Landtagswahl 2024 - Vision für eine starke Wirtschaft
Building of Former Governors Residence in baroque style, Erfurt, Germany
Das hier vorliegende Forderungs- und Positionspapier der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) richtet sich an die künftige Landespolitik und Landesregierung und skizziert einen ambitionierten, aber zugleich realistischen Pfad, um diese Vision zu verwirklichen. Die in diesem Papier gebündelten Kapitel mit ihren Leitideen entwerfen ein ganzheitliches Konzept, das Thüringen für die bevorstehenden Veränderungen rüstet, Herausforderungen annimmt und neue Chancen eröffnet.
Im Mittelpunkt steht die Etablierung einer unternehmensfreundlichen Umgebung, die vorhandene Betriebe stärkt, deren Fortbestand sichert und zugleich Gründergeist, Unternehmensansiedlungen sowie innovative Vorhaben vorantreibt. Schlüsselfaktoren wie die Digitalisierung, der Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sowie eine zukunftsgerichtete Energie- und Umweltpolitik sind ebenso essenziell wie eine fokussierte Bildungs- und Fachkräftepolitik, die den Bedürfnissen der Thüringer Unternehmen gerecht wird.
Um Thüringen zu einem Anziehungspunkt für Fachkräfte, Investitionen, Touristen zu machen und unsere lebenswerte Region zu erhalten, ist eine attraktive Infrastruktur vonnöten, die insbesondere ländliche Regionen aufwertet, sie an städtische Regionen optimal anbindet, und somit die Lebensqualität sowie wirtschaftliche Chancen deutlich steigert. Zudem sind der Erhalt und die Weiterentwicklung lebendiger Innenstädte und Ortskerne essenziell. Thüringen, im Herzen Deutschlands und Europas gelegen, verfügt über enormes Potenzial, das durch eine optimale Gestaltung von Infrastruktur und Verkehr vollends ausgeschöpft werden kann. Die Förderung beruflicher Bildung und Weiterbildung sowie die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen sind weitere zentrale Elemente unserer Vision. Angesichts enormer demografischer Veränderungen und des hohen Bedarfs an Fachkräften ist es zwingend, die Bedeutung der dualen Ausbildung und die Aufstiegsmöglichkeiten durch die höhere Berufsbildung noch stärker hervorzuheben und entsprechende Strukturen zu stärken. Schließlich bildet die duale Berufsausbildung das solide Fundament unserer Wirtschaft und genießt weltweite Anerkennung.
Dieses Positionspapier versteht sich als Einladung an die zukünftige Landespolitik, in Partnerschaft mit den Thüringer Unternehmen, Interessenvertretungen der Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und gesellschaftlichen Akteuren eine nachhaltige, innovative und wettbewerbsfähige Zukunft für Thüringen zu schaffen. Es ist ein Aufruf zum vertrauensvollen Dialog, zur Kooperation und zum gemeinsamen Engagement, um die Weichen für eine prosperierende Zukunft Thüringens zu stellen.
Gemeinsam haben wir die Möglichkeit, Thüringen bis 2030 zu einem Wirtschaftsstandort zu entwickeln, der für seine Innovationskraft, Resilienz, Weltoffenheit und hohe Lebensqualität über die Landesgrenzen hinaus bekannt und geschätzt wird. Ein Thüringen, das wirtschaftlichen Wohlstand schafft und zugleich lebenswert, vielfältig und nachhaltig ist.
Packen wir es gemeinsam an und stellen die Weichen für die Zukunft unseres Freistaates.
Unsere Forderungen und Positionen
- Kurzfassung der wesentlichen Forderungen und Positionen der Wirtschaft
- Thüringen muss verlässliche und faire Regeln sowie stabile politische Verhältnisse schaffen, um den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Bürokratische Belastungen sollen abgebaut und Verwaltungsverfahren beschleunigt und digitalisiert werden. Der Grundsatz „One in, one/two out“ soll konsequent umgesetzt werden, um neue Belastungen durch gleichwertige Entlastungen auszugleichen. Landesgesetze sollten nicht über EU- oder Bundesanforderungen hinaus verschärft werden.
- Die Landespolitik sollte die Bedeutung des Unternehmertums stärken und Förderprogramme effizient gestalten. Beratungs- und Antragswege für Fördermittel sind zu beschleunigen und bürokratisch zu entlasten. Unternehmensnachfolgen sind zu unterstützen und bestehende Wirtschaftsförderprogramme zu optimieren. Eine nachhaltige Sensibilisierung für den Generationswechsel in Unternehmen ist notwendig.
- Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschungseinrichtungen ist zu intensivieren, um Innovationsspitzenleistungen zu marktfähigen Produkten zu entwickeln. Internationale Wettbewerbsfähigkeit ist durch die Beseitigung von Protektionismus und Handelshemmnissen zu stärken. Thüringen sollte sich aktiv an Freihandelsabkommen beteiligen und die Außenwirtschaftsförderung auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausrichten. Wissenschaft und Forschung sollten stärker an den Anforderungen der heimischen Wirtschaft orientiert werden.
- Die Energieversorgungssicherheit und der Ausbau erneuerbarer Energien sind entscheidend, um wettbewerbsfähige Energiepreise zu gewährleisten. Technologische Offenheit und nachhaltige Speicherkapazitäten sind zu fördern. Maßnahmen zur Reduktion klimaschädlicher Gase sollten ökonomisch und ökologisch wirksam sein, ohne vorgegebene technologische Lösungen. Klimaschutz ist als Querschnittsaufgabe in den Landesbehörden zu verankern.
- Effektiver Umweltschutz muss praktikabel und wirtschaftsfreundlich gestaltet werden. Die Rohstoff- und Recyclingstrategie Thüringens sollte nationale und internationale Interessen berücksichtigen. Waldschutz und Aufforstung sind zu fördern, und Wasserschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Die Landespolitik sollte Naturschutz und Standortattraktivität vereint berücksichtigen.
- Thüringen muss als attraktiver Arbeitsstandort positioniert und eine Willkommenskultur gefördert werden. Maßnahmen zur besseren Nutzung heimischer Potenziale und zur Förderung der Arbeitsmigration sind erforderlich. Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind auszubauen, um die Attraktivität der Region zu erhöhen. Zuwanderung sollte durch eine zentrale Ausländerbehörde koordiniert werden.
- Die Ausbildungsreife der Schüler ist durch praxisorientiertes Lernen und Förderunterricht zu gewährleisten. Duale Berufsbildung und höhere Berufsbildung sind als attraktive Karrierewege zu fördern. Berufsorientierung sollte in allen Schulformen gestärkt und ein Verständnis für Wirtschaftsabläufe vermittelt werden. Digitale Lehrmedien und moderne IT-Ausstattung sind in den Schulen zu fördern.
- Die Qualität der berufsschulischen Ausbildung ist durch moderne Lernformen und die Vernetzung von Berufsschulen zu sichern. IT- Infrastruktur an Berufsschulen muss schnell ausgebaut werden, um digitale Lernformen zu ermöglichen. Berufsschulen sollten in ihrer Selbstbestimmung gestärkt und mit eigenen Budgets ausgestattet werden. Die Attraktivität der Regionen für Auszubildende ist durch ausreichende Wohnheimkapazitäten und verbesserten ÖPNV zu steigern.
- Weiterbildung sollte durch flexible und attraktive Angebote gefördert werden, um den Bedürfnissen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Die Landespolitik sollte Rahmenbedingungen schaffen, die lebenslanges Lernen unterstützen, insbesondere für ältere Beschäftigte und Geringqualifizierte. Duale Studienangebote und praxisorientierte Studieninhalte sollten ausgebaut werden. Die Gleichwertigkeit von höherer Berufsbildung und Studium ist anzuerkennen und in der Arbeitswelt zu etablieren.
- Ein leistungsfähiges Infrastrukturnetz ist entscheidend für Thüringens zentrale Lage in Deutschland und Europa. Der ÖPNV muss finanziell abgesichert und den veränderten Anforderungen angepasst werden, während die Digitalisierung und Modernisierung vorangetrieben werden. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene sind zu fördern. Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen sollten in allen verkehrspolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
- Die Attraktivität der Innenstädte und Ortskerne ist durch flexible Öffnungszeiten, gezielte Planungen und die Förderung eines vielfältigen Branchenmixes zu steigern. Ein umfassendes Innenstadtkonzept oder Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sollte entwickelt und umgesetzt werden. Smart Citys und digitale Dörfer sind voranzutreiben, und der stationäre Einzelhandel ist bei der digitalen Vernetzung zu unterstützen. Die Erreichbarkeit der Innenstädte für Individualverkehr und ÖPNV ist zu verbessern.
- Die Tourismuswirtschaft ist durch gezielte Fördermaßnahmen und die Schaffung touristischer Attraktionen zu stärken. Die Landestourismuskonzeption 2025 sollte zügig fortgeschrieben und ausreichend finanziell ausgestattet werden. Die Digitalisierung im Tourismussektor ist voranzutreiben, und touristische Unternehmen sind in ihren Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen. Kur- und Erholungsorte sollten in die touristische Gesamtkonzeption des Landes integriert werden.
- Wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen
In einer Zeit multipler Veränderungsprozesse und Herausforderungen muss sich der Wirtschaftsstandort Thüringen zukunftsorientiert und entschlossen den bevorstehenden Aufgaben stellen. Es bedarf verlässlicher und fairer Regeln sowie stabiler politischer Verhältnisse und eines handlungsfähigen Staates, um den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Neben dem Abbau überbordender bürokratischer Belastungen und der Beschleunigung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren ist eine grundlegende Modernisierung von öffentlichen Verwaltungen hin zu Dienstleistern für Unternehmen und Bürger erforderlich.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Schaffung klarer und fairer Regeln ohne Wettbewerbsverzerrungen
- Die Landespolitik ist gefordert, verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen mit angemessenen Entscheidungsspielräumen und der Berücksichtigung des Vorrangs der Eigenverantwortlichkeit vor staatlicher Regulierung zu bilden. In jedem Fall müssen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
- Bei Gesetzesvorhaben muss ein notwendiges Regelungsbedürfnis nachgewiesen und die Wirksamkeit überprüft werden.
- Konflikte mit höherrangigem Recht müssen vermieden werden, um den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu bieten. Landesgesetze und -verordnungen dürfen nicht über EU- oder Bundesanforderungen hinaus verschärft werden.
- Um bereits im Entstehungsprozess von Gesetzen die finanziellen und bürokratischen Belastungen sowie Folgen für Unternehmen frühzeitig abzuschätzen, müssen KMU-Tests etabliert werden. Der Normenkontrollrat muss gestärkt und die Interessenvertretungen der Wirtschaft in Anhörungsverfahren konsequent beteiligt werden. Ferner müssen auch bestehende Landesnormen auf den Prüfstand gestellt werden.
- Das Prinzip „One in, one/two out“, bei dem für jede neue, die Wirtschaft belastende Regelung durch den Gesetzgeber eine oder mehrere gleichwertige Entlastungsmaßnahme an anderer Stelle zu erfolgen hat, muss zukünftig konsequenter und umfassender umgesetzt werden. Auch die zeitliche Befristung von Gesetzen, über eine sog. Sunset-Klausel, muss angewandt werden.
- Die gesetzlich gesicherte Interessenvertretung der Wirtschaft unter Mitwirkung der Unternehmen in unabhängigen Selbstverwaltungen (drei Thüringer IHKs) muss auch weiterhin gewahrt werden. Jede Art von Fachaufsicht lehnen wir weiterhin strikt ab.
- Im Thüringer Vergabegesetz müssen vergabefremde Aspekte (vergabespezifischer Mindestlohn, Vorschriften zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen) gestrichen werden. Im Vergabeprozess müssen auch die Folgekosten berücksichtigt werden – das wirtschaftlichste Angebot ist nicht immer das billigste. Bei der Beschaffung durch die öffentliche Hand müssen die hiesigen Anbieter unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben stärker berücksichtigt werden. Auf allen Verwaltungsebenen ist die Nutzung von einheitlichen digitalen Vergabeplattformen anzustreben. Mit diesen Maßnahmen kann die Beteiligung der Unternehmen an öffentlichen Vergaben erhöht und können die Bürokratiekosten gesenkt werden.
- Weitere bundesländerspezifische Feiertage dürfen in Thüringen nicht eingeführt werden.
Moderne Verwaltungen schaffen, Verfahren beschleunigen, bürokratische Belastungen abbauen
- Auf allen Verwaltungsebenen und in politischen Entscheidungen des Gesetzgebers muss eine kritische Überprüfung und Bewertung der Aufgaben stattfinden, um effiziente, unternehmerfreundliche, fachkundige, transparente und schnelle Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Insbesondere muss eine Konzentration auf klar definierte Kernaufgaben erfolgen. Dazu gehören Aufgaben der Daseinsvorsorge, der Infrastruktur sowie Eingriffe in berechtigten Fällen von Marktversagen.
- Eine Standardisierung von Verwaltungsabläufen und Anwendungen muss in ganz Thüringen erfolgen. Dabei sind die Vermeidung von Doppelstrukturen und Aufgabenüberschneidungen, alle Möglichkeiten der Verwaltungsdigitalisierung, Kooperationsanreize zur Erfüllung gleicher Aufgaben und die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Dritte (Public Private Partnership) zu berücksichtigen.
- Unternehmen und Gesellschaften des Landes und der Kommunen sollen durch ihre wirtschaftliche Betätigung keine Wettbewerbsvorteile erlangen und die gewerbliche Wirtschaft nicht einschränken. Ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der privaten Unternehmen muss verhindert und bestehende Privilegien abgebaut werden.
- Die Leistungsfähigkeit und die Erfüllung der Aufgaben durch die Verwaltungen muss gewährleistet werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Thüringen Bevölkerungsprognosen zufolge bis zum Jahr 2040 um 250.000 Einwohner schrumpfen wird und dieser demografische Aspekt sich auch in einem Rückgang der Mitarbeiterzahlen der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln muss. Eine konsequente Aufgabenkritik ist zu verfolgen. Die Personalquote sollte sich am Durchschnitt der Bundesländer bzw. vergleichbaren Bundesländern orientieren.
- Die Verwaltungen in Thüringen müssen Initiativen und Projekten heimischer Unternehmen unterstützend entgegenkommen und deren Entwicklung fördern. Um den Wirtschaftsstandort Thüringen attraktiv zu gestalten, sollten die Verwaltungen, insbesondere auf kommunaler Ebene, eine gemeinsam mit den IHKs erarbeitete mittelstandsfreundliche Zertifizierung umsetzen und verbindliche Standards im Kontakt mit Unternehmen definieren.
- Zur Beschleunigung und Verbesserung sowie einer konsistenten Genehmigungspraxis setzen wir uns für effiziente Genehmigungsverfahren ein. Bearbeitungszeiten müssen beschleunigt werden. Dies ist entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung und den Fortschritt in Thüringen.
Finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates wahren
- Die Haushaltspolitik des Landes muss auf eine Konsolidierung, eine Förderung des Wirtschaftswachstums und eine Erschließung struktureller Einsparpotenziale gerichtet sein. Die Schuldenbremse muss wieder Geltung erfahren. Auf weitere Kreditaufnahmen muss verzichtet werden.
- Die Landespolitik muss ihre Finanzpolitik konsequent nach den Prinzipien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausrichten.
- Haushaltsüberschüsse müssen zur Schuldentilgung verwendet werden, damit das Land im Krisenfall handlungsfähig bleibt und zukünftige Generationen nicht übermäßig belastet werden.
Steuerliche Entlastungen für Unternehmen schaffen
- Die Landespolitik muss Zeiten einer positiven Haushaltslage dafür nutzen, Unternehmen endlich steuerlich zu entlasten. Auch gegenüber dem Bund (im Bundesrat und in Bund-Länder-Gesprächen) muss sie sich für die Entlastung der Wirtschaft stark machen. Zusätzliche Belastungen durch Abgaben und Steuern müssen vermieden werden.
- Die Landespolitik muss sich im eigenen Kompetenzbereich sowie auch gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass steuerliche Regelungen vereinfacht werden und bürokratiearm umsetzbar sind. Auch steuerliche Betriebsprüfungen müssen vereinfacht und zu beschleunigt werden.
Flächendeckenden und leistungsfähigen Breitbandausbau beschleunigen, Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen, Datenschutz mit Augenmaß schaffen
- Die Bereitstellung einer flächendeckenden und leistungsstarken Breitbandinfrastruktur, einschließlich Glasfaser und Mobilfunknetze, muss offiziell als ein essenzieller Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anerkannt werden. Alle öffentlichen Akteure müssen dazu angehalten werden, den Ausbau der Glasfasernetze entsprechend der Glasfaserstrategie des Landes zu beschleunigen. Gewerbegebiete sowie generell unterversorgte Gebiete in ländlichen und urbanen Räumen (sog. weiße und graue Flecken) sind per Glasfaser vorrangig bis an die Gebäude zu erschließen. Parallel dazu muss der Ausbau der Mobilfunknetze der fünften Generation (5G) mit gleicher Intensität verfolgt werden. So kann die Grundlage für digitales und mobiles Arbeiten sowie digitale und automatisierte Unternehmenslösungen geschaffen werden.
- Die Vermittlung digitaler Fähigkeiten muss schon in der schulischen und beruflichen Ausbildung gelegt sowie in Weiterbildungen und an den Hochschulen ausgebaut werden. Eine moderne und zeitgemäße Ausstattung an den Bildungseinrichtungen muss unbedingt sichergestellt werden.
- Die Landespolitik muss Unterstützungsleistungen sowie ein förderliches Innovationsumfeld für den Einsatz digitaler Technologien, wie beispielsweise Künstliche Intelligenz (KI), schaffen und voranbringen.
- Für die Implementierung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen wie KI, Cloud-Infrastrukturen und Plattformen in Unternehmen ist eine durchgängige, auf den Mittelstand zugeschnittene und langfristig orientierte Förderung, Beratung und Vernetzung erforderlich. Die Unterstützung der Digitalisierung in Unternehmen durch Förderanreize trägt zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei.
- Die Landespolitik wird aufgefordert, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu verbessern, damit die Potenziale datenbasierter und datengetriebener Veränderungen im Wettbewerb erschlossen werden können.
- Digitale Anwendungen müssen im Kontext eines europäischen Rahmens betrachtet werden, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung gemeinsamer Regelwerke und Standards liegen sollte. Diese Maßnahmen müssen eine erhöhte Transparenz sowie eine gesteigerte Sicherheit von Daten und Informationen bei der Nutzung digitaler Anwendungen gewährleisten und gleichzeitig Fragen der Haftung klären.
- Eine verstärkte Förderung von Unternehmen im Bereich der Informationssicherheit ist notwendig. Mit dem fortschreitenden Grad der Digitalisierung und Vernetzung steigen die Sicherheitsrisiken. Vor allem KMU, die oftmals über begrenzte Ressourcen verfügen, stehen vor erhöhten Herausforderungen bei Cyber-Bedrohungen durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage und benötigen dementsprechend mehr Unterstützung und Handlungsanweisungen. Dies schließt eine vertrauensvolle Kooperation mit den Sicherheitsbehörden mit ein.
- Der Datenschutz muss die Balance zwischen dem erforderlichen Schutzniveau und der Förderung und Anerkennung datenbasierter Innovationen und Technologien finden. Die Landespolitik muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Klein- und mittlere Unternehmen von den ausufernden Informations- und Dokumentationspflichten entlastet werden.
eGovernment und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren vorantreiben
- Die Landespolitik wird aufgefordert, entsprechend dem Onlinezugangsgesetz (OZG) einheitliche, digitale Verwaltungsservices umgehend bereitzustellen. Mit einem Bonussystem im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs könnten entsprechende Anreize für die Kommunen geschaffen werden, um Unternehmen und Bürgern mehr digitale Dienstleistungsangebote zur Verfügung zu stellen.
- Die Digitalisierung der Verwaltung muss beschleunigt werden, um die Notwendigkeit von Verwaltungskontakten zu verringern, das Potenzial von E-Government voll auszuschöpfen, Verfahren zu beschleunigen, unterschiedliche Bearbeitungszeiten und doppelte Meldungen zu vermeiden.
- Integrierte Softwarelösungen zur einfacheren Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Finanz- und Statistikämtern, Versicherungen, Unfallkassen und Arbeitsagenturen müssen von den staatlichen Institutionen konsequent und zielgruppenadäquat aufgesetzt und beworben werden, um eine vermehrte Nutzung zu erreichen.
- Die Einführung von anwenderorientierten KI-Systemen hat das Potenzial, interne und externe Verwaltungsprozesse wesentlich zu beschleunigen (beispielsweise Genehmigungsverfahren im Immissionsschutz sowie bei der elektronischen Bauleitplanung). Diese Potenziale müssen weiter ausgeschöpft werden.
- Die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) muss durch eine landeseigene Internetplattform bei Verfahren der Bauleitplanung geschaffen werden, so wie es das Gesetz seit 2017 vorsieht. Aktuell halten die planenden Kommunen die Dokumente für die Öffentlichkeitsbeteiligungen dezentral vor. Die dadurch verursachte Intransparenz erschwert den Beteiligungsprozess enorm. Wir drängen auf eine rasche Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz.
- Unternehmensgründung, -nachfolge, -förderung und -finanzierung
In Anbetracht der demografischen Situation in Thüringen steht das Unternehmertum vor bedeutenden Herausforderungen. Viele Unternehmer und langjährige Beschäftigte werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen und die Nachfolge ist meist ungewiss. Um die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Thüringen zu sichern, ist es entscheidend, Unternehmerpersönlichkeiten zu entwickeln, Existenzgründungen zu fördern und Unternehmensnachfolgen zu stärken. Dies erfordert eine erhöhte Anerkennung des Unternehmertums in der Gesellschaft und der Politik sowie entsprechender Unterstützungsstrukturen.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Unternehmertum wertschätzen, Existenzgründungen fördern und Unternehmensnachfolgen absichern
- Die Landespolitik muss dazu beitragen, die Bedeutung von Unternehmertum sowie die Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen in der Öffentlichkeit stärken.
- Die Förderprogramme des Landes für Unternehmen müssen branchen- und regionsübergreifend ausgerichtet werden.
- Beratungs-, Antrags- und Abrechnungswege für Fördermittel zur Unternehmensfinanzierung und -förderung müssen beschleunigt und die Bürokratie im Rahmen der Abwicklung abgebaut werden.
- Die Thüringer Verbundförderung muss mit dem Ziel des Abbaus der Bürokratie, der Steigerung der Effizienz und Praxistauglichkeit der Abläufe evaluiert und bspw. durch Umstellung auf kontinuierliche Antragstellung attraktiver gestaltet werden.
- Die frühzeitige Regelung der Nachfolge in Unternehmen muss durch Informations- und Beratungsangebote unterstützt werden.
Bestehende Wirtschaftsförderprogramme optimieren und weiterführen
- Die Mittel zur Unterstützung der Existenzgründungen müssen konzentriert sowie die bereits vorhandenen Gründer-Netzwerke auf Effizienz überprüft und nicht noch weiter ausgebaut werden.
- Der Existenzgründerpass muss durch ein bürokratiearmes und schlankes Antragsverfahren fortgeführt werden.
- Das Mindestinvestitionsvolumen muss bei Zuschuss-Förderprogrammen um 50% innerhalb der ersten 36 Monate nach Gründung reduziert werden.
- Das Mikrodarlehens-Programm des Landes muss ohne Einschränkungen für Unternehmen fortgeführt werden. Dabei müssen auch Unternehmensübernahmefinanzierungen mit einem Kreditvolumen von bis zu 50.000 € ermöglicht werden.
- Die Förderinstrumente für innovative Gründungen müssen ausgeweitet und geschärft werden.
- Die Förderung bestehender Gründungsstrukturen muss optimiert werden. Die Gründungsprämie muss einheitlich auf 3.500 € festgesetzt werden. Unter Erfolgs- und Ressourcenbetrachtung sollte von kostenfreien Angeboten zur Gründungsbegleitung ohne Bedürftigkeitsprüfung Abstand genommen werden und stattdessen öffentlich kofinanzierte Angebote mit Eigenanteil (Existenzgründungspass/Intensivberatung) verstärkt werden.
- Die Förderrichtlinie „Thüringen-Invest“ muss für Vorhaben zwischen 10.000 Euro und 500.000 Euro reaktiviert werden.
- Das Programm “Digitalbonus Thüringen“ muss über den 31. Dezember 2026 hinaus fortgeführt und ausreichend finanziell ausgestattet werden. Unternehmen sollten mehr als einen Antrag stellen dürfen. Die Förderung muss allen kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zugänglich sein. Jede Form der Diskriminierung und des Ausschlusses einzelner Wirtschaftsbereiche muss beseitigt werden.
Ideale Förderbedingungen für Innovation und Internationalisierung von Unternehmen schaffen
- Die verschiedenen Förderinstrumente aller Ebenen und Fachbereiche müssen stärker aufeinander abgestimmt und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden.
- Für alle Förderprogramme des Landes müssen Budgets und Mittel für die Bewirtschaftung der Förderrichtlinien zur Vermeidung von Förderlücken durchgehend und planbar bereitgestellt werden.
- Die bürokratischen Hürden der Antragstellung und Verwaltung aller Förderprogramme müssen abgebaut und durch Optimierung der digitalen Antragstellung auf ein Minimum gesenkt werden. Insbesondere müssen redundante Unternehmensangaben im Rahmen der Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank reduziert werden.
- Hauptziel der Unternehmensförderung muss die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext des technologischen Strukturwandels, des Fachkräfteengpasses, der Digitalisierung sowie der Energieeinsparung und der Ressourceneffizienz sein. Ziel muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten.
- Angesichts der Wandlungsprozesse ist der alleinige Förderzugang mit dem Ziel des Erhalts bzw. der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Investitionsförderprogrammen zu überdenken. Angesichts des Fachkräftemangels sollten Investitionen in Digitalisierung, die Personalengpässe mildern und die Effizienz von Arbeitsprozessen erhöhen, nicht von der Förderung ausgeschlossen werden.
- Auf Basis der Regionalen Innovationsstrategie Thüringen müssen die Förder- und Finanzierungsinstrumente so ausgestaltet werden, dass Unternehmen innovative Produkte, Technologien, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln und diese vermarkten können.
- Die Investitions- und Innovationsförderung, als auch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzelner Unternehmen sowie im Verbund zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen müssen regelmäßig evaluiert werden.
- Die Förderung des Absatzes von Produkten und Dienstleistungen im Ausland bzw. der Ausbau und die Ausstattung mit praktikablen Instrumenten, die deutlich über einen ersten Anschub hinausgehen, müssen mit der Thüringer Außenwirtschaftsförderung konsequent fortgesetzt werden.
- Innovation und Außenwirtschaft
Thüringens Unternehmenslandschaft ist kleinteilig und vielfältig – und doch sind hier viele Firmen beheimatet, die auf den europäischen und internationalen Märkten erfolgreich und zum Teil als „Hidden Champion“ Marktführer sind. Um die Innovationsfähigkeit und Stärke der Wirtschaft in Thüringen auf den internationalen Märkten zu befördern, bedarf es umfassender Strategien und koordinierter Maßnahmen seitens der Landespolitik im Einklang mit Entwicklungen der Bundes- und EU-Ebene. Eine Schlüsselrolle für ein innovationsfreundliches Umfeld spielen neben finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Staates vor allem Kooperationen zwischen Unternehmen selbst sowie zwischen Privatwirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, um den Transfer von Wissen und Technologien zu verbessern. Darüber hinaus ist die internationale Positionierung Thüringens als attraktiver Standort für Investitionen und Handel ein wesentliches Ziel.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Nahtlose Markteinführung von Forschungsergebnissen und Innovationen gewährleisten
- Die Zusammenarbeit und Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen und auch darüber hinaus muss weiter unterstützt werden. Wissenschaft, Forschung, Entwicklung, Produktion und Marktzugang müssen stärker vernetzt werden, damit innovative Spitzenleistungen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen einfließen.
- Die Aktivitäten der Forschungseinrichtungen in Thüringen müssen stärker an den Anforderungen der heimischen Wirtschaft orientiert werden.
- Transformationsinvestitionen müssen branchen- und technologieoffen möglich sein.
- Für Universitäten und Hochschulen muss ein wirkungsvolles Anreizsystem entwickelt werden, um den Wissens- und Technologietransfer mit dem Fokus auf Innovation anstatt Invention in Zusammenarbeit mit Thüringer Unternehmen anzukurbeln.
- Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologie- und Gründerzentren müssen als wichtige Institutionen im Innovationsnetzwerk gestärkt werden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bei Innovationen und dem Transfer von Wissen muss intensiviert und gefördert werden.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und Protektionismus beseitigen
- Wertegetragene politische Intentionen in den Außenwirtschaftsstrategien dürfen den Zugang zu internationalen Märkten für die Wirtschaft nicht verhindern. Internationale Konflikte mit Auswirkungen auf den Handel und die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen müssen vermeiden und konstruktive Lösungen angestrebt werden.
- Die Entbürokratisierung und Harmonisierung des Außenwirtschaftsrechts müssen auf allen Ebenen vorangetrieben und internationale Handelshemmnisse gezielt beseitigt werden.
- Der Abschluss und die Umsetzung von internationalen Freihandelsabkommen muss forciert werden.
- Die Wirkung und Notwendigkeit von Sanktionen und Embargos muss regelmäßig überprüft und diese bei fehlender Wirkung abgeschafft werden.
- Protektionismus im europäischen Binnenhandel und bei der Erbringung von Dienstleistungen in Europa (z.B. Einschränkungen bei der Mitarbeiterentsendung) muss beseitigt und die Harmonisierung beschleunigt werden.
- Die Landespolitik muss die Thüringer Wirtschaft bei der Erschließung neuer Absatz- und Beschaffungsmärkte weiter unterstützen.
- Die Thüringer Außenwirtschaftsstrategie und die konkreten Maßnahmen der Thüringer Außenwirtschaftsförderung müssen auf die aktuellen Bedarfe der Unternehmen ausgerichtet werden. Doppelstrukturen müssen vermieden werden.
- Die Thüringer Wirtschaft bekennt sich dazu, Menschenrechte zu schützen sowie untragbare Arbeitsbedingungen und Umweltschäden weltweit zu vermeiden. Freiwillige Maßnahmen sind rechtlichen Regulierungen stets vorzuziehen. Letztere bedürfen begründeter Erfordernisse und sollten mit Außenmaß und unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Wirtschaft getroffen werden. Das EU-Lieferkettengesetz und das deutsche Lieferkettengesetz setzen Unternehmen bereits jetzt vor große Herausforderungen und sind deshalb unbedingt auf ihre Wirkung und auf ihren Aufwand hin zu evaluieren und anzupassen.
- Energie und Klima
Um den Transformationsprozess in Richtung Klimaneutralität nicht nur zu begleiten, sondern aktiv zu gestalten, steht Thüringen vor einer Reihe entscheidender Weichenstellungen, dessen Grundlage die Landespolitik ebnen muss. Diese betreffen vor allem die Bereiche Energieversorgung und Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen, Schutz der Natur und Umwelt sowie die optimale Erschließung von
Rohstoffpotenzialen. Wir stehen für eine Balance des energiepolitischen Dreiecks aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie weiteren Aspekten wie Akzeptanz und Teilhabe.Unsere Forderungen und Positionen lauten:Energieversorgung absichern, Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und wettbewerbsfähige Energiepreise schaffen
- Statt Energieeinsparung zur Erreichung der Klimaschutzziele vorzuschreiben, müssen Anreize für Effizienzsteigerungen gesetzt werden. Die Ziele Thüringens zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien muss sich an den Bundeszielen orientieren. Bei der Umsetzung muss die Landespolitik den heimischen Unternehmen gewährleisten, dass deren Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt.
- Der Ausbau von Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie muss flächendeckend und zügig vorangetrieben werden. Die Landespolitik muss die Ausweisung von Windvorranggebieten vorantreiben sowie Repowering-Maßnahmen ohne großen bürokratischen Genehmigungsaufwand forcieren.
- Der Ausbau des Stromnetzes (Übertragungs- und Verteilnetze) zu einem Klimaneutralitätsnetz muss unter Berücksichtigung der Aspekte Kosten, nachhaltige Nutzung sowie Natur-, Umwelt- und Tourismusverträglichkeit beschleunigt werden, um die Versorgungssicherheit auf allen Netzebenen zu gewährleisten und die dezentrale Stromversorgung auszubauen. Dabei ist es wichtig, regionale Unterschiede bei den Netzentgelten auszugleichen, um wirtschaftliche Benachteiligungen bestimmter Regionen zu beheben. Wir lehnen darüber hinaus weitere unausgewogene Hochspannungstrassen durch Thüringen ab.
- Die vorhandenen Stromspeicherkapazitäten (z.B. etablierte technische Großspeicher in Form von multifunktionalen Pumpspeicherkraftwerken) müssen stärker genutzt und der Ausbau durch die Landespolitik unterstützt werden.
- Für die Forschung und Entwicklung im Bereich Energie und Rohstoffe bedarf es technologieoffener Lösungen. Insbesondere muss der Erhalt und Ausbau von nachhaltigen Speicherkapazitäten gefördert werden.
- Im Bereich Energie und Rohstoffe sind technologieoffene Lösungsansätze unerlässlich. Thüringen nimmt eine führende Rolle in der Entwicklung nachhaltiger Energiespeichersysteme ein. Besonders vielversprechend sind salz- und wasserbasierte Hybrid-Energiespeicher sowie effiziente Solar-Wärmespeicher. Der Forschungsstandort Thüringen muss in diesen Bereichen weiter gestärkt werden durch stärkere Kooperationen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen, sowie die Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte, speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
- Aus unserer Sicht müssen Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Gase ausschließlich nach ihrer Umsetzbarkeit sowie ihrer ökonomischen und ökologischen Wirksamkeit beurteilt werden. Eine gesetzlich vorgegebene technologische Vorauswahl lehnen wir ab.
- Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in den Landesbehörden und der Landesregierung als solche wahrgenommen werden muss. Allerdings spiegeln die aktuellen Landesgesetze und die Genehmigungspraxis diese Notwendigkeit nur unzureichend wider. Häufig werden Maßnahmen wie Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und die Substitution klimarelevanter Brenn- und Prozessstoffe von verschiedenen Ressort unterschiedlich und teilweise widersprüchlich bewertet. Hier bedarf es dringend mehr Konsistenz und Planbarkeit für Unternehmen.
- Aufgrund der Transformation im Energiebereich wird das Gasnetz zahlreichen Veränderungen wie Stilllegungen und Umwidmungen unterliegen. Es ist entscheidend, frühzeitig auf diese veränderte Situation zu reagieren und Strategien zu entwickeln, die den Netzbetreibern und Endverbrauchern stabile Rahmenbedingungen gewährleisten.
- Ein Ausbau der Wärmenetze muss angestrebt werden. Um faire und transparente Marktbedingungen zu garantieren, ist eine Regulierungssystematik erforderlich, die sich an Strom- und Gasnetzen orientiert und den Preis für die gelieferte Wärme einbezieht.
- Wir fordern einen Strategieplan sowie eine Potentialanalyse für Thüringen zur Nutzung von Erdwärme/Geothermie zur Wärmeversorgung von Industrie und Gewerbe (in Anlehnung an Nordrhein-Westfalen). Die Thüringer Stadtwerke benötigen dringend Unterstützung für die Herausforderungen der Energiewende im Bereich der Fernwärme. Der Umbau ihrer Geschäftsmodelle, die Erweiterung von Kompetenzen und die Sicherung der Netzinfrastruktur sind essenziell. Die Thüringer Wirtschaft profitiert, wenn Stadtwerke sich als Energiedienstleister weiterentwickeln und die Transformationsbemühungen der Unternehmen als verlässlicher Partner begleiten.
- Wir fordern von der landeseigenen Netzregulierungsbehörde verstärkte Transparenz, intensivere Kommunikation mit Netzbetreibern, Versorgern und Verbänden sowie ein gesteigertes Verantwortungsbewusstsein für die Modernisierung des Thüringer Energiesystems.
- Für die Umsetzung der Wasserstoffstrategien müssen sowohl die Erzeugerseite, die Transporteure aber auch insbesondere die industrielle Verbraucherseite eng und durchgehend einbezogen werden. Klimaneutrale Industrie erfordert den Einsatz von klimaneutralem Wasserstoff. Bis zum Einsatz ausreichender Mengen grünen Wasserstoffs bedarf es technologieoffener Übergangslösungen.
- Es müssen optimale Rahmenbedingungen für eine kostengünstige und stabile Versorgung bei der Umstellung auf alternative und nachhaltige Energieträger geschaffen werden. Dazu zählen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung von Unternehmen. Darüber hinaus sind auch der Ausbau notwendiger Infrastrukturen, z. B. Wasserstoffleitungen, oder Partnerschaften für den Import CO 2-freier/-armer Energieträger notwendig.
- Eine zukunftsgewandte Ausrichtung bedarf der Integration der Themen Klima-, Umweltschutz, Ressourcen-, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft in die Lehrpläne der Schul-, Hochschul- und Berufsausbildung. Das stärkt die Jugendlichen und die Wirtschaft gleichermaßen, hilft bei der Sicherung von Fachkräften und ist bedeutend für die Entwicklung zukünftigen Führungspersonals.
- Die Landespolitik muss die regulatorischen Grundlagen für die Nutzung von nichtvermeidbarem Kohlenstoff (carbon capture and use, CCU), wie auch die technologische Speicherung von Kohlendioxid (carbon capture and storage, CCS) schaffen. Mit Blick auf Bundesinitiativen muss auch in Thüringen dringend der Diskussionsprozess gestartet werden. Zudem fordern wir eine Analyse der für den Freistaat relevanten Mengen.
- Umweltschutz und Ressourcen
Thüringen ist das grüne Bundesland inmitten Deutschlands und Europas. Die Natur und die natürlichen Ressourcen sind schützenswert und bedürfen eines verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgangs. Gleichzeitig dürfen ehrgeizige Umweltziele die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Attraktivität Thüringens nicht gefährden. Es bedarf daher nachhaltiger Lösungen, mit denen ökologische, ökonomische und soziale Ziele in Einklang gebracht werden.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Umweltschutz mit Augenmaß und Rohstoffpotenziale erschließen
- Der Green Deal der EU setzt im Umweltbereich ambitionierte Ziele, die Risiken und Chancen für die Wirtschaft bieten. Für einen effektiven Umweltschutz sind Thüringer Unternehmen auf beherrschbare Anforderungen und umsetzbare Zielvorgaben angewiesen. So muss eine zu komplexe und bürokratische Regelungsvielfalt vermieden werden. Daher fordern wir von der Landespolitik, grundsätzliche Umweltgesetzgebung an praktischer Umsetzbarkeit zu orientieren, die Kreislaufwirtschaft unter den Maßgaben Ausgewogenheit und Beteiligung unternehmensfreundlich und wettbewerblich zu organisieren, die Unternehmen als Wegbegleiter einer Nullschadstoff-Ambition zu verstehen und Naturschutz und Standortattraktivität vereint zu berücksichtigen. So können entscheidende Rahmenbedingungen für mehr Ressourceneffizienz und Recycling verbessert werden.
- Die Sicherung von Rohstoffen und Intensivierung des Recyclings sind zu forcieren. Die Landespolitik wird zur Entwicklung einer Thüringer Rohstoff- und Recyclingstrategie aufgefordert. Dabei sind die Thüringer Rohstoffinteressen national und international zu berücksichtigen, die einheimische Rohstoffnutzung und weitere Erschließung zu sichern, die Maßnahmen zu Ressourceneffizienz und Recycling zu intensivieren und der Einsatz von Ersatz- und Recyclingbaustoffen zu forcieren. Vorhandene und neu zu schaffende Deponiekapazitäten sind
zudem langfristig zu sichern. - Vorhaben zur Rohstoffsuche, z. B. Untersuchungen zu möglichen Kupfervorkommen, dürfen nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Eine verstärkte Nutzung von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen im Bausektor muss beispielsweise durch entsprechende (bau)rechtliche Regelungen unterstützt werden. Die Rohstoffpotenziale Thüringens müssen erfasst und entlang der Rohstoffstrategie der Bundesregierung neu bewertet werden. Dabei geht es insbesondere um die digitalisierte Sicherung und Neubewertung bereits vorhandener, analoger Rohstoffdaten.
- Der Schutz, die Aufforstung sowie der Umbau des Waldes in Thüringen muss in Abwägung der Interessen des Tourismus und der wirtschaftlichen Holznutzung vorangetrieben und durch geeignete Förderprogramme unterstützt werden. Abgestorbene Waldflächen sind zukunftssicher aufzuforsten. Gleichzeitig muss die Nutzungsform von Holz als erneuerbarer, nachwachsender Energieträger weiterhin ermöglicht und ein Verbot ausgeschlossen werden.
- Wasserschutzgebiete müssen auf das zum Trinkwasserschutz notwendige Maß begrenzt werden. Restriktionen und Auflagen müssen verhältnismäßig sein und sachlich begründet werden. Die Landespolitik muss dem Hoch- bzw. Niedrigwasserschutz vor dem Hintergrund der zunehmenden Starkregenereignisse bzw. Trockenperioden verstärkt Aufmerksamkeit widmen. Die Finanzierung muss durch Landesmittel sichergestellt werden. Der staatlich induzierte Abbau von Infrastruktur im Bereich des Hoch- bzw. Niedrigwasserschutzes muss verhindert werden.
- Die Fortschreibung der Thüringer Biodiversitätsstrategie wird unter der Maßgabe des Grundsatzes der Freiwilligkeit befürwortet. Zusätzliche Kosten bzw. bürokratische Belastungen dürfen mit der Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie nicht verbunden sein.
- Fachkräftesicherung
Thüringen steht angesichts der demografischen Situation vor der Mammutaufgabe, zukünftig noch stärke Bemühungen zu unternehmen, um aktiv Fachkräftepotenziale zu erschließen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den Erfolg der Region langfristig zu sichern. In den vergangenen zehn Jahren konnte entgegen der demografischen Laufrichtung ein Beschäftigungswachstum realisiert werden, das ausschließlich auf
Zuwanderer zurückgeht, da viele hiesige Beschäftigte den Arbeitsmarkt ruhestandsbedingt nicht mehr zur Verfügung standen. In den kommenden Jahren sinkt der Anteil der hiesigen Beschäftigten infolge von Renteneintritten so stark, dass die Akquise ausländischer Arbeitskräfte nicht mehr ausreichen wird. Um Thüringens Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu machen, muss neben konkreten Strategien und Maßnahmen zur optimalen
Erschließung heimischer und exogener Arbeitskräftepotenziale vor allem der Standort attraktiv gestaltet und das Image verbessert werden. Abwanderungstendenzen muss konsequent entgegengewirkt werden und Thüringen zu einem attraktiven Zuwanderungsziel für Arbeitsmigration entwickelt werden. Dies erfordert ein koordiniertes Vorgehen zwischen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren, mit dem der Wirtschaftsstandort nachhaltig gestärkt wird.Unsere Forderungen und Positionen lauten:Image von Thüringen als wertvolle Region zum Leben und Arbeiten erhalten und optimieren
- Um eine Willkommens- und Bleibekultur in Thüringen aktiv zu befördern, wird die Landespolitik aufgefordert, in ihrem Handeln und ihrer Kommunikation stets ein positives Standortimage Thüringens zu forcieren, um Zuwanderung anzuregen und Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken. Die Politik muss im Sinne ihrer Vorbildfunktion ein deutliches Bekenntnis zu Weltoffenheit bieten und im In- und Ausland zielgerichtet für den Standort werben. Fremdenfeindlichkeit, Abschottung und Protektionismus schaden dem Wirtschaftsstandort.
- Die bestehenden Aktivitäten zur Fachkräfteakquise müssen von einem Projektstadium in ein politisches Handlungsfeld überführt und anhand einer Landesstrategie zentral gesteuert und ressortübergreifend verfolgt werden.
- Die Koordination der Migration von Fachkräften muss durch eine landesweit zentrale Ausländerbehörde ermöglicht werden. Ferner ist eine beschleunigte und vereinfachte Beschäftigung von Zugewanderten mit Migrationshintergrund zu forcieren. Die Landespolitik muss sehr zeitnah entsprechende Regelungen beschließen.
- Regionale Initiativen zur Fachkräftesicherung müssen unterstützt und Synergien gehoben werden.
- Der Freistaat Thüringen muss Schüler- und Jugendprojekte zur Bindung künftiger Fachkräfte an die Region weiterhin unterstützen.
Fachkräftesicherung – heimische Potenziale besser ausschöpfen, Arbeitsmigration forcieren
- Zunehmend mehr Arbeitnehmer arbeiten nach dem Erreichen ihrer Regelaltersgrenze noch in einem begrenzten Stundenumfang weiter, um als Senior Experts ihr Wissen und ihre Kompetenzen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Die Landespolitik muss weitere Anreize schaffen, diese freiwillige Berufstätigkeit nach Renteneintritt noch attraktiver zu machen.
- Die gezielte Förderung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit von Geringqualifizierten zur Nachholung eines Berufsabschlusses muss verbessert werden.
- Die Attraktivität der Region für Familien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss gestärkt werden, z.B. durch flächendeckende gute Kinderbetreuung und Betreuung für Pflegeangehörigen.
- Unternehmen müssen bei der Integration von zugewanderten Menschen mit Migrationshintergrund sowie bei der Beschäftigung von Asylsuchenden stärker unterstützt werden.
- Entsprechende Maßnahmen wie der Ausbau berufsbegleitender Sprachkurse sowie Einarbeitungszuschüsse sind zu forcieren. Die gesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes müssen schnell und unbürokratisch in der Praxis umgesetzt werden.
- Eine unbürokratische Antragsstellung muss gewährleistets sein, damit eine Niederlassungserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte frühzeitig erfolgen kann.
- Ein bedarfsorientierter öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), der auch die Schichtzeiten in den Gewerbegebieten berücksichtigt, sowie ansprechende jugendorientierte Kultur- und Integrationsangebote sind erforderlich.
- Schulische Ausbildung und Berufsorientierung
In einer Zeit rasanter demografischer, wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen steht Thüringen vor der Herausforderung, alle jungen Menschen optimal auf das Berufsleben vorzubereiten. Um dies zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Ausbildungsreife zu gewährleisten und Schülern frühzeitig mögliche Berufswege praxisorientiert aufzuzeigen. Die Gewährleistung der Ausbildungsreife erfordert einen
multidimensionalen Ansatz: von der Integration praxisorientierten Lernens in den Unterricht über die Ausweitung des Förderunterrichts bis hin zur Nutzung digitaler Lehrmedien und dem Erlangen entsprechender Medienkompetenz im Umgang mit diesen. Angesichts des hohen Arbeitskräftebedarfs, insbesondere auf Fachkräfteniveau, müssen die duale Berufsausbildung und die höhere Berufsbildung noch stärker als attraktive Zukunftsaussichten für alle Schulformen vorgestellt und erlebt werden, die den Wert praktischer Fähigkeiten und beruflicher Erfahrung betonen.Unsere Forderungen und Positionen lauten:Ausbildungsstartkompetenz gewährleisten
- Um bestehenden Bildungslücken und vermehrten Schulabbrüchen deutlich entgegenzuwirken, muss der Förderunterricht ausgeweitet werden.
- Projekte zur Steigerung von Leistung und Motivation von Schülern und Schulabgängern müssen aktiv in allen Schulformen unterstützt werden.
- Zur Sicherstellung der Ausbildungsstartkompetenz von Bewerbern aus Drittstaaten muss sich die Landespolitik für ein Instrument, vergleichbar mit der Einstiegsqualifikation (EQ) der Agentur für Arbeit, engagieren.
- Die Abschlussjahrgänge müssen durch entsprechende Ergänzungsangebote zielgerichtet auf die Prüfung vorbereitet werden.
- Durch Nutzung digitaler Lehrmedien können der Lernumfang vermehrt und der Lernerfolg überprüft werden. Die Landespolitik muss dafür Sorge tragen, den Schülern entsprechende Technik aus Mitteln des Digitalpaktes des Bundes zur Verfügung zu stellen.
Alternative Karrierewege zum Studium aufzeigen
- Wege einer dualen Berufsausbildung und insbesondere Aufstiegschancen der höheren Berufsbildung müssen gleichwertig als alternative Karrierechancen an den Gymnasien stärker durch Lehrkräfte und Berufsberater vorgestellt und beworben werden.
- Studienabbrechern muss das duale System als Alternative zur Hochschulausbildung durch Fach- und Hochschulen aktiv angeboten werden. Insbesondere die Vielfalt der höheren Berufsbildung mit den Abschlussmöglichkeiten zum Bachelor Professional und Master Professional stellt eine gleichwertige Alternative zum Hochschulabschluss dar.
Berufsorientierung stärken
- In allen Schulformen muss das praxisorientierte Lernen im Unterricht, z.B. das Lernen an einem anderen Ort in regionalen Unternehmen, als ein wichtiger Baustein unter den Maßnahmen der Berufsorientierung aufgenommen werden. Die Landespolitik ist gefordert, die im Thüringer Schulgesetz getroffenen Regelungen auch konkret zu untersetzen. Ebenso müssen Standards für die Umsetzung entwickelt werden, die die Qualität in den Regionen sichert.
- Projekte der Berufsorientierung, die auf stärkere Zusammenarbeit von Unternehmen, Schulen und Schülern setzen, wie z. B. Jugend-Unternehmenswerkstätten oder Praxiskoordinatoren, müssen dauerhaft unterstützt werden.
- Die Landespolitik muss darauf hinwirken, dass Berufswegplanungen für Schulabgänger durch Lehrkräfte und andere Partner (z.B. Agentur für Arbeit) in Richtung einer fachlich fundierten beruflichen Bildung durchgeführt werden. Der Übergang in Beschäftigungsverhältnisse für Ungelernte, die zunächst finanziell attraktiv erscheinen aber langfristig keine Karrierechancen bieten, sind zu vermeiden.
- Die Landespolitik muss sich auf Bundesebene für die Schaffung übergreifender Bildungsziele und -standards einsetzen, um zu einer besseren bundesweiten Vergleichbarkeit von Abschlüssen allgemeinbildender Schulen beizutragen.
- Die Qualifikation der Schulabgänger, vor allem bei der MINT-Bildung, muss verbessert und die Schüler frühzeitig auf die Anforderungen der Digitalisierung im Arbeitsleben vorbereitet werden. Hierzu bedarf es einer modernen IT-Ausstattung an den Schulen einschl. didaktischer Konzepte des Lehrpersonals.
- Ein Verständnis für Wirtschaftsabläufe und Unternehmertum muss fächerübergreifend stärker in die Lehrpläne aller Bildungsbereiche integriert werden.
- Berufsbildung
Trotz wachsender Fachkräftebedarfe, insbesondere auf dem Niveau der dualen Berufsausbildung, steht die berufliche Bildung in Thüringen vor der Herausforderung, flächendeckend verfügbare Angebote vorzuhalten und den wachsenden Anforderungen einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Um diese Herausforderung zu meistern, müssen sowohl die Verfügbarkeit von Berufsschulen als auch die Qualität der berufsschulischen Ausbildung gesichert sowie die IT-Infrastruktur zügig ausgebaut werden. Gleichzeitig ist die Selbstbestimmung der Berufsschulen zu fördern und die Standortbedingungen für Auszubildende zu verbessern. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Fachkräftepotenziale konsequent zu erschließen und Thüringen als attraktiven Ausbildungs- und Arbeitsstandort zu stärken.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Qualität der berufsschulischen Ausbildung in der Fläche sichern
- Das Thüringer Berufsschulnetz muss anhand der Bedarfe kontinuierlich weiterentwickelt werden, um Unterrichtsausfälle - gerade in Fachthemen – zu vermeiden.
- Die Unterrichtsgestaltung ist durch die Einführung neuer Lernformen (z. B. hybrider Unterricht) zu modernisieren, um Unterrichtsausfälle zu reduzieren sowie die fachliche Lehrqualität zu erhöhen.
- Die Vernetzung von Berufsschulen und Bildungsträgern muss gefördert werden, um bei Personalmangel an den Schulen entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen.
- Die Förderung von Ergänzungslehrgängen bei etablierten regionalen Bildungsdienstleistern muss zielgerichtet fortgeführt werden, um KMUs bei ihrer Vermittlung praktischer Ausbildungsinhalte zu unterstützen.
- Weitere innovative Wege bei der Berufsschullehrerqualifizierung müssen etabliert werden, um eine ausreichende Anzahl qualifizierter Berufsschullehrer vorhalten zu können.
- Für Quereinsteiger an Berufsschulen müssen berufliche Perspektiven durch Qualifizierungen und wettbewerbsfähige Dienstverträge geschaffen werden. Absolventen der Höheren Berufsbildung – insbesondere Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen (DQR 6) und Geprüften Berufspädagogen (DQR 7) - sind als Quereinsteiger zuzulassen.
IT-Infrastruktur an Berufsschulen schnell ausbauen
- Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThiLLM) muss die Anpassung von Lerninhalten an die Digitalisierung parallel zur Entwicklung in der Wirtschaft sichtbar machen. Das Lehrpersonal an Berufsschulen muss für digitale Kompetenzen und neue didaktische Konzepte weiterqualifiziert werden.
- Das ThiLLM muss landesweit allgemeingültige technische Standards definieren und etablieren. So müssen z.B. Breitbandanschluss, WLAN-Empfang sowie ein entsprechender Stromanschluss an allen Schularbeitsplätzen für Lehrpersonal und Schüler zur Verfügung stehen.
- Die sächliche Ausstattung mit IT zur Anwendung digitalisierter Lernformen muss verbessert werden. Das Land muss Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes gezielt einsetzen und sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass der Digitalpakt über 2024 hinaus weiterläuft oder alternativ vergleichbare Finanzierungen ermöglichen.
- Um langfristige IT-Systemausfälle zu vermeiden, muss die Betreuung und Wartung der IT-Infrastruktur in den Berufsschulen durch externe Dienstleister dauerhaft sichergestellt werden.
Selbstbestimmung der Berufsschulen fördern
- Um Lehrpläne im Hinblick auf das jeweilige Bildungsniveau im Klassenverband kurzfristig anpassen und Lerndefizite ausgleichen zu können, müssen die Berufsschulen durch die Landespolitik in ihrer Selbstbestimmung bei der Planung von Lehr- und Lerneinheiten gefördert werden.
- Um selbstbestimmt handeln zu können, müssen die Berufsschulen von der Landespolitik eigene Budgets erhalten, um schnell und unbürokratisch notwendige Investitionen tätigen zu können.
- Um den aktuellen Anforderungen am Arbeitsmarkt gerecht zu werden, müssen für die Lehr- und Lernausstattung an Berufsschulen durch die Schulverwaltungen moderne Finanzierungskonzepte entwickelt werden.
- Um die Wettbewerbsfähigkeit der Berufsschulen im Hinblick auf Ausstattung und Unterrichtung zu steigern, ist die Landespolitik gefordert, die Schulträger zu unterstützen.
- Regionale Berufsschulstandorte müssen zu Kompetenzzentren weiterentwickelt sowie eine neue Berufsschulnetzplanung unter Berücksichtigung der Chancen der Digitalisierung und Sicherung einer wohn- bzw. ausbildungsortnahen Beschulung etabliert werden.
Standortattraktivität und -bedingungen für Auszubildende verbessern
- Zur Stärkung der Attraktivität der Regionen, insbesondere dem ländlichen Raum, muss das Regional- und Standortmarketing weiter ausgebaut werden, um auch zukünftig den Zuzug, auch möglicher Fachkräfte, anzuregen. Eine Marke ist zu etablieren unter der sich Thüringen gemeinsam präsentiert.
- Damit Auszubildende in den Landesfachklassen mit weiten Entfernungen zwischen Wohn- und Berufsschulort eine sichere Unterbringungsmöglichkeit haben, muss die Landespolitik ausreichend Wohnheimkapazitäten mit ausreichender und moderner technischer Infrastruktur vorhalten.
- Die dauerhafte Förderung der Übernachtungskosten für alle Auszubildenden und Berufsschüler muss langfristig durch die Landespolitik sichergestellt werden.
- Die Entscheidungsverfahren zur Wahl des Berufsschulstandortes (Gastschulanträge) müssen unbürokratisch und schnell geregelt werden. Dies gilt insbesondere für Standorte in den bundesländerübergreifenden Regionen.
- Der ÖPNV muss eine zumutbare Erreichbarkeit der Berufsschulstandorte absichern und zu erschwinglichen Kosten genutzt werden können. Ein vergünstigtes Deutschland-Ticket, wie es für Studenten geschaffen wurde, muss analog für Auszubildende geschaffen werden.
- Berufliche Fort-/Weiterbildung, Höhere Berufsbildung und Studium
Vielfältige und zunehmend komplexere Veränderungsprozesse im Unternehmensumfeld erfordern lebenslanges Lernen. Das gilt heute mehr denn je. Berufsbegleitende Weiterbildungsangebote bilden den Schlüssel zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der regionalen Wirtschaft und zur Förderung des individuellen Karrierewachstums. Ziel sollte es sein, die Zugänglichkeit, Vielfalt, Flexibilität und Attraktivität der Weiterbildungsangebote zu erhöhen.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Transformationsprozesse durch berufliche Weiterbildung fördern
- Um die Aufstiegs- und Entwicklungschancen durch duale Ausbildung, betriebliche Weiterbildung und höhere Berufsbildung stärker bekannt zu machen, muss eine breit angelegte Bewerbung in der Öffentlichkeit erfolgen.
- Die Landespolitik wird angehalten, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zu unterstützen.
- Damit auch Eltern an berufsbegleitenden Weiterbildungen partizipieren können, bedarf es der Unterstützung durch Unternehmen und den Staat. Die Landespolitik muss entsprechende Rahmenbedingungen wie eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Kindergärten oder alternativ Zuschüsse zur privaten Kinderbetreuung schaffen.
- Angesichts der Alterung in den Belegschaften und der Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus müssen bessere Rahmenbedingungen seitens des Staates geschaffen werden, um ältere Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu halten.
- Insofern Erwerbstätige Anpassungsweiterbildungen auf eigene Kosten absolvieren, könnte der Staat finanzielle Anreizsysteme schaffen. Die Landespolitik muss sich auf Bundesebene für die Wiedereinführung der Bildungsprämie einsetzen und landeseigene Förderinstrumente wie den Weiterbildungsscheck auf breitere Zielgruppen ausweiten.
Ausweitung dualer Studienangebote und mehr Praxisnähe
- Die Landespolitik muss die Wirtschaft stärker in die Gestaltung dualer Studienangebote einbinden sowie auch grundsätzlich die Praxisorientierung im Studium einschließlich der Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen erhöhen.
- Potenzielle Studienabbrecher müssen frühzeitig Hilfe bei der Neuorientierung erhalten und über alternative Möglichkeiten in der dualen Berufsausbildung informiert werden. Die Landespolitik muss entsprechende Beratungsangebote fördern.
Gleichwertigkeit von höherer Berufsbildung und Studium herstellen
- Die Landespolitik muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass durch eine Überarbeitung der jeweiligen Prüfungsordnungen die Gleichwertigkeit von Qualifikationen aus der höheren Berufsbildung und dem Hochschulbereich erreicht wird. Diese Gleichwertigkeit muss auch für ältere Abschlüsse aus der Höheren Berufsbildung geschaffen werden.
- Es ist notwendig, die Attraktivität der dualen Aus- und Weiterbildung, besonders in Bezug auf Karrieremöglichkeiten für Abiturienten, zu steigern. Die Landespolitik muss sich dafür einsetzen, dass die Abschlüsse der höheren Berufsbildung in der Arbeitswelt als gleichwertig zu den entsprechenden Stufen im Deutschen Qualifizierungsrahmen anerkannt werden.
- Die Landespolitik muss entsprechende Regelungen schaffen, die die Anrechnung von Abschlüssen der höheren Berufsbildung auf einschlägige akademische Bildungswege entsprechend dem DQR-Level ermöglichen.
- Die Landespolitik muss die Kosten der bundeseinheitlich geregelten Abschlüsse der höheren Berufsbildung in Thüringen vollständig erstatten und dafür Sorge tragen, dass die Abschlüsse bekannter werden.
- Verkehr und Infrastruktur
Thüringens zentrale Lage in Deutschland und Europa verpflichtet die Landespolitik, ein noch stärkeres und leistungsfähigeres Infrastrukturnetz zu schaffen. Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Darüber hinaus steht Thüringen in der Pflicht, die ambitionierten Ziele zur Klimaneutralität durch eine Wende in der Verkehrspolitik erreichen zu müssen. Bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit Verkehr und Infrastruktur muss daher immer die Reduktion von CO 2-Emissionen mitgedacht werden.Unsere Forderungen und Positionen lauten:
Öffentlicher Personennahverkehr und Gütertransporte via LKW
- Der ÖPNV steht zunehmend im Konflikt zwischen den sich wandelnden Anforderungen durch die Verkehrswende einerseits und wachsendem Kostendruck andererseits, der sich durch die Einführung des „Deutschlandtickets“ verschärft hat. Die Einführung wird in der Art und Weise seiner Ausgestaltung zwar grundsätzlich begrüßt, führt jedoch zu finanziellen Einbußen bei vielen Verkehrsbetrieben, insbesondere jenen des straßengebundenen ÖPNVs. Angesichts dessen ist es entscheidend, dass die Landkreise als Verantwortliche für den Straßenpersonennahverkehr sowie auch die Landes- und Bundesregierung eine angemessene Finanzierung der ÖPNV-Infrastruktur gewährleisten und diese fortlaufend an den sich verändernden Bedarf anpassen. Dabei muss die Landespolitik sicherstellen, dass eine adäquate Finanzierung nicht durch EU-Beihilfevorschriften eingeschränkt wird.
- Der Mangel an Fahrpersonal beeinträchtigt erheblich die Leistungsfähigkeit des ÖPNV sowie des Güterkraftverkehrs und bremst seine Entwicklungspotenziale aus. Um die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Fachkräfte zu verbessern, müssen die Vorgaben in den Nahverkehrsplänen der zuständigen Stellen überarbeitet werden. Es ist daher notwendig, den bürokratischen Aufwand für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie die damit verbundenen administrativen Schritte für angehende Berufskraftfahrer erheblich zu verringern. Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die Fahrerlaubnisverordnung, das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung – müssen effektiver aufeinander abgestimmt werden. Redundante Ausbildungsinhalte zwischen der Fahrerlaubnisausbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation müssen eliminiert werden. Zudem muss eine Senkung des Mindestalters für Busfahrer in Erwägung gezogen werden. Die in besonderem Maße international vernetzte Güterkraftverkehrsbranche erfordert, auch im Sinne der Verkehrssicherheit, ein europaweit einheitliches Qualifizierungsniveau von Berufskraftfahrern. Die Landespolitik ist gefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für bessere Rahmenbedingungen einzusetzen.
- Entscheidend für einen Umstieg von motorisiertem Individualverkehr zum ÖPNV ist ein attraktives Angebot an Verbindungen hinsichtlich Fahrzeiten, Anschlüssen und Komfort. Die optimale Verknüpfung von Bus- und Bahnlinien an Knotenpunkten wird über einen Integralen Taktfahrplan (ITF) erreicht. Der vom Land hierfür ausgearbeitete Rahmennetzplan muss planmäßig und sukzessive in Thüringen ausgerollt, in der Regionalplanung verbindlich vorgegeben und dabei fortlaufend angepasst werden. Das Konzept der landesbedeutsamen Buslinien muss in diese Strategie einbezogen und unter Berücksichtigung stark frequentierter Ziele weiterentwickelt werden. Das Angebot an Fahrten und Verbindungen im tendenziell unterversorgten ländlichen Raum muss aufgewertet werden.
- Zur Steigerung der Qualität des ÖPNVs sind engere Abstimmungen der Aufgabenträger (Landkreise) im Rahmen von Verkehrsverbünden oder alternativer Kooperationsstrukturen unerlässlich und zu fördern.
- Die fortschreitende Digitalisierung erleichtert und verbessert die Nutzung des ÖPNV deutlich. Dazu gehören etwa Smartphone-Apps, die den Kauf von Online-Tickets ermöglichen oder den Zugang zu Fahrplänen in Echtzeit bieten. Die Modernisierung der Fahrzeuge, einschließlich der Installation von QR-Code-Scannern und Fahrgastinformationssystemen, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung. Seit der Einführung des Deutschlandtickets ist der Einsatz solcher digitalen Lösungen und Technologien unabdingbar geworden. Um diesen Prozess zu beschleunigen und langfristig zu unterstützen, muss das Land passende Fördermöglichkeiten bereitstellen. Auch hier sind Doppelstrukturen zu vermeiden.
- Fahrpläne müssen so ausgestaltet werden, dass sie dem Fahrgastaufkommen Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf Haltestellen in Industrie- und Gewerbegebieten, die auch über Grenzregionen hinweg besser auf die Arbeits- und Schichtzeiten an diesen Orten abgestimmt werden sollten.
- Im Sinne der Tourismusförderung müssen wichtige touristische Verbindungen im ÖPNV über Landes- und Kreisgrenzen hinweg gewährleistet werden. Fahrzeuge, die auf stark genutzten Routen eingesetzt werden, sollten für den Transport von E-Bikes, Fahrrädern oder Skiausrüstungen ausgerüstet werden. Das Angebot des Rennsteig-Tickets sollte auf die gesamte Region des Thüringer Waldes ausgedehnt werden. Zudem ist es wichtig, die Bedingungen für alternative Taxidienste, wie Mietwagenservices, zu verbessern und diese insbesondere in ländlichen Gebieten zu etablieren.
- Taxis und Mietwagen müssen als ergänzende Elemente des ÖPNV systematisch genutzt und in die Planung des Nahverkehrs integriert werden. Das Personenbeförderungsgesetz schafft hierfür den gesetzlichen Rahmen.
- Die bestehenden, teils erheblichen Lohnunterschiede innerhalb der EU im Transportgewerbe sollten nicht zu einem Konkurrenzkampf und Lohndumping in Deutschland zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten führen. Daher bedarf es der Aufrechterhaltung und strengeren Überwachung von ausländischen Transportunternehmen bei Inlandsfahrten.
- Die wachsende Anzahl länderspezifischer Feiertage führt zu einem Flickenteppich von Fahrverboten und erschwert die Planung von Transporten und damit die Aufrechterhaltung von Lieferketten für die gesamte Wirtschaft. Daher muss sich die Landespolitik im Sinne der Gewährleistung von Lieferketten dafür einsetzen, dass Fahrverbote nur für bundesweit einheitliche Feiertage gelten.
- Die Landespolitik muss sich dafür einsetzen, ein größeres Angebot an LKW-Stellplätzen entlang der Fernverkehrsstraßen vorzuhalten sowie der entsprechenden Lade-, Tank- und Sanitäreinrichtungen.
- Die Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten muss nutzerfreundlicher gestaltet und die Begleitung dieser Transporte durch speziell beauftragte Dienstleister beschleunigt werden. Wir empfehlen die Einrichtung eines bundesweiten Netzes für Schwertransporte unter Einbeziehung der See- und Binnenhäfen. Eine Standardisierung des Antragsprozess sowie die Ausstellung von Dauergenehmigungen für wiederkehrende Transporte wäre sinnvoll und wirkt bürokratieabbauend.
- Um Routen, insbesondere für Gefahrgut-, Großraum und Schwerlasttransporte, zuverlässig planen zu können, sind Unternehmen der Transportbranche darauf angewiesen, streckenbezogene Beschränkungen im Thüringer Straßennetz zu kennen. Das Land muss ein digitales Informationssystem schaffen, in dem die zuständigen Behörden Streckenbeschränkungen transparent, zeitnah und einheitlich erfassen, so dass alle Nutzer des Straßennetzes davon profitieren. Eine Einbindung der Daten in das bestehende Baustelleninformationssystem des Landes wird dabei als sinnvoll erachtet.
Schieneninfrastruktur ausbauen
- Die in der Konzeptstudie »Reaktivierung von Eisenbahnstrecken in Thüringen« aufgezeigten Potenziale müssen zu weiterführenden Planungsschritten mit dem Ziel der Wiederaufnahme bzw. der Erweiterung von Bahnverkehren auf den entsprechenden Strecken führen. Für die Realisierung der Vorhaben sind geeignete Fördermöglichkeiten zu nutzen.
- Im Kontext möglicher Reaktivierungen von Strecken ist es entscheidend, die vorhandene und aktuell genutzte Bahninfrastruktur zu sichern, nicht zu entwidmen und mit dem Ziel, Potenziale zusätzlicher regionaler und überregionaler Verbindungen zu erschließen, zukunftsorientiert zu erweitern.
- Unternehmen befürworten die im Zusammenhang mit der Verkehrswende avisierte Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene. Dafür bedarf es jedoch einer deutlichen Erhöhung der Anzahl von Umschlaganlagen, um Güteraufkommen bedarfsgerecht zu bündeln. Zudem ist eine umfassende Aufwertung der Bahninfrastruktur erforderlich, um den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden und bestehende Aufträge umzusetzen.
- Die günstige Klimabilanz des Schienenverkehrs kommt besonders im elektrischen Betrieb zum Tragen. Das Land muss daher den Elektrifizierungsgrad von Bahnstrecken ausbauen. Dies kann auch eine Teilelektrifizierung bedeuten, so dass batterieelektrisch betriebene Züge ausreichend nachgeladen werden können.
- Innenstadtentwicklung und Einzelhandel
Die Vitalität der Innenstädte und Ortskerne Thüringens sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels im Kontext des aktuellen Transformationsprozesses sind zentrale Herausforderungen für die innerstädtischen Unternehmen und Kommunen, die eine koordinierte und innovative Herangehensweise erfordern. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels und der sich wandelnden Verbraucherbedürfnisse stehen Wirtschaft und Politik vor der Aufgabe, Rahmenbedingungen und Angebote zu schaffen, die die Attraktivität der
Innenstädte und Ortskerne als Anziehungspunkte für Einwohner und Besucher steigern und dem stationären Handel neue Impulse und Voraussetzungen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit geben. Dabei erfordern die Transformation der Innenstädte und Ortskerne und die Unterstützung des Einzelhandels ein umfassendes und flexibles Engagement aller Beteiligten, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden und Thüringens Innenstädte und Ortskerne als lebendige und attraktive Orte zum Leben, Arbeiten und Einkaufen zu gestalten.Unsere Forderungen und Positionen lauten:Innenstädte attraktiv gestalten, Stationären Einzelhandel im Transformationsprozess stärken
- Die Rücknahme der restriktiven Regelung zur Samstagsarbeit im Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist dringend erforderlich. Die derzeitige Regelung verbietet den Einsatz von Arbeitnehmern an mindestens zwei Samstagen im Monat. Das bedeutet nicht nur eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, auch für die Beschäftigten im Einzelhandel geht die Vorschrift mit einer erheblichen Beschränkung der persönlichen Freiheit bei der gemeinsamen Gestaltung der Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber einher.
- Die Landespolitik muss sich für eine unbürokratische und anwenderfreundliche Regelung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- bzw. Feiertage sowie auf Bundesebene für deutschlandweit einheitliche Regelungen starkmachen. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage stärken den Erlebniswert der Stadtzentren und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Attraktivität unserer Innenstädte. Die Antragstellung ist jedoch vor allem bei neuen Veranstaltungsformaten mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden. Eine einfache Anzeige der verkaufsoffenen Sonn- bzw. Feiertage gegenüber dem Ordnungsamt muss genügen. Zudem ist die Beschränkung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz auf den ersten oder zweiten Adventssonntag aufzuheben und die Möglichkeit zur Ladenöffnung an einem weiteren Adventssonntag zu schaffen.
- Mit Blick auf rechtlich teils unklare und unter den Bundesländern uneinheitliche Regelungen bezüglich der Öffnungs- und Schließzeiten von 24/7-Läden wird die Landespolitik aufgefordert, Rechtssicherheit herzustellen.
- Um die Innenstädte effektiv zu stärken, ist eine gezielte Planung erforderlich, die die Neuansiedlung von Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern lenkt. Dies muss durch ein umfassendes Innenstadtkonzept oder ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) unterstützt werden. Insbesondere in den Mittelzentren sollten Einzelhandels- und Zentrenkonzepte entwickelt und umgesetzt werden, wobei interkommunale Abstimmungen dabei unerlässlich sind. Zudem ist es wichtig, die Funktion der zentralen Versorgungsbereiche
zu stärken und sie vor übermäßigen Kaufkraftverlusten zu schützen, ohne dabei nichtintegrierte Altstandorte von einer weiteren Entwicklung auszuschließen. Eine sensible Steuerung der Entwicklung großflächigen Einzelhandels sowie die Förderung eines vielfältigen Branchenmixes sind dabei entscheidend, um eine ausgewogene und attraktive Innenstadtgestaltung zu gewährleisten. - Das "Thüringer Aktionsbündnis Innenstädte mit Zukunft" muss unter Beteiligung aller Akteure zu einer schlagkräftigen Institution weiterentwickelt werden, die entscheidende Anstöße zur Belebung der Innenstädte liefert. Notwendig ist die Bereitstellung einer angemessenen finanziellen Ausstattung durch das Land, um entsprechende Maßnahmen zu flankieren. Die vorhandenen Förderprogramme müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst und ggf. erweitert werden.
- Die Einrichtung und die Verstetigung des Citymanagements in Ober- und Mittelzentren sind durch die Landespolitik zu unterstützen.
- Die Landes- und auch Kommunalpolitik wird dazu angehalten, die Erreichbarkeit der Innenstädte für den Individualverkehr, den ÖPNV sowie den Güterverkehr durch infrastrukturelle und verkehrspolitische Maßnahmen zu verbessern. Zudem muss die Verfügbarkeit von ausreichendem und bezahlbarem Parkraum gewährleistet sein.
- Die Thüringer Landespolitik wird angehalten die politischen Rahmenbedingungen zu verbessern und eine rechtliche Grundlage zur Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (Business Improvement Districts) zu schaffen.
- Die Landes- und Kommunalpolitik muss den Weg für Smart Citys und digitale Dörfer ebnen und eine intelligente, integrierte und vernetzte Stadtentwicklung vorantreiben. Der stationäre Einzelhandel ist bei der digitalen Vernetzung von Offline- und Online-Angeboten durch entsprechende Informations- und Beratungsangebote zu unterstützen.
- Doppelbelastungen müssen aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gestrichen und überproportional belastete Branchen sowie Filialunternehmen entlastet werden.
- Tourismus
Die Stärkung der Tourismuswirtschaft ist für Thüringen von strategischer Bedeutung, um das volle Potenzial seiner malerischen Landschaften, kulturellen Schätze und historischen Stätten auszuschöpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer koordinierten und zielgerichteten Unterstützung durch die Landes- und Kommunalpolitik, die sowohl die Infrastruktur als auch die Dienstleistungsqualität umfasst. Nur mit umfassendem Engagement aller Beteiligten, vernetzten und innovativen Ansätzen, kann die Attraktivität der Regionen erhöht und die Qualität der
Angebote verbessert werden. Dieses Ziel birgt nicht nur einen wirtschaftlichen Nutzen aller Beteiligten, sondern erhöht auch die Lebensqualität und stärkere Bindung und Identifizierung aller hier lebenden Menschen in den Regionen.Unsere Forderungen und Positionen lauten:Tourismuswirtschaft stärken und das Tourismusland Thüringen attraktiv vermarkten
- Die Landespolitik muss die Schaffung touristischer Attraktionen aktiv vorantreiben, indem sie gezieltFördermaßnahmen für Ansiedlungen anbietet. Es ist wichtig, die Leitprodukte und die davon abgeleiteten herausragenden Angebote (Markenbotschafter) intensiv zu fördern. Dies betrifft sowohl Förderungen in kommunale Infrastruktur als auch private Investitionen. Zudem müssen die ganzjährigen Tourismuskonzepte der Regionen evaluiert werden und konkrete finanzielle Unterstützung erhalten.
- Die Landestourismuskonzeption 2025 muss zügig fortgeschrieben werden. Dabei sind neben den Strategien der Landesmarketingorganisation (LMO) und der Destinations-Management-Organisationen (DMOs) und Verbänden auch touristische Unternehmen einzubeziehen. Für die Umsetzung der Strategie müssen dauerhaft ausreichend finanzielle Mittel vorgesehen werden.
- Die landesweite Digitalisierung im Tourismussektor innerhalb des Projekts „Thüringer Content Architektur Tourismus (ThüCAT)“ muss weiter vorangetrieben und ausgebaut werden. Zudem ist es wichtig, dass die touristischen Unternehmen im Rahmen ihrer Digitalisierungsvorhaben unterstützt werden.
- Die Kur- und Erholungsorte müssen Teil der touristischen Gesamtkonzeption des Landes werden. Die Stärkung der Kur- und Erholungsorte durch eine Reform der Kommunalfinanzen muss forciert werden, dahingehend, dass die Mittel aus dem Sonderlastenausgleich zweckgebunden zu verwenden sind.