Entsorgung von Speiseabfällen

Speiseabfälle sind Abfälle, die in Gaststätten, Imbissbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung anfallen und in denen tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Fisch, Eier und Milch enthalten sind.
Die Entsorgung dieser Abfälle ist gesetzlich streng geregelt, um eine Ausbreitung schwerer Krankheiten (z.B. Schweine- oder Geflügelpest) entgegenzuwirken, die durch das Verfüttern unzureichend erhitzter Speiseabfälle bei Tieren hervorgerufen werden können – also ein Mittel zur Minderung des allgemeinen Tierseuchenrisikos.
Als gesetzliche Grenze für die Entsorgungspflicht gilt die Speiseabfallmenge, die in einem 4-Personen-Haushalt üblicherweise anfällt.
Die Entsorgung erfolgt in
  • in Tierkörperbeseitigungsanstalten
  • in speziell zugelassenen Betrieben (z.B. Landwirte mit genehmigter Speiseabfallerhitzungsanlage, Biogasanlagen).
Den Transport übernehmen zugelassene Speiseabfalltransport- oder Sammelunternehmen.
Firmen in Thüringen sind u.a.:
ReFood Fuhrbetrieb Schwallungen
Schwarzbacher Allee 18
98590 Schwallungen
Veolia Umweltservice Ost GmbH 
Auestraße 14
99817 Eisenach
Veolia Umweltservice Ost GmbH 
Wallicher Weg 1
99098 Erfurt
Veolia Umweltservice Ost GmbH 
Am Steinbach 13
07743 Jena
Grüßung Transporte
Am Bahnhof 4, OT Wernshausen
98574 Schmalkalden
Berndt Bio Energy GmbH
Geraer Straße 10
07570 Wünschendorf
Speiseresteentsorger Becker Umweltdienst
Industriestr. 13
07907 Schleiz Oschitz
Über die Entsorgung müssen die Betreiber der Gastronomiebetriebe Nachweise führen, die den mit der Lebensmittelüberwachung betrauten Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen sind.
Rein pflanzliche Abfälle (z.B. Kartoffelschalen oder Salatabfälle) oder reine Backwaren (Brot/Brötchen) sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen bei getrennter Lagerung von Fleischabfällen z.B. über Biotonnen entsorgt werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte