Thüringer IHKs äußern sich zum Bundestariftreuegesetz: Zusätzliche Belastung, weniger Wettbewerb
Hintergrund war die 1063. Sitzung des Bundesrats am 27. März 2026, in der über das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes beraten und abgestimmt wurde. In ihrem Schreiben machten die Thüringer IHKs deutlich, dass der vorliegende Entwurf aus Sicht der Unternehmen nicht zu einer Vereinfachung beiträgt, sondern das Gegenteil bewirkt: zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Kontrollpflichten für Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergaben beteiligen wollen.
Sorge vor spürbaren Belastungen für Unternehmen
Im Mittelpunkt der Kritik steht der erhebliche zusätzliche Verwaltungsaufwand, den das Gesetz nach Einschätzung der Wirtschaft auslösen würde. Die Thüringer IHKs verweisen insbesondere auf umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten für einzelne Beschäftigte und deren Einsatzzeiten im Rahmen öffentlicher Aufträge. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen personellen und organisatorischen Mehraufwand.
Auch die DIHK kommt in ihrer Einordnung zu einem klaren Ergebnis: Der Gesetzentwurf sei das Gegenteil von Vereinfachung. Das Vergaberecht werde weiter verkompliziert, unübersichtlicher und bürokratischer. Für viele Unternehmen steige damit die Hürde, sich überhaupt noch an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
Weniger Bieter, höhere Kosten für die öffentliche Hand
Nach Auffassung der Thüringer IHKs droht das Bundestariftreuegesetz nicht nur die Unternehmen zusätzlich zu belasten, sondern auch den Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben zu schwächen. Wenn sich wegen steigender Bürokratie weniger Betriebe an Ausschreibungen beteiligen, sinkt die Zahl der Angebote. Das erhöht das Risiko steigender Beschaffungskosten für die öffentliche Hand – und damit letztlich zulasten der öffentlichen Haushalte.
Auch aus den Kernbotschaften der DIHK ergibt sich diese Sorge sehr deutlich: Das Gesetz werde gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen absehbar zu einem signifikanten Rückgang der Teilnahme an Ausschreibungen führen, selbst bei Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind oder übertariflich zahlen. Im Ergebnis drohten höhere Kosten für staatliche Auftraggeber.
Aus Sicht der Wirtschaft kein Beitrag zum Bürokratieabbau
Besonders kritisch bewerten die Thüringer IHKs, dass das Gesetz nicht dem im Koalitionsvertrag angekündigten Anspruch entspreche, neue bürokratische Belastungen auf das absolute Minimum zu begrenzen. Stattdessen würden zusätzliche Pflichten geschaffen, die den Zugang zu öffentlichen Aufträgen weiter erschweren. Aus Sicht der Thüringer Wirtschaft ist dies gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage das falsche Signal.
Die DIHK fordert deshalb in ihrer Stellungnahme, das Gesetzgebungsvorhaben insgesamt aufzugeben. Mindestens müssten die bürokratischen Belastungen erheblich reduziert werden. Genannt werden unter anderem eine deutlich höhere Aufgreifschwelle, die Streichung zusätzlicher Informationspflichten, eine Begrenzung der anzuwendenden Arbeitsbedingungen sowie die Streichung von § 10 zum Zertifizierungsverfahren.
Thüringer IHKs werben für Ablehnung im Bundesrat
Vor diesem Hintergrund haben die Thüringer IHKs verschiedene Bundesratsmitglieder im Vorfeld der Abstimmung angesprochen und um Unterstützung für eine Ablehnung des Gesetzes geworben. In ihrem Schreiben heißt es klar, dass das Tariftreuegesetz aus Sicht der Thüringer Wirtschaft vollständig aufgegeben werden sollte. Mindestens erforderlich seien jedoch ein spürbarer Bürokratieabbau sowie die Streichung zentraler zusätzlicher Belastungen.
Damit unterstreichen die Thüringer IHKs erneut ihre grundsätzliche Position: Öffentliche Vergabeverfahren müssen einfacher, praxistauglicher und für Unternehmen handhabbar sein. Neue Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe von öffentlichen Aufträgen faktisch ausgeschlossen werden.