Genehmigungen beschleunigen, Modernisierung ermöglichen: Sechs Impulse zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, sichere Beschäftigung und attraktive Standortbedingungen. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität hat der Bund einen finanziellen Rahmen geschaffen, um Investitionen in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen. Nun kommt es darauf an, die Verfahren so auszugestalten, dass Mittel schnell, effizient und rechtssicher eingesetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund haben die Thüringer Industrie- und Handelskammern im Vorfeld der ersten Lesung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Deutschen Bundestag am 26. Februar 2026 Stellung genommen und ihre Positionen auch direkt an zentrale Entscheidungsträger aus der Bundespolitik übermittelt. Die Schreiben enthielten sechs konkrete Punkte, die aus Sicht der Wirtschaft für ein ambitioniertes und wirksames Gesetz erforderlich sind.

Infrastrukturinvestitionen brauchen schnellere Verfahren

Die Wirtschaft begrüßt ausdrücklich, dass Bund und Länder mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie der föderalen Modernisierungsagenda eine grundlegende Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren anstreben. Ziel ist es, öffentliche Investitionen zu beschleunigen und zugleich private Investitionen zu erleichtern.
Thüringen verfügt – wie andere ostdeutsche Länder – über positive Erfahrungen mit befristeten Beschleunigungsregelungen aus den 1990er-Jahren. Diese haben maßgeblich dazu beigetragen, die marode Infrastruktur nach der Wiedervereinigung zügig zu modernisieren. An diese Erfahrungen gilt es anzuknüpfen und sie in eine dauerhafte, bundesweit tragfähige Reform zu überführen.

Sechs Punkte für ein ambitioniertes Gesetz

Aus Sicht der Thüringer Wirtschaft sollte das Infrastruktur-Zukunftsgesetz in sechs zentralen Punkten nachgeschärft werden:

Fazit: Jetzt die Weichen richtig stellen

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das zentrale Beschleunigungsvorhaben dieser Legislaturperiode. Der Gesetzentwurf enthält bereits wichtige Ansätze zur Verfahrensbeschleunigung. Entscheidend ist jedoch, die noch bestehenden praxisrelevanten Punkte im parlamentarischen Verfahren konsequent aufzugreifen.
Nur mit klaren gesetzlichen Regelungen, verbindlichen Fristen und einer umfassenden Entbürokratisierung können Investitionen schneller umgesetzt, private Mittel mobilisiert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig gestärkt werden.