Prüfungszeugnisse, Urkunden, Gleichstellungen
Digitale Prüfungszeugnisse in der Ausbildung
Bewerbungsprozesse laufen heute oft digital ab. Zudem gibt es gute Gründe, um von wichtigen privaten Dokumenten digitale Kopien anzufertigen, wie beispielsweise der Schutz vor Verlust oder die schnellere Verfügbarkeit. Seit März 2024 bietet die IHK Erfurt den Absolventen der Berufsausbildung – zusätzlich zum Zeugnis in Papierform – ein „Digitales Prüfungszeugnis” an. Ab Mai 2024 werden die Digitalen Zeugnisse automatisch erzeugt und im Azubi-Infocenter bereitgestellt.
Über die Website www.cert4trust.de kann jederzeit die Echtheit dieser Zeugnisse angefragt und bestätigt werden.
- Wie funktioniert das Digitale Zeugnis?
Nach der Prüfung erstellt die IHK Erfurt für die Absolventen (Auszubildende) ein Zeugnis in Papierform und ein Digitales Zeugnis. Das Digitale Zeugnis kann jeder Absolventen über seinen Zugang zum Azubi-Infocenter herunterladen.Das Digitale Zeugnis kann man beispielsweise einer Bewerbung beifügen, die per Mail versendet wird, oder auch an anderen Stellen vorlegen, wenn es um die Bestätigung des erworbenen Berufsabschlusses geht.
- Welchen nutzen haben Arbeitgeber vom Digitalen Prüfungszeugnis?
Die Echtheit und Gültigkeit von Prüfungszeugnissen ist für Arbeitgeber und Personaler oft nur schwer überprüfbar. Das ändert sich mit dem Digitalen Prüfungszeugnis, denn hier lässt sich die Echtheit zweifelsfrei feststellen.So kann z.B. in einem Bewerbungsprozess statt der Zeugniskopie das digitale Zeugnis vom Bewerber abgefordert werden. Dessen Echtheit lässt sich dann über Cert4trust überprüfen. Hierbei handelt es sich um eine reine Webanwendung. Der Service ist kostenfrei und ohne technische Voraussetzungen nutzbar.
- Wie funktioniert die Überprüfung und was ist zu beachten?
So müssen Sie vorgehen
- Speichern Sie sich das Digitale Prüfungszeugnis ab.
- Öffnen Sie die Webanwendung.
- Wählen Sie das Dokument über „Datei auswählen“ aus oder legen Sie es in die Ablagezone.
- geben Sie die Zeichenfolge der Sicherheitsabfrage ein.
- Wählen Sie „Datei überprüfen“.
Als Überprüfungsergebnis bekommen Sie den Status des Dokuments angezeigt (verifiziert, nicht verifiziert, zurückgezogen). Zudem wird der Aussteller des Dokuments angegeben. Hinweise zu den Statusangaben sowie FAQs finden Sie direkt in der Webanwendung.Welche Prüfungszeugnisse können überprüft werden?
Auch für Zeugnisse weiterer IHKs steht der Dienst zur Verfügung. Eine Liste der teilnehmenden Institutionen finden Sie hier.Was muss bei der Überprüfung von IHK Zeugnissen beachtet werden?
Sie können nur die von der jeweiligen IHK erstellten „elektronischen Abbildungen“ überprüfen. Sie erkennen diese am Aufdruck auf dem Dokument. Andere PDF-Dokumente, wie z.B. ein privater Scan des Originaldokuments, können nicht überprüft werden.Wichtig: Speichern Sie die Zeugnis-Datei nach Erhalt immer zunächst auf Ihrem Rechner ab, ohne sie zuvor zu öffnen!An wen kann ich mich bei Fragen zur Anwendung, zum Projekt oder zu einem Dokument wenden?
Bei Fragen zu Dokumenten, die Sie überprüfen wollen, wenden Sie sich bitte immer an die Institution, die das Dokument ausgestellt hat.
Zweitschriften von Prüfungszeugnissen und Zertifikaten beantragen
Wenn Ihnen Ihr Original vom IHK-Prüfungszeugnis oder vom IHK-Lehrgangszertifikat abhanden gekommen ist, erstellen wir Ihnen gern eine Zweitschrift. Sie ersetzt das Original und tritt an dessen Stelle. Für die Bestellung füllen Sie bitte unser Online-Formular aus.
Kosten:
54,00 Euro für Zweitschriften von Prüfungszeugnissen
47,00 Euro für Zweitschriften von IHK-Lehrgangszertifikaten
54,00 Euro für Zweitschriften von Prüfungszeugnissen
47,00 Euro für Zweitschriften von IHK-Lehrgangszertifikaten
Sie haben Ihre Prüfung bei einer anderen IHK oder HWK abgelegt?
Bitte wenden Sie sich direkt an die IHK oder HWK, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Bitte wenden Sie sich direkt an die IHK oder HWK, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Sie haben Ihre Prüfung vor 1990 abgelegt?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung (das Stadtarchiv), in deren Amtsbereich Ihr damaliger Ausbildungsbetrieb ansässig war.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung (das Stadtarchiv), in deren Amtsbereich Ihr damaliger Ausbildungsbetrieb ansässig war.
Meister-/Fachwirturkunde ausstellen lassen
Bei der Meister- bzw. Fachwirturkunde handelt es sich um eine "Schmuckurkunde" die Sie ergänzend zum Zeugnis erhalten können, die aber keine rechtsverbindliche Wirkung hat. Die Bestellung erfolgt über unser Online-Formular.
ACHTUNG: Dieser Service ist für Abschlüsse ab dem Jahr 2005 verfügbar.
ACHTUNG: Dieser Service ist für Abschlüsse ab dem Jahr 2005 verfügbar.
Die Kosten betragen 20,- Euro.
Zeugnisübersetzungen
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine inhaltliche Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses in englischer Sprache. Für die Beantragung nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Die Übersetzungen sind nicht gesiegelt und nicht unterschrieben und nur in Verbindung mit der Vorlage des Originalzeugnisses gültig.
ACHTUNG: Zeugnisübersetzungen bieten wir nur an, wenn Ihr Abschluss nicht mehr als 10 Jahre zurück liegt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an ein Übersetzungsbüro, um eine Übersetzung anfertigen zu lassen.
ACHTUNG: Zeugnisübersetzungen bieten wir nur an, wenn Ihr Abschluss nicht mehr als 10 Jahre zurück liegt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an ein Übersetzungsbüro, um eine Übersetzung anfertigen zu lassen.
Die Gebühr hierfür beträgt:
- Ausbildungszeugnisse: kostenfrei
- Fortbildungszeugnisse: 53,00 Euro
Für die Übersetzung bei Fortbildungsabschlüssen beachten Sie bitte unbedingt unsere Informationen.
Gleichwertigkeit von DDR-Zeugnissen prüfen lassen
Alle in der ehemaligen DDR und in der ehemaligen Bundesrepublik erworbenen Facharbeiter- und Meisterabschlüsse sind nach Artikel 37 des Einigungsvertrages einander gleich gestellt. Hierfür bedarf es keiner gesonderten oder nochmaligen Bescheinigung.
Falls Sie dies dennoch wünschen, können wir für Sie die Gleichwertigkeit Ihres DDR-Abschlusses mit einem Abschluss gemäß der Systematik der bundesdeutschen Abschlüsse prüfen und Ihnen ggf. eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen.
Dafür benötigen wir von Ihnen:
- einen formlosen Antrag (gern per Mail)
- eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses und Facharbeiter- bzw. Meisterbriefes
- eine Kopie von Nachweisen über Zusatzbildungen
- eine Kopie des Personalausweises.
Bitte beachten Sie, dass dies eine Gleichwertigkeitsprüfung ist. Sie erhalten von uns kein neues Prüfungszeugnis und keinen neuen Berufsabschluss. Diese Leistung erbringen wir zudem freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Gebühr: 79,00 Euro.