Entsorgung von Speiseabfällen
Speiseabfälle sind Abfälle, die in Gaststätten, Imbissbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung anfallen und in denen tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Fisch, Eier und Milch enthalten sind.
Die Entsorgung dieser Abfälle ist gesetzlich streng geregelt, um eine Ausbreitung schwerer Krankheiten (z.B. Schweine- oder Geflügelpest) entgegenzuwirken, die durch das Verfüttern unzureichend erhitzter Speiseabfälle bei Tieren hervorgerufen werden können – also ein Mittel zur Minderung des allgemeinen Tierseuchenrisikos.
Als gesetzliche Grenze für die Entsorgungspflicht gilt die Speiseabfallmenge, die in einem 4-Personen-Haushalt üblicherweise anfällt.
Die Entsorgung erfolgt in
- in Tierkörperbeseitigungsanstalten
- in speziell zugelassenen Betrieben (z.B. Landwirte mit genehmigter Speiseabfallerhitzungsanlage, Biogasanlagen).
Den Transport übernehmen zugelassene Speiseabfalltransport- oder Sammelunternehmen.
Firmen in Thüringen sind u.a.:
ReFood Fuhrbetrieb Schwallungen
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Schwarzbacher Allee 18 98590 Schwallungen |
Veolia Umweltservice Ost GmbH
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Auestraße 14 99817 Eisenach |
Veolia Umweltservice Ost GmbH
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Wallicher Weg 1
99098 Erfurt |
Veolia Umweltservice Ost GmbH
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Am Steinbach 13
07743 Jena |
Grüßung Transporte
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Am Bahnhof 4, OT Wernshausen 98574 Schmalkalden |
Berndt Bio Energy GmbH
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Geraer Straße 10 07570 Wünschendorf |
Speiseresteentsorger Becker Umweltdienst
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Industriestr. 13 07907 Schleiz Oschitz |
Über die Entsorgung müssen die Betreiber der Gastronomiebetriebe Nachweise führen, die den mit der Lebensmittelüberwachung betrauten Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen sind.
Rein pflanzliche Abfälle (z.B. Kartoffelschalen oder Salatabfälle) oder reine Backwaren (Brot/Brötchen) sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen bei getrennter Lagerung von Fleischabfällen z.B. über Biotonnen entsorgt werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte