Umschulungen
Wer schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, in seinem Berufsfeld aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr aktiv werden kann, hat die Möglichkeit im Rahmen einer Umschulung einen neuen Beruf zu erlernen. Die im Regelfall von den Arbeitsverwaltungen finanzierten Einzelumschulungen dauern zwei Jahre und orientieren sich am regionalen Bedarf. Ziel ist ein Berufsabschluss nach Berufsbildungsgesetz, analog der dualen Ausbildung.
Ziel einer beruflichen Umschulung ist die Wiedereingliederung der Umzuschulenden in das Berufs- und Arbeitsleben. Damit dies gelingen kann sind geeignete Umschulungsstätten, qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder sowie sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungspläne notwendig. Nur so kann eine qualifizierte, den gesetzlichen Bestimmungen folgende Umschulung erfolgreich umgesetzt werden.
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen.
Damit die IHK Erfurt die Eignung feststellen, die Umschulungsverträge eintragen und die Umschüler/-innen zur Prüfung zulassen kann, sind die folgenden Hinweise und Formulare schon in der Planungsphase der Umschulung unbedingt zu beachten und zu nutzen.
Unterlagen, die Sie für die Beantragung von Umschulungen benötigen:
- Umschulungsrichtlinie 2022 (gültig ab 1. Mai 2022) (PDF-DATEI · 168 KB) (Nr. 5495158)
- Umschulungsrichtlinie 2018 (gültig ab 1.7.2019) (PDF-DATEI · 121 KB) (Nr. 4130494)
- Anmeldung einer Umschulungsmaßnahme (DOC-DATEI · 222 KB) (Nr. 2486592)
- Musterbeispiele für Anlagen zum Umschulungsantrag (PDF-DATEI · 5875 KB) (Nr. 2580608)
Umschulungsvertrag und weitere Formulare
- Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV) (Nr. 5726150)
- Umschulungsvertrag (Word-Formular) (DOC-DATEI · 946 KB) (Nr. 397766)
- Antrag auf Löschung eines Ausbildungsverhältnisses (PDF-DATEI · 92 KB) (Nr. 397614)
- Teilnahme von Umschülern an der Zwischenprüfung (Nr. 4636258)