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... für Ihre Ausbildertätigkeit

Als Ausbilder darf nur tätig sein, wer persönlich und fachlich geeignet ist und über die erforderlichen Berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt. Letztere müssen in einer Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen werden.