Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
Prüfungs- und Anmeldeschlusstermine:
schriftliche Prüfung
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Anmeldeschluss *)
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die mündliche Prüfung erfolgt im Zeitraum **) |
01.03.2023
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01.02.2023
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02.03.–31.03.
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05.04.2023
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ausgebucht, leider keine
Anmeldung mehr möglich |
06.04.–30.04.
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02.05.2023
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02.04.2023
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03.05.–31.05.
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01.06.2023
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01.05.2023
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02.06.–30.06.
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05.07.2023
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05.06.2023
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06.07.–31.07.
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06.09.2023
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06.08.2023
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07.09.–30.09.
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04.10.2023
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04.09.2023
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05.10.–31.10.
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01.11.2023
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01.10.2023
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02.11.–30.11.
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06.12.2023
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06.11.2023
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07.12.–31.01.2024
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*) Nach Ablauf des angegebenen Termins ist
keine Aufnahme in das Prüfungsverfahren mehr möglich.
**) Den genauen Termin Ihrer mündlichen Prüfung erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung. Die Festlegung des Termins erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
**) Den genauen Termin Ihrer mündlichen Prüfung erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung. Die Festlegung des Termins erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Anmeldung zur Prüfung und Gebühr
Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular zur Prüfung an.
Die Prüfungsgebühr beträgt
226,- Euro.
Bitte beachten Sie zudem unsere "Hinweise zum Prüfungsablauf (AEVO)", die Sie rechts unter dem Punkt "Weitere Informationen" downloaden können.
Befreiung von der schriftlichen Prüfung
Wenn Sie eine IHK-Fortbildungsprüfung erfolgreich absolviert haben, die die Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsverordnung vorsieht, reichen Sie uns bitte zusammen mit Ihrer Prüfungsanmeldung
einen Nachweis über die absolvierte Fortbildungsprüfung ein.
Bitte beachten Sie:
- Die Möglichkeit der Befreiung ist vorwiegend in neueren Verordnungen vorgesehen worden. Absolventen älterer Fortbildungsprüfungen können nicht befreit werden.
- In der Regel ist auf dem Zeugnis über Ihren Fortbildungsabschluss ein entsprechender Vermerk aufgebracht, wenn Sie vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung befreit werden können. Ist kein Vermerk vorhanden, können Sie davon ausgehen, die AEVO-Prüfung vollständig abzulegen.
- Eine Befreiung ist immer nur vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung möglich, nicht vom praktischen Teil.
- Im Falle einer Befreiung entstehen 50% der oben angegebenen Prüfungsgebühr.
Beispielsweise sehen die folgenden Verordnungen, die zum 1.10.2020 erlassen wurden, eine Befreiung vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung vor:
- Geprüfter Bankfachwirt
- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Geprüfter Handelsfachwirt
- Geprüfter Immobilienfachwirt
- Geprüfter Industriefachwirt
- Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr- und Logistik
- Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
- Geprüfter Technischer Fachwirt
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
- Geprüfter Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen
Testprüfung
Der
schriftliche Teil der AEVO-Prüfung wird als
PC-Prüfung durchgeführt. Hier stellen wir Ihnen eine
Testprüfung zur Verfügung.