Aus- und Weiterbildung

Prüfungszeugnisse, Urkunden, Gleichstellungen

Digitale Prüfungszeugnisse in der Ausbildung

Bewerbungsprozesse laufen heute oft digital ab. Zudem gibt es gute Gründe, um von wichtigen privaten Dokumenten digitale Kopien anzufertigen, wie beispielsweise der Schutz vor Verlust oder die schnellere Verfügbarkeit. Seit März 2024 bietet die IHK Erfurt den Absolventen der Berufsausbildung – zusätzlich zum Zeugnis in Papierform – ein „Digitales Prüfungszeugnis” an. Ab Mai 2024 werden die Digitalen Zeugnisse automatisch erzeugt und im Azubi-Infocenter bereitgestellt.
Über die Website www.cert4trust.de kann jederzeit die Echtheit dieser Zeugnisse angefragt und bestätigt werden.

Zweitschriften von Prüfungszeugnissen und Zertifikaten beantragen

Sie haben Ihre Prüfung bei der IHK Erfurt abgelegt aber Ihr Zeugnis ist abhanden gekommen? Wir erstellen Ihnen gern eine Zweitschrift. Bitte füllen Sie dazu unser Online-Formular aus.
Gebühr: 47,00 Euro.
Sie haben Ihre Prüfung bei einer anderen IHK oder HWK abgelegt?
Bitte wenden Sie sich direkt an die IHK oder HWK, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Sie haben Ihre Prüfung vor 1990 abgelegt?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung (das Stadtarchiv), in deren Amtsbereich Ihr damaliger Ausbildungsbetrieb ansässig war.

Meister-/Fachwirturkunde ausstellen lassen

Sofern Sie eine Meister- oder Fachwirturkunde zu Ihrem Abschluss in der Fortbildung haben möchten, können Sie diese über unser Online-Formular beantragen.
ACHTUNG: Dieser Service ist verfügbar für Abschlüsse ab dem Jahr 2005.
Die Kosten betragen 15,- Euro.

Zeugnisübersetzung beantragen

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern eine inhaltliche Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses in englischer Sprache. Für die Beantragung nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Die Übersetzungen sind nicht gesiegelt und nicht unterschrieben und nur in Verbindung mit der Vorlage des original Zeugnisses gültig.
ACHTUNG: Diesen Service ist verfügbar ab dem Ausstellungsjahr 2005.
Die Kosten hierfür betragen:
  • Ausbildungszeugnisse: kostenfrei
  • Fortbildungszeugnisse: 40,00 Euro
Für die Übersetzung bei Fortbildungsabschlüssen beachten Sie bitte unbedingt unsere Informationen.

Gleichwertigkeit von DDR-Zeugnissen prüfen lassen

Alle in der ehemaligen DDR und in der ehemaligen Bundesrepublik erworbenen Facharbeiter- und Meisterabschlüsse sind nach Artikel 37 des Einigungsvertrages einander gleich gestellt. Hierfür bedarf es keiner gesonderten oder nochmaligen Bescheinigung.
Falls Sie dies dennoch wünschen, können wir für Sie die Gleichwertigkeit Ihres DDR-Abschlusses mit einem Abschluss gemäß der Systematik der bundesdeutschen Abschlüsse prüfen und Ihnen ggf. eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen.
Dafür benötigen wir von Ihnen:
  • einen formlosen Antrag (gern per Mail)
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses und Facharbeiter- bzw. Meisterbriefes
  • eine Kopie von Nachweisen über Zusatzbildungen
  • eine Kopie des Personalausweises.
Bitte beachten Sie, dass dies eine Gleichwertigkeitsprüfung ist. Sie erhalten von uns kein neues Prüfungszeugnis und keinen neuen Berufsabschluss. Diese Leistung erbringen wir zudem freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Gebühr: 79,00 Euro.