Bund-Länder-Konferenz
Föderale Modernisierungsagenda verabschiedet
Deutschland soll schneller, digitaler und handlungsfähiger werden, zum Wohle von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung. Um dieses Ziel zu erreichen, haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 4. Dezember 2025 die „Föderale Modernisierungsagenda“ verabschiedet.
Die Agenda umfasst insgesamt mehr als 200 Maßnahmen zu den nachfolgenden fünf Leitthemen. Darunter sind langjährige Forderungen der IHK-Organisation zu Pflichtenabbau, Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung, Entlastung der Wirtschaft und Vermeidung von sogenanntem Goldplating enthalten.
- Weniger Bürokratie, klare Verfahren und schnelle Entscheidungen auf allen staatlichen Ebenen.
- Schnellere Verfahren im Bereich von Planung und Genehmigung, Vereinfachungen im Vergabe- und Datenschutzrecht.
- Effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen: für Vertrauen in Staat und Verwaltung.
- Digitale Verfahren: effizient und serviceorientiert – für mehr Komfort und Zeitersparnis im Alltag.
- Bessere Rechtsetzung: verständlich, praxistauglich und verlässlich – damit Regeln Orientierung geben und nicht aufhalten.
Unternehmen sollen durch Abbau von bürokratischen Pflichten entlastet werden. Außerdem sollen sie durch die Einführung von sogenannten Genehmigungsfiktionen und Anzeige- statt Genehmigungspflichten gestärkt werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen einen einfacheren und schnelleren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.
Bund und Länder haben festgehalten, dass sie die Agenda konsequent und zeitnah umsetzen wollen. Um die getroffenen Vereinbarungen nachzuhalten, haben sie außerdem ein Monitoring vereinbart. Ein erster Bericht über die Fortschritte soll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder Ende Juni 2026 vorliegen.
Aus Sicht der Deutschen Industrie- und Handelskammer ist dies der richtige nächste Schritt zu einer umfassenden Verwaltungsreform in Deutschland. Bereits Anfang Oktober 2025 hatte das Bundeskabinett die „Modernisierungsagenda Bund“ beschlossen. Allerdings handelt es sich bei der föderalen Modernisierungsagenda um eine reine Absichtserklärung – analog zu der im Oktober beschlossenen Modernisierungsagenda des Bundes. Nun müssen auf Bundes- aber insbesondere auf Länderebene die Maßnahmen durch entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen umgesetzt werden.
