Neue EU-Vorgaben zur Vernichtung unverkaufter Waren
Die EU konkretisiert ihre Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter im Rahmen der Ökodesign-Verordnung. Bestimmte Produktgruppen, insbesondere Textilien und Schuhe, dürfen in Zukunft nicht mehr vernichtet werden.