Landesabfallwirtschaftsplan 2026: Thüringer IHKs fordert tragfähige Lösungen

Die IHK Erfurt hat sich gemeinsam mit den weiteren Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) am Konsultationsverfahrens zur Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplans (LAWP) Thüringen 2026 beteiligt. Der vorliegende Entwurf des LAWP 2026 zeige zwar Fortschritte gegenüber der noch geltenden Fassung von 2017, gleichzeitig bestehe erheblicher Nachbesserungsbedarf, wenn der Freistaat eine verlässliche, wettbewerbsfähige und zukunftsfeste Abfallwirtschaft gewährleisten will.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen vier wesentliche Forderungen der IHKs:

Verbesserung der Datengrundlage

Die Datenbasis muss mindestens um die Daten aus der Privatwirtschaft sowie länderübergreifend verbrachter Abfallmengen ergänzt werden. Diese Informationen liegen den zuständigen Landesbehörden bereits vor und sollten konsequent in die Planung integriert werden. Außerdem ist die Einbindung verschärfter abfallrechtlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Prognose von Stoffströmen (Stichwort Mantelverordnung) notwendig. Ohne diese Daten ergibt sich nur ein unvollständiges Bild der relevanten Abfallströme.

Ausreichende Deponiekapazitäten sicherstellen

In allen Regionen des Freistaats sind ausreichende Deponiekapazitäten der Klassen 0 bis II vorzuhalten. Der LAWP stellt hier Defizite fest und versäumt es gleichzeitig Lösungsansätze mitzuliefern.
Insbesondere müssen mineralische Stoffströme stärker berücksichtigt werden. Es ist beispielsweise sicherzustellen, dass wirtschaftsstarke Regionen ohne eigene Deponien, wie beispielsweise die Region Mitte, strukturell nicht benachteiligt werden.

Faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten

Eine gleichwertige Integration der privaten Entsorgungswirtschaft im Sinne der Förderung eines fairen Wettbewerbs muss sichergestellt werden. Das heißt auch, im LAWP sollte die gleichwertige Entsorgungssicherheit für kommunale und gewerbliche Abfälle als verbindlicher Grundsatz verankert werden.

Mehr Kreislaufwirtschaft realisieren

Auf Landesebene ist ein klarer rechtlicher Rahmen für den verstärkten Einsatz mineralischer Recycling-Baustoffe zu schaffen.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf eine verstärkte Berücksichtigung der Entsorgungssicherheit, insbesondere im Bereich der Deponiekapazitäten, vorsieht und die Entwicklungen im Abfallrecht seit 2018 weitestgehend berücksichtigt.
Trotz dieser Fortschritte in der Analyse besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf in der Problemlösung. Hierzu zählen insbesondere die fehlende strategische Verbindlichkeit des Plans sowie die unzureichende Untersetzung identifizierter Probleme mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen. Auch die weiterhin unzureichende Berücksichtigung mineralischer Stoffströme sowie die bislang zu geringe Einbindung marktwirtschaftlicher Lösungsansätze stellen wesentliche Defizite dar.
Mit der Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplans und der parallelen Entwicklung der Thüringer Rohstoffstrategie muss aus Sicht der IHKs die Gelegenheit genutzt werden, Synergien zwischen beiden strategischen Instrumenten konsequent und praxisorientiert zu erschließen. Insbesondere die landesrechtlichen Spielräume zur Steigerung des Einsatzes von Ersatzbaustoffen müssen aktiv genutzt werden.
Die IHK Erfurt wird die weitere Entwicklung bei der Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplans Thüringen 2026 kritisch und konstruktiv begleiten. Ziel bleibt ein Abfallwirtschaftsplan, der ökologische Anforderungen mit wirtschaftlicher Praxis, Versorgungssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen in Einklang bringt.