Kostenübernahme für Jugendarbeitsschutzuntersuchungen: Land greift Initiative der Thüringer IHKs auf
Gute Nachricht für Ausbildungsbetriebe und minderjährige Auszubildende: Der Freistaat Thüringen übernimmt die höheren Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen. Damit greift das Land eine Initiative der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) auf und schafft rechtzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbildungsstart junger Menschen.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung ärztlich untersucht werden. Diese Erstuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Auch Nachuntersuchungen können im weiteren Verlauf erforderlich sein.
Zuletzt drohten bei der Durchführung dieser Untersuchungen jedoch Engpässe. Hintergrund war die seit vielen Jahren unveränderte Vergütung. Ärztinnen und Ärzte hatten teilweise angekündigt, die Untersuchungen zu den bisherigen Konditionen nicht mehr anbieten zu können. Für minderjährige Ausbildungsanfänger und ihre Ausbildungsbetriebe bestand damit das Risiko, dass notwendige Untersuchungstermine nicht rechtzeitig verfügbar sind und sich dadurch der Ausbildungsbeginn verzögert.
Thüringer IHKs hatten Lösung gegenüber dem Land angeregt
Die Thüringer IHKs hatten sich deshalb gegenüber der Landespolitik dafür eingesetzt, die Finanzierungslücke zu schließen und eine verlässliche Durchführung der Untersuchungen sicherzustellen. Diesen Impuls hat der Freistaat nun aufgegriffen.
Das Thüringer Sozialministerium, das Finanzministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen haben informiert, dass sie sich auf eine befristete Finanzierung verständigt hätten. Das Land übernimmt für Erst- und Nachuntersuchungen künftig die Vergütung auf Grundlage des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte. Damit werden 53,61 Euro je Untersuchung finanziert. Die entsprechenden Mittel seien nach Angaben des Landes im Landeshaushalt für 2026 und 2027 vorgesehen. Die Abwicklung erfolge über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Die Thüringer IHKs begrüßen, dass das Land ihrer Initiative gefolgt ist und damit eine pragmatische Lösung gefunden wurde. Für die Ausbildungsbetriebe bedeutet die Entscheidung vor allem mehr Planungssicherheit. Minderjährige Auszubildende sollen die erforderlichen Untersuchungen wieder zeitnah wahrnehmen und ihre Ausbildung ohne vermeidbare Verzögerungen beginnen können.
Wichtig für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende
Für minderjährige Jugendliche bleibt die ärztliche Erstuntersuchung vor dem Eintritt in das Berufsleben verpflichtend. Ausbildungsbetriebe sollten deshalb weiterhin frühzeitig darauf achten, dass bei Auszubildenden unter 18 Jahren die erforderliche Untersuchung durchgeführt und die entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.
Mit der jetzt gefundenen Finanzierungslösung sollen ausreichend Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit wird eine organisatorische Hürde beim Übergang von der Schule in die duale Ausbildung beseitigt – ein konkretes Ergebnis der Interessenvertretung der Thüringer IHKs für ihre Ausbildungsbetriebe und den Fachkräftenachwuchs.