Hochschulen stärker mit der Wirtschaft verzahnen
Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben sich im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens zur geplanten Hochschulrahmenvereinbarung VI positioniert. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 20. Oktober 2026 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Thüringer Landtags begrüßen sie die stärkere Ausrichtung der Hochschulen auf den Wissens- und Technologietransfer. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass die künftige Hochschulpolitik noch konsequenter auf Innovationen, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die Fachkräftesicherung ausgerichtet werden muss.
Die Hochschulrahmenvereinbarung VI soll die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und seinen Hochschulen für die Jahre 2027 bis 2034 regeln. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Thüringer Hochschullandschaft. Aus Sicht der Wirtschaft bietet die Vereinbarung wichtige Chancen, um die Innovationskraft des Freistaats zu stärken und wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die unternehmerische Praxis zu überführen.
Wissenstransfer als Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Besonders positiv bewerten die Thüringer IHKs, dass der Wissens- und Technologietransfer künftig als Kernaufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre verankert werden soll. Damit wird die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ausdrücklich gestärkt.
Auch der geplante Ausbau direkter Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, die Weiterentwicklung des Hochschulgründernetzwerks StarTH sowie die stärkere Unterstützung von Ausgründungen und Start-ups werden ausdrücklich begrüßt.
Damit diese Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können, müssen sie jedoch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einfach zugänglich sein. Denn gerade mittelständische Betriebe verfügen häufig weder über eigene Forschungsabteilungen noch über ausreichende personelle Ressourcen, um komplexe Kooperations- und Förderstrukturen zu nutzen.
Die IHKs sprechen sich deshalb für zentrale Ansprechpartner an den Hochschulen, transparente digitale Transferplattformen und vereinfachte Kooperationsverfahren aus. Entscheidend sei, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nur erforscht, sondern auch möglichst schnell in neue Produkte, Dienstleistungen und betriebliche Prozesse überführt werden.
Öffentliche Mittel gezielt einsetzen und Wirkung messbar machen
Mit Blick auf die geplante Hochschulfinanzierung betonen die IHKs die Notwendigkeit eines zielgerichteten und wirtschaftlich wirksamen Mitteleinsatzes. Zwar sieht der Entwurf steigende Landesmittel für die Hochschulen vor, der finanzielle Aufwuchs des Vereinbarungsbudgets fällt jedoch deutlich geringer aus.
Vor diesem Hintergrund müsse die Finanzierung stärker an klaren Prioritäten und nachweisbaren Ergebnissen ausgerichtet werden. Die IHKs regen an, verbindliche und messbare Zielgrößen für den Wissenstransfer festzulegen. Dazu zählen beispielsweise die Anzahl der Hochschul-Unternehmens-Kooperationen, die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie gemeinsam eingeworbene Forschungs- und Verbundmittel.
Maßstab des Erfolgs sollte nicht allein die Zahl von Patenten oder Unternehmensausgründungen sein. Ebenso wichtig sind die tatsächlichen Auswirkungen auf Innovationen, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Wertschöpfung.
Hochschulen stärker in die Fachkräftesicherung einbinden
Neben dem Wissenstransfer sehen die Thüringer IHKs in der Fachkräftesicherung eine zentrale Aufgabe der Hochschulpolitik. Studienangebote sollten künftig noch stärker auf Grundlage einer systematischen Analyse des regionalen und überregionalen Arbeitskräftebedarfs weiterentwickelt werden. Hierzu ist eine verbindliche und kontinuierliche Einbindung der Wirtschaft notwendig.
Insbesondere duale und praxisorientierte Studiengänge sollten weiter gestärkt werden. Eine engere Beteiligung der Unternehmen an deren Ausgestaltung kann dazu beitragen, den Studierenden frühzeitig arbeitsmarktrelevante Kompetenzen zu vermitteln und ihre Bindung an den Wirtschaftsstandort Thüringen zu erhöhen.
Auch bei der Integration internationaler Studierender sehen die IHKs weiteren Handlungsbedarf. Sprachliche Qualifizierung und die Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt sollten verbindlicher in die Studienangebote eingebunden werden, um das vorhandene Fachkräftepotenzial besser zu erschließen.
Zugleich sprechen sich die Kammern für eine gezielte Unterstützung von Studierenden in kritischen Studienphasen aus, um Studienabbrüche zu vermeiden. Wer sich dennoch gegen ein Studium entscheidet, sollte frühzeitig über alternative Karrierewege in der dualen Berufsausbildung und der Höheren Berufsbildung informiert werden.
Thüringens Innovationspotenziale gemeinsam nutzen
Die Thüringer IHKs sehen in der Hochschulrahmenvereinbarung VI insgesamt einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft. Entscheidend wird aus ihrer Sicht sein, dass die angestrebte stärkere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auch in der betrieblichen Praxis ankommt.
Dafür braucht es klare Zielvorgaben, unbürokratische Zugänge zu Forschung und Transfer sowie eine verlässliche Beteiligung der Unternehmen. Nur wenn wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in wirtschaftliche Anwendungen umgesetzt und die Fachkräftebedarfe der regionalen Wirtschaft konsequent berücksichtigt werden, kann die Hochschulpolitik einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Thüringen leisten.
Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern werden den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und stehen für den Dialog mit Landesregierung, Parlament und Hochschulen zur Verfügung.