Weniger Ankündigungen, mehr Entlastungen - 13-Punkte-Plan der Thüringer Wirtschaft
Die drei Präsidenten der Thüringer Industrie- und Handelskammern haben zur dritten Sitzung des Pakts für Wachstum und Arbeitsplätze der Thüringer Landesregierung am 1. April 2026 ihre 13 zentralen Erwartungen der Wirtschaft an die Landespolitik formuliert.
Ihr Appell: Thüringen braucht jetzt weniger Prozessbeschreibung und mehr konkrete Entlastung – bei Bürokratie, Energie- und Arbeitskosten, Verwaltungsverfahren, Investitionen, Fachkräftesicherung und Innovation. Der Pakt wird sich daran messen lassen müssen, ob er für Unternehmen am Standort spürbare Wirkung entfaltet.
Forderungen des 13-Punkte-Plans der Präsidenten der Thüringer IHKs
- Punkt 1: Internationale Wettbewerbsfähigkeit zur Leitlinie politischen Handelns machen
Alle Maßnahmen und Entscheidungen des Freistaats sind konsequent an ihrer Wirkung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auszurichten. Dies gilt ausdrücklich auch für das Abstimmungsverhalten Thüringens im Bundesrat. Es muss der Grundsatz des Verzichts auf Gold-Plating gelten und die Reduktion der Regelungsdichte hohe politische Priorität haben.
- Punkt 2: Energiepreise senken
Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene für eine spürbare Entlastung von Energiekosten einsetzen. Dazu gehört insbesondere die Prüfung und Reduktion staatlich beeinflusster Preisbestandteile sowie eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle auf das EU-Mindestniveau. Langfristig ist bei Fortsetzung des aktuellen energiepolitischen Kurses zudem mit weiter steigenden Energiepreisen und sinkender Wettbewerbsfähigkeit zu rechnen. Hohe Systemkosten und eine stark regulierte Ausgestaltung der Energiewende stellen einen erheblichen Standortnachteil dar. Es braucht daher eine Ausweitung des Energieangebots und eine verlässliche Gesamtstrategie. Klima- und Umweltschutz sind dabei notwendig, müssen jedoch international eingebettet, effizient und technologieoffen erfolgen.
- Punkt 3: Wettbewerbsfähige Arbeitskosten wiederherstellen
Die Politik betreibt Steuer- und Abgabenpolitik auf Kosten der Unternehmen. Wer den gesetzlichen Mindestlohn derart stark anhebt, während die Wirtschaft um Stabilität ringt, verschärft strukturelle Probleme und treibt die Inflation künstlich weiter an. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, das aktuelle Niveau des gesetzlichen Mindestlohns für die nächsten fünf Jahre festzuschreiben. Bereits beschlossene Erhöhungen sind auszusetzen. Es sind im Kontext der Arbeitskosten und der Arbeitsplatzattraktivität stattdessen Steuerentlastungen und Maßnahmen zur Begrenzung der Sozialabgaben umzusetzen. Zugleich sollten die Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zu krankschreibungsbezogenen Verfahren mit Blick auf ihre Auswirkungen auf Betriebe, Beschäftigung und Fehlzeitenentwicklung überprüft werden. Ziel muss eine praxistaugliche und ausgewogene Lösung sein, die Unternehmen insgesamt entlastet.
- Punkt 4: Bürokratieabbau spürbar beschleunigen
Zwischen der Veröffentlichung eines Entwurfs und der finalen Beschlussfassung von Bürokratieentlastungsgesetzen geht derzeit wertvolle Zeit verloren. Über 170 Fragenkomplexe in schriftlichen Anhörungsverfahren sind übermäßig umfangreich und wecken Zweifel an einer zeitnahen Verabschiedung und wirksamen Umsetzung von Gesetzen. Die Beteiligung der Wirtschaft am Gesetzgebungsprozess ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch können Maßnahmen nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie zügig auf den Weg gebracht werden. Das Zweite Thüringer Entlastungsgesetz muss, mit messbarer Wirkung für die Wirtschaft und konsequentem Fokus auf Entlastung, noch in diesem Jahr beschlossen werden. Kleinteilige Verbesserungen sind nicht ausreichend, es braucht stattdessen mutige Schritte mit echter Durchschlagskraft. Dabei gilt es, bestehende bürokratische Lasten konsequent abzubauen und nicht durch neue Regelungen zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu schaffen.
- Punkt 5: Digitalisierung der Verwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung darf nicht auf punktuelle Maßnahmen oder symbolische Digitalisierungsprojekte beschränkt bleiben. Sie muss als Chance begriffen werden, tiefgreifende Veränderungen in der Organisation der Verwaltung zu ermöglichen und Effizienzsteigerungen sowie Kostenersparnisse nachhaltig zu realisieren. Sonderwege einzelner Bundesländer behindern die Einheitlichkeit und sollten vermieden werden. Auch Datenschutzanforderungen dürfen nicht grundsätzlich blockieren, sondern müssen praktikabel in digitale Prozesse integriert werden. Die Implementierung KI-basierter Verwaltungsstrukturen muss flächendeckend und zügig erfolgen, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und Verwaltungsabläufe zu optimieren. Die Thüringer Verwaltung sollte hierbei als Vorreiter agieren und die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen.
- Punkt 6: Thüringen durch Funktional- und Verwaltungsreform stärken
Das stetige Anwachsen staatlicher Aufgaben belastet nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch kontinuierlich das Missverhältnis zwischen wertschöpfender Tätigkeit und verwaltend konsumtiver Tätigkeit. Der demografisch bedingte Rückgang der Einwohnerzahl in Thüringen muss sich in den Mitarbeiterzahlen der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln.Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in Thüringen muss zudem durch eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit gesteigert werden. Landkreise und Kommunen müssen enger kooperieren und verstärkt Zweckvereinbarungen oder Vergleichbares zwischen Behörden und Gebietskörperschaften nutzen, um Verwaltungsaufgaben effizienter zu erledigen.
- Punkt 7: Abbau landesrechtlicher Sonderwege
Das Thüringer Vergabegesetz wird weiterhin als eigenständiger Regelungskomplex neben Bundes- und EU-Recht fortgeführt. Auch das Umweltrecht und das Energierecht sind durch Bund und EU bereits umfassend reglementiert. Landesrechtliche Sonderwege sind seitens der Landesregierung konsequent abzubauen.
- Punkt 8: Weiterbildung wirtschaftsnah ausrichten
Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist weder zeitgemäß noch praktikabel und kann schadlos aufgehoben werden. Mindestens ist durch eine Anpassung des Gesetzes sicherzustellen, dass nur betriebs- und berufsrelevante Qualifikationen anerkannt und freizeitorientierte Maßnahmen ausgeschlossen werden.
- Punkt 9: Verzicht auf Feiertage für mehr Wertschöpfung
Um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, dürfen keine neuen gesetzlichen Feiertage eingeführt werden. Landesspezifische Feiertage in Thüringen sind ersatzlos zu streichen.
- Punkt 10: Modernes Ladenöffnungsgesetz für zukunftsfähige Innenstädte
Die Samstagsregelung nach § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist ersatzlos zu streichen. Der Anlassbezug für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage nach § 10 ThürLadÖffG sowie die mit einem aufwendigen Nachweisverfahren einhergehende Genehmigungspflicht sind abzuschaffen und durch eine einfache Anzeigepflicht gegenüber den zuständigen örtlichen Ordnungsämtern zu ersetzen. Zudem müssen Adventssonntage nach § 10 Abs. 2 ThürLadÖffG für verkaufsoffene Öffnungszeiten freigegeben werden, um die Konzentration auf den ersten und zweiten Adventssonntag zu entzerren.
- Punkt 11: Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
Das Thüringer Kommunalabgabengesetz ist in den §§ 5, 8 und 9 wie folgt zu überarbeiten: § 8 mit der Möglichkeit der Erhebung eines Tourismusbeitrags ist abzuschaffen; in § 5 ist ein Sperrvermerk aufzunehmen, der die Erhebung einer Bettensteuer und einer kommunalen Verpackungssteuer untersagt und in § 9 ist die Öffnung für alle Orte und alle Gäste zu verankern.
- Punkt 12: Rahmenbedingungen für Auszubildende mit Migrationshintergrund verbessern
Es ist ein flächendeckendes Angebot von verpflichtenden Azubi-Berufssprachkursen an Berufsschulen für Azubis mit Migrationshintergrund bei ungenügender Sprachkompetenz zu schaffen, um die Ausbildungsqualität zu sichern und langfristig einen erfolgreichen Berufsabschluss zu ermöglichen.
- Punkt 13: Wissen und Forschungsergebnisse in marktfähige Innovationen umsetzen
Der Wissenstransfer und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft sind in der kommenden Ausgestaltung der Hochschulrahmenvereinbarung VI und den darauf aufbauenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen für 2026 bis 2030 aufzunehmen. Es braucht seitens des Freistaats ein wirkungsvolles Anreizsystem, um den Wissens-, Personal- und Technologietransfer mit dem Fokus auf Innovation anstatt Invention in Zusammenarbeit mit Thüringer Unternehmen anzukurbeln.