Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge in Belarus

Die AHK Belarus informiert, dass das Einreiseverbot nach Belarus für die in der Europäischen EU zugelassene Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen ab dem 16. April 2022 (einschließlich Transitverkehr) (Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 247 vom 22. April 2022 „Über die Bewegung von Fahrzeugen", eingeführt wurde.
Das Verbot gilt nicht für folgende in der EU zugelassene Kraftfahrzeuge:
  • die das Land über bestimmte Grenzkontrollpunkte betreten und zu speziell ausgewiesenen Orten für Frachtbetrieb und Umladung fahren (22 Orte, auf russisch, Übersicht)
  • die folgende Güter befördern:
    • Postsendungen;
    • Sperrgüter (Güter mit Übergröße), wenn es aufgrund der technischen Eigenschaften des Gutes und (oder) der technologischen Besonderheiten des Transports unmöglich ist, zu den speziell ausgewiesenen Orten an den Grenzen zu gelangen, sowie Fahrzeuge für die Beförderung dieser Güter, vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Transportministerium der Republik Belarus;
    • humanitäre Hilfsgüter;
    • lebende Tiere
    • Güter, die besondere Transportbedingungen erfordern: Fertigarzneimittel, Tierarzneimittel (auch nicht abgepackt), Medizinartikel und Ersatzteile dafür; Rohstoffe und Materialien zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinartikeln; menschliches Blut, Organe und Gewebe; Radioisotopenprodukte,
  • Spezialfahrzeuge, Anhänger (Sattelanhänger), die für den Transport von Autos und (oder) Lastkraftwagen, Schleppern, Anhängern (Sattelanhängern), Motorrädern, Geländefahrzeugen (Autotransportern) bestimmt sind, auch wenn sie unterwegs sind, um mit solchen Gütern beladen zu werden in Übereinstimmung mit Dokumenten, die den angegebenen Zweck bestätigen;
  • leere Fahrzeuge, Anhänger (Sattelanhänger), die nach der Beförderung der oben genannten Waren in die entgegengesetzte Richtung zum Hoheitsgebiet der Europäischen EU fahren, soweit deren Ankunft im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in Belarus durch Straßenkontrollpunkte auf dem Territorium der Republik Belarus erfolgte.
Die Beschränkungen gelten auch nicht für die in der EU zugelassenen PKWs und Busse.
Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 37 vom 16.01.2024 wird seit dem 22.01.2024 eine Gebühr für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der Einfahrt und Unterbringung am ersten Tag an den speziell ausgewiesenen Orten für Frachtbetrieb und Umladung eingeführt. Die Gebühr für die jeweilige Dienstleistung pro Fahrzeug beträgt 3 Basiswerte, inkl. MWSt, bzw. 126 BYN (ca. 36 Euro).
Eine Informationsübersicht und Updates zum Frachtbetrieb in Bezug auf die Transportgüter aus EU-Ländern (auf Russisch) sind auf der Webseite des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus zu finden.
Die Informationen über die Sanktionen gegenüber die Republik Belarus sowie über die Gegenmaßnahmen von Belarus finden Sie in der neuen Version der Webseite der AHK Belarus unter https://belarus.ahk.de/de/sanktionen