen. Das Paket muss deshalb administrativ wie finanziell zu einer messbaren Nettoentlastung führen.
Aus Sicht der IHK Erfurt sollten damit vor allem die strukturelle Begrenzung neuer Bürokratie, die konsequente Abschaffung bestehender Pflichten, die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie unmittelbar im Unternehmensalltag wirksame Entlastungen Vorrang erhalten. Maßstab muss stets sein, ob die Entlastungen tatsächlich und messbar bei den Betrieben ankommen und Impulse für Investitionen und Wachstum ermöglichen.