Informationen zu Zeugnisübersetzungen für Fortbildungsprüfungen

Wenn Sie sich als Absolvent/in einer IHK-Fortbildungsprüfung im internationalen Umfeld bewegen, sind Sie unter Umständen auf eine Zeugnisübersetzung angewiesen, welche Ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland verständlich darstellt.
Hierfür können Sie bei der Industrie- und Handelskammer eine Übersetzung des Zeugnistextes im “Zeugnis ohne Noten” in Englisch und Französisch beantragen. Die Anfertigung der Übersetzung ist gebührenpflichtig.
Die Übersetzung verleiht Ihnen keinen neuen Titel wie Bachelor oder Master. Das deutsche Originalzeugnis behält durch Siegel und Unterschrift weiterhin seinen Stellenwert.
Die Übersetzung durch die IHK basiert auf bundeseinheitlichen Vorgaben, um dadurch den Wiedererkennungswert im Ausland zu stärken. Sie sind auf ein wirtschaftsnahes Vokabular ausgerichtet.
Allerdings entsprechen deutsche Abschlüsse inhaltlich i.d.R. selbst dann nicht ausländischen Abschlüssen, wenn die Abschlussbezeichnungen gleich sind. Inhalte, Voraussetzungen und Umfang der Qualifikation können verschieden sein. Daher sagen die Zeugnisübersetzungen nichts über die Möglichkeit von einer Gleichstellung und Anrechnung im Ausland aus und bewirken keinerlei Rechtsansprüche im Inland oder im Ausland.
Neben den aktuellen IHK-Übersetzungen existieren auch ältere Varianten von IHK-Übersetzungen oder freie Übersetzungen durch kommerzielle Dienstleister. Auch diese lassen sich weiter nutzen, wenngleich sie in der Wortwahl anders ausfallen können.