Nr. 1701736
Dienstleistungen

Versicherungsvermittler

Das Versicherungsvermittlergesetz sieht eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater vor und führte bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden ein. Die Zulassung als Versicherungsvermittler ist demnach nur möglich, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen vorliegen.
Die Versicherungsvermittlerverordnung regelt insbesondere Details des Sachkundenachweises, die Sachkundeprüfung und die Anforderungen an die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Industrie- und Handelskammern sind die "zuständige Stelle" für die Führung des Registers und auch zuständig für die Erlaubniserteilung. Auch die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler wird von den Kammern abgenommen.
Gesetzliche Vorgaben

Versicherungsberater und Versicherungsvermittler benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34 d Absatz 1, 2 der Gewerbeordnung. Die IHKs sind dafür die zuständige Stelle.

Beratung, Information, Dokumentation

Welche gesetzlichen Pflichten müssen Versicherungsvermittler bei der Beratung, Dokumentation und Information gegenüber ihren Kunden erfüllen?

Quereinsteiger

Wer nicht durch einen entsprechenden Berufsabschluss über die erforderliche Sachkunde verfügt, muss eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen.

Vermittler nach § 34 d GewO

Welche Qualifikationen können bei Versicherungsvermittlern und ihren Angestellten als Nachweis ausreichender Sachkunde akzeptiert werden?

Registerstelle

Alle selbstständigen Versicherungsvermittler müssen sich in ein zentrales Register eintragen lassen, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird.

Versicherungsvermittler und -berater

Tippgeber vermitteln Kontakte zwischen einem potenziellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder einem Versicherungsunternehmen.

Häufige Fragen und Antworten

Versicherungsvermittler und -berater sowie ihre mitwirkenden Angestellten haben die gesetzliche Verpflichtung, sich regelmäßig weiterzubilden. Welche Vorschriften dabei eingehalten werden müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Versicherungsvermittler

Die IHK Elbe-Weser bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Informationen weiterzuleiten, die sich auf Verstöße gegen einschlägige Vorschriften aus der Gewerbeordnung und der Versicherungsvermittlungsverordnung richten.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Es sind zusätzliche Angaben im Internetimpressum für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler notwendig.

Recht und Steuern
Vermittlerwesen
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