Green Deal
Der Green Deal im Überblick
Der Green Deal wurde von der ersten EU-Kommission unter Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 als „neue Wachstumsstrategie“ verkündet, mit der ein Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft erreicht werden soll. Dieses Ziel wird von der aktuellen EU-Kommission im Grundsatz weiter verfolgt, auch wenn einige bereits beschlossene Regelungen inzwischen korrigiert wurden. Der Green Deal ist dennoch noch lange nicht zu den Akten gelegt.
Was ist der Green Deal?
Der Green Deal ist eine umfassende Strategie, um Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung – worunter auch das verbleibende CO2-Budget zur Begrenzung der Erderwärmung fällt – abzukoppeln. Die EU soll damit international eine Vorreiterrolle einnehmen und zeigen, dass sich wirtschaftlicher Wohlstand mit ambitionierten Klimaschutzzielen vereinbaren lässt. Übergeordnetes Ziel des Green Deals ist die Klimaneutralität der EU spätestens im Jahr 2050. Aber auch für 2030 und 2040 werden deutlich höhere CO2-Einsparziele angestrebt als bisher.
Der Green Deal hat als weitreichendes Konzept für mehr Klima- und Umweltschutz weiterhin starken Einfluss auf die europäische Politik. Viele mit dem Green Deal verbundene Richtlinien und Verordnungen treten auch aktuell noch Schritt für Schritt in Kraft und wirken direkt oder indirekt auf alle Bereiche der Wirtschaft ein.
Wie wird der Green Deal umgesetzt?
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wurde im Europäischen Klimagesetz verankert, ebenso die neuen Zwischenziele für 2030 mit einer Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55% (bisher 40%) sowie für 2040 mit minus 90 % gegenüber dem Stand von 1990. Diese ambitionierten Klimaziele schlagen sich in vielen Rechtakten in den verschiedensten Politikfeldern nieder, z. B. der Energie-, Industrie-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltpolitik.
Das erste große Gesetzespaket, genannt „Fit for 55“, ist inzwischen (fast) vollständig umgesetzt. Dazu gehören u. a. die Neuordnung des europäischen Emissionshandels, die Einführung von CBAM sowie die Novellen der Erneuerbare Energien Richtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie sowie der Anpassung der CO2-Flottengrenzwerte.
Auch in anderen Bereichen, wie z. B. der Kreislaufwirtschaft, sind mit der neuen Ökodesign-Verordnung, der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und der novellierten IE-Richtlinie folgenschwere Regelungen in Kraft getreten. Die unter dem Green Deal bereits angekündigte aber nicht umgesetzte Reform des Chemikalienrechts lässt weiter auf sich warten, ebenso die Entscheidung über ein umfassendes PFAS-Verbot.
Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, Wäldern und Ökosystemen sind vorgesehen, um natürliche CO2-Senken zu stärken oder wiederherzustellen. Dazu sollen mehr Schutzgebiete ausgewiesen werden, Bäume gepflanzt und Schadstoffgrenzwerte gesenkt werden.
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD), der EU-Taxonomie und dem sogenannten Europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) wurde zudem ein umfassendes Regelwerk für zusätzliche Berichts- und Sorgfaltspflichten erlassen, dessen Anwenderkreis inzwischen jedoch noch einmal beschränkt wurde.
Was bedeutet der Green Deal für Unternehmen?
Die Gesetzesinitiativen des Green Deal betreffen Produkte über den gesamten Lebenszyklus – vom Produktdesign bis zur Entsorgung. Auch für Dienstleistungen werden “grüne” Anforderungen steigen. In Summe sind folgende Auswirkungen in großer Breite absehbar:
- Der Anstieg in der Bepreisung von CO2-Emissionen wird sowohl auf die Energiepreise als auch auf die Herstellungskosten CO2-intensiver Produktionsverfahren durchschlagen – Kosten, die in der Lieferkette weitergegeben und branchenübergreifende Preisanstiege zur Folge haben könnten.
- Anforderungen im Rahmen des nachhaltigen Produktdesigns, erweiterte Regulierungen im Bereich von Luftqualität, Boden- und Gewässerschutz und mögliche weitere Beschränkungen des Einsatzes von Stoffen aus dem Chemikalienrecht führen zu einem erheblichem Anpassungsbedarf bei der Gestaltung und Herstellung von Produkten.
- Neue Informationspflichten, sei es im Rahmen von Produktpässen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft oder aufgrund erweiterter CSR-Berichtspflichten, führen zu zusätzlichem administrativem Aufwand von Unternehmen. Da davon auszugehen ist, dass große Unternehmen die neuen Anforderungen in der Berichtspflicht in der Lieferkette weitergeben, werden davon mittelbar auch zahlreiche KMU betroffen sein.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Green Deal und Omnibus-Verfahren?
Erklärtes Ziel der aktuellen EU-Kommission ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Dazu sollen Bürokratie und Berichtspflichten abgebaut werden. Dies erfolgt mittels sog. Omnibus-Verfahren oder Omnibus-Pakete. Dabei handelt es sich um Mantel- bzw. Artikelgesetze, also Rechtsakte, mit denen mehrere gesetzliche Regelungen gleichzeitig geändert werden.
Mehrere der vorgeschlagenen Omnibus-Pakete betreffen Regelungen, die erst mit dem Green Deal eingeführt wurden oder eingeführt werden sollten. Insbesondere mit den Omnibussen I, VI und VIII sollen einige verschärfte Anforderungen zurückgenommen oder der Kreis der betroffenen Unternehmen beschränkt werden.
Was können Unternehmen tun?
Unternehmen werden unterschiedlich betroffen sein. Unternehmen aus ressourcen- und energieintensiven Sektoren stehen vor einer gewaltigen Transformationsaufgabe. GreenTec-Firmen oder Anbieter von Umwelt- oder Energiedienstleistungen können dagegen stark vom Green Deal profitieren. Wichtig ist, sich laufend einen Überblick zu verschaffen, welche Anforderungen in den kommenden Jahren auf das eigene Unternehmen zukommen. Nur so kann die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells beurteilt werden.
Die neuen EU-Verordnungen und Richtlinien treten überwiegend erst mit einem zeitlichen Vorlauf in Kraft und viele neue Anforderungen werden zudem stufenweise eingeführt. Zeit, die genutzt werden kann, um notwendige Veränderungen einzuleiten.
Dazu gibt es auf Bundes- und Landesebene Förderprogramme, mit denen Unternehmen bei der Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz unterstützt werden. Gerade für kleinere Unternehmen werden auch Beratungen gefördert. Für die kommenden Jahren sind weitere Förderprogramme zu erwarten, die Unternehmen in der grünen Transformation unterstützen. Bei anstehende Investitionsvorhaben sollte daher rechtzeitig geprüft werden, ob Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden können, da Förderanträge i. d. R. vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden müssen.
