Erster großer Schritt zur Bürokratieentlastung - IHKs reichen Vorschläge ein

Mit einem Mantelgesetz zum Bürokratieabbau plant die Thüringer Landesregierung einen ersten großen Schritt, um bürokratische Belastungen spürbar zu senken. Damit das Gesetz dem Anspruch auf spürbare Entlastungen auch gerecht wird, hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Rahmen einer Verbändeanhörung eine gemeinsame Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen abgegeben.

Konkrete Regelungen mit Praxisbezug

In ihrer Stellungnahme haben die drei IHKs eine Reihe konkreter Änderungsvorschläge zu verschiedenen Landesgesetzen eingebracht, die aus bisherigen Rückmeldungen der Unternehmerschaft als besonders belastend beschrieben wurden.
Darunter finden sich unter anderem folgende Vorschläge:
  • Thüringer Bauordnung : Die Pflicht zur barrierefreien Erreichbarkeit soll erst ab zehn Wohneinheiten gelten – um kleinere Bauvorhaben wirtschaftlich tragfähig zu halten (§ 53 Abs. 1). Betreiberwechsel, z. B. bei Unternehmensnachfolgen in Gastronomie oder Hotellerie, sollen nicht mehr als Nutzungsänderung gelten – um unbürokratische Übergaben zu ermöglichen (§ 64). Der Kreis der bauvorlageberechtigten Personen soll erweitert werden – orientiert an Regelungen anderer Bundesländer, um Planungsverfahren zu beschleunigen (§ 67).
  • Thüringer Ladenöffnungsgesetz: : Die Genehmigungspflicht für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage soll durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden – für mehr kommunale Flexibilität und weniger Verwaltungsaufwand (§§ 10, 12, 14). Alle vier Adventssonntage sollen geöffnet werden dürfen – um Kundenströme zu entzerren und dem Handel faire Spielräume zu geben (§ 10 Abs. 2). Die sogenannte Samstagsregelung soll entfallen – für mehr Flexibilität bei der Einsatzplanung von Beschäftigten in Verkaufsstellen (§ 12 Abs. 3).
  • Thüringer Klimagesetz: Das Landesgesetz soll ersatzlos gestrichen werden – da die bundesrechtlichen Regelungen bereits ambitionierte und umfassende Klimaziele setzen.
  • Thüringer Vergabegesetz: Die landesspezifischen Vorgaben sollen abgeschafft werden – zugunsten der Anwendung des bundesweit einheitlichen Vergaberechts und zur Vermeidung von Mehraufwand.
  • Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz: Das Landesgesetz sollte durch freiwillige bzw. tarifliche und flexible Regelungen ersetzt werden.
  • Thüringer Feiertagsgesetz: Rücknahme des landesgesetzlichen Feiertags (Weltkindertag) sowie die Vermeidung zusätzlicher Feiertage, die zu Wettbewerbsverzerrungen, Einnahmeverlusten und höheren Planungs- und Arbeitskosten führen.

Bürokratie als Standortfaktor

Für viele Unternehmen ist der wachsende Bürokratieaufwand längst zu einem gravierenden Standortnachteil geworden. Die Unternehmen erwarten zurecht, dass die angekündigten Entlastungen auch in der Praxis spürbar werden. Das Mantelgesetz zum Bürokratieabbau bietet die Chance, den Abbau von Regelungslasten konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig sollte auch die Vermeidung neuer bürokratischer Belastungen als dauerhaftes Ziel verfolgt werden.

Hintergrund

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs bündelt die Positionen der drei IHKs in Erfurt, Ostthüringen zu Gera und Südthüringen. Grundlage ihrer Vorschläge ist der enge Dialog mit den rund 100.000 Unternehmen im Freistaat. Die IHKs verstehen sich als praxisnaher und konstruktiver Partner der Landespolitik und bringen ihre Expertise aktiv in den Bürokratieabbauprozess ein.