12.12.2024

Keine Weitergabe von Lösungsvorschlägen

Die Prüferinnen und Prüfer, die mit der Korrektur der Prüfungsarbeiten betraut werden, erhalten nach der Prüfungsdurchführung die vorläufigen Musterlösungen und Lösungshinweise.
Die IHK weißt darauf hin, dass diese streng vertraulich sind und dem Urheberrecht unterliegen.
Sie dienen lediglich zu Korrekturzwecken und sind keinesfalls an Dritte (Azubis, Betriebe, Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen, etc.) weiterzugeben.