Aus- und Weiterbildung

Zweitschriften, Urkunden, Gleichstellungen

Zweitschriften von Prüfungszeugnissen und Zertifikaten beantragen

Sofern Sie Ihre Prüfung bei der IHK Erfurt abgelegt haben, können wir Ihnen eine Zweitschrift von Ihrem Ausbildungs- oder Fortbildungszeugnis, ihrem Zertifikat oder Ihrer Bescheinigung erstellen. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Online-Formular aus.
Gebühr: 47,00 Euro.
Sie haben Ihre Prüfung bei einer anderen IHK oder HWK abgelegt?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Kammer, die für die Durchführung Ihrer Prüfung verantwortlich war.
Sie haben Ihre Prüfung vor 1990 abgelegt?
Sofern Sie eine Zeugniszweitschrift aus den Jahren vor 1990 benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung (das Stadtarchiv), in deren Amtsbereich Ihr damaliger Ausbildungsbetrieb ansässig war.

Meister-/Fachwirturkunde ausstellen lassen

Sofern Sie eine Meister- oder Fachwirturkunde zu Ihrem Abschluss in der Fortbildung haben möchten, können Sie diese über unser Online-Formular beantragen.
ACHTUNG: Dieser Service ist verfügbar für Abschlüsse ab dem Jahr 2005.
Die Kosten betragen 15,- Euro.

Zeugnisübersetzung beantragen

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine inhaltliche Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses in englischer Sprache zur Verfügung. Für die Beantragung nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Die Übersetzungen sind nicht gesiegelt und nicht unterschrieben und nur in Verbindung mit der Vorlage des original Zeugnisses gültig.
ACHTUNG: Diesen Service bieten wir für Zeugnisse ab dem Ausstellungsjahr 2005 an.
Die Kosten hierfür betragen:
  • Ausbildungszeugnisse: kostenfrei
  • Fortbildungszeugnisse: 40,00 Euro
Für die Übersetzung bei Fortbildungsabschlüssen beachten Sie bitte unbedingt unsere Informationen.

Gleichwertigkeit von DDR-Zeugnissen prüfen lassen

Alle in der ehemaligen DDR und in der ehemaligen Bundesrepublik erworbenen Facharbeiter- und Meisterabschlüsse sind nach Artikel 37 des Einigungsvertrages einander gleich gestellt. Hierfür bedarf es keiner gesonderten oder nochmaligen Bescheinigung.
Auf Wunsch können wir für Sie jedoch die Gleichwertigkeit Ihres zu DDR-Zeiten erworbenen Abschlusses mit einem Abschluss gemäß der Systematik der bundesdeutschen Abschlüsse prüfen und Ihnen ggf. eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit benötigen wir von Ihnen:
  • einen formlosen Antrag
  • eine beglaubigte Kopie des kompletten Zeugnisses und Facharbeiter- bzw. Meisterbriefes
  • eine Kopie von Nachweisen über Zusatzbildungen
  • eine Kopie des Personalausweises.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Gleichwertigkeitsprüfung weder ein neues Prüfungszeugnis noch einen neuen Berufsabschluss erhalten und das dieser Service der IHK in Form einer freiwilligen Stellungnahme erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch, da dieser bereits im Einigungsvertrag verankert ist.
Gebühr: 79,00 Euro.