Bürokratieabbau auf EU-Ebene: IHK-Ausschuss Mittelstand im Dialog mit EU-Abgeordneter

Wie weit ist die Europäische Union beim angekündigten Bürokratieabbau gekommen? Welche Entlastungen können mittelständische Unternehmen erwarten und wie lassen sich neue bürokratische Belastungen künftig vermeiden? Darüber diskutierten Mitglieder des IHK-Ausschusses Mittelstand am 22. Oktober 2026 in einem virtuellen wirtschaftspolitischen Dialog mit der Thüringer Europaabgeordneten Marion Walsmann (CDU/EVP).
Im Mittelpunkt des Dialogs unter dem Titel „Bürokratieabbau auf EU-Ebene – Stand, Entwicklungen und Herausforderungen“ standen die EU-Omnibusverfahren zum Bürokratieabbau sowie zur Vereinfachung bestehender Regelungen, als insbesondere auch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, zu der sich die IHK Erfurt dieses Jahr in einer Position geäußert hatte und die den Impuls für den Dialog mit der EU-Abgeordneten Marion Walsmann darstellte. Moderiert wurde der Austausch von Reinhard Grimm, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Mittelstand der IHK Erfurt.

EU setzt auf umfassende Vereinfachung bestehender Vorschriften

Die Belastungen für Unternehmen sind vielfältig: Schwierige Auftragslagen, hohe Energiekosten, Fachkräftemangel und zurückhaltende Investitionen treffen auf eine weiterhin hohe bürokratische Belastung. Marion Walsmann machte in ihrem europapolitischen Impuls deutlich, dass Bürokratie längst zu einem eigenständigen Wettbewerbsfaktor geworden sei. Zeit, die Unternehmen für Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten aufwenden müssen, fehlt für Kunden, Innovationen und Wachstum.
Die Europäische Union hat sich deshalb zu Beginn ihrer neuen Legislatur in 2024 ehrgeizige Entlastungsziele gesetzt: Der administrative Aufwand für Unternehmen sollte um 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen sogar um 35 Prozent reduziert werden. Insgesamt strebt die EU damit Verwaltungskosteneinsparungen von rund 37,5 Milliarden Euro an.
Ein zentrales Instrument sind die sogenannten Omnibusverfahren. Dabei handelt es sich um Gesetzespakete mit denen mehrere bestehende EU-Rechtsakte gleichzeitig vereinfacht, widersprüchliche Anforderungen beseitigt und Doppelregelungen abgebaut werden sollen. Walsmann stellte die verschiedenen Vereinfachungspakete vor, die unter anderem Nachhaltigkeitsberichterstattung, Datenschutz, Digitalisierung, Umweltvorgaben und Genehmigungsverfahren betreffen.
Besonders große Entlastungspotenziale sieht sie beim ersten Omnibuspaket zur Nachhaltigkeit. Durch die deutliche Anhebung der Schwellenwerte für Berichtspflichten sollen zahlreiche mittelständische Unternehmen künftig nicht mehr unmittelbar unter die entsprechenden Anforderungen fallen. Weitere Pakete zielen auf Erleichterungen für mittelgroße Unternehmen, sogenannte Small Mid-Caps, sowie auf schnellere und einfachere umweltrechtliche Genehmigungsverfahren.
Anhand der europäischen Verpackungsregelungen (sogenannte EU-Verpackungsverordnung) verdeutlichte Walsmann, welche Auswirkungen übermäßig komplexe Vorgaben auf den europäischen Binnenmarkt haben können. Zahlreiche Unternehmen aus der Region sind von zusätzlichen Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten bei grenzüberschreitenden Lieferungen betroffen. Insbesondere für kleinere Betriebe, die nur gelegentlich Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versenden, können dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen, die mitunter sogar den Wert der eigentlichen Lieferung übersteigen. In enger Zusammenarbeit mit der IHK Erfurt hatte Walsmann konkrete Unternehmensbeispiele aus der Region aufgegriffen und in die europapolitischen Beratungen eingebracht.
Im Dialog konnte sie nun über einen wichtigen Fortschritt berichten: Nach ihren Angaben hatte sich das Europäische Parlament erst am Vortag für die Aussetzung entsprechender Bevollmächtigten- und Meldepflichten ausgesprochen. Damit sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes gelungen. Zugleich bleibe weiterer Handlungsbedarf, um dauerhafte und rechtssichere Vereinfachungen zu erreichen.

Entlastungen müssen auch beim Mittelstand ankommen

Im anschließenden Austausch wurde deutlich, dass die Überarbeitung europäischer Regelungen allein noch keine ausreichende Entlastung garantiert. Ein wesentliches Problem sind mittelbare Berichtspflichten entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Selbst wenn kleinere Unternehmen gesetzlich von bestimmten Anforderungen ausgenommen sind, können große Auftraggeber oder Finanzinstitute entsprechende Nachweise weiterhin vertraglich einfordern.
Walsmann sprach sich deshalb dafür aus, solche sogenannten Trickle-down-Effekte stärker zu begrenzen. Ergänzend brauche es standardisierte digitale Verfahren und das Once-Only-Prinzip: Informationen, die Unternehmen bereits einmal an Behörden übermittelt haben, sollten nicht wiederholt abgefragt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt war das sogenannte Gold-Plating, also die zusätzliche Verschärfung europäischer Vorgaben bei ihrer Umsetzung in nationales Recht. Werden EU-Anforderungen in Deutschland durch zusätzliche Pflichten ergänzt, können daraus Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten entstehen. Walsmann plädierte daher für eine möglichst einheitliche und wirtschaftsfreundliche Umsetzung europäischer Regelungen.
Auch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde thematisiert. Ihr Ziel, gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten, wurde im Zusammenhang mit den vorgesehenen Auskunftsrechten und zusätzlichen Anforderungen an betriebliche Vergütungssysteme diskutiert. Die Richtlinie ließe sich auf EU-Ebene mangels Mehrheiten nicht mehr stoppen. Die EVP-Fraktion und der Parlamentskreis Mittelstand, dem Walsmann vorsteht, habe ein Moratorium bzw. stop-the-clock-Mechanismus eingefordert, wie ihn auch die IHK Erfurt in seiner Positionierung gefordert hatte. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob die Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber ohne Gold-Plating (1:1), verhältnismäßig und praxistauglich umgesetzt wird, ohne insbesondere KMU zu stark zu belasten. Walsmann verwies dabei auf die bestehenden nationalen Umsetzungsspielräume und mögliche spätere Vereinfachungen auf europäischer Ebene, z.B. durch die Erhöhung von Schwellenwerten.

Bürokratieabbau muss bereits bei neuer Gesetzgebung beginnen

Über die aktuellen Omnibusverfahren hinaus richtete sich der Blick auf die grundsätzliche Frage, wie neue bürokratische Belastungen künftig verhindert werden können. Aus Sicht Walsmanns darf sich die europäische Politik nicht dauerhaft darauf beschränken, bereits beschlossene Regelungen nachträglich zu korrigieren. Stattdessen müssten die Auswirkungen neuer Gesetze auf kleinere und mittlere Unternehmen von Beginn an verbindlicher geprüft werden. Dazu gehören wirksame KMU-Tests, realistische Gesetzesfolgenabschätzungen und frühzeitige Praxischecks mit Unternehmen. Hier kommt insbesondere auch den IHKs eine wichtige Rolle zu. Auch der Grundsatz, bei Einführung neuer Regelungen bestehende Vorschriften abzubauen (sog. „One in, one/two out-Prinzip“), müsse konsequenter verfolgt werden. Ein weiterer Ansatz ist die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Entscheidend sei dabei nicht, analoge Formulare lediglich in digitale Anwendungen zu übertragen. Vielmehr müssten Prozesse insgesamt vereinfacht, überflüssige Anforderungen gestrichen und Mehrfachmeldungen vermieden werden.

Erfahrungen aus Thüringen stärker nach Brüssel tragen

Zum Abschluss rückte die praktische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, IHK Erfurt und europäischer Politik in den Mittelpunkt. Walsmann betonte, wie wichtig ihr die konkreten Beispiele aus der betrieblichen Praxis für die Weiterentwicklung europäischer Regelungen sind. Mit der IHK Erfurt bestünde bereits eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gerade bei komplexen Berichtspflichten oder branchenspezifischen Anforderungen helfen nachvollziehbare Unternehmensfälle dabei, Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielte Vereinfachungen anzustoßen.