Weitere Formulare

Das Führen von Berichtsheften durch die Auszubildenden ist in den Ausbildungsordnungen sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert. Ordentlich geführte Berichtshefte sind u. a. Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

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Das Führen von Berichtsheften durch die Auszubildenden ist in den Ausbildungsordnungen sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert. Ordentlich geführte Berichtshefte sind u. a. Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

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Das Führen von Berichtsheften durch die Auszubildenden ist in den Ausbildungsordnungen sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert. Ordentlich geführte Berichtshefte sind u. a. Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

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Das Führen von Berichtsheften durch die Auszubildenden ist in den Ausbildungsordnungen sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert. Ordentlich geführte Berichtshefte sind u. a. Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

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Gemäß §45 Abs. 1 BBiG können Auszubildende, die in Betrieb und Berufsschule sehr gute Leistungen erbracht haben, bereits vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dadurch kann die Ausbildung früher als üblich abgeschlossen werden.

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Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

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Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Sie können deshalb Nachteilsausgleiche geltend machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.

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Nachweis der Praxisphase im Rahmen einer außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme

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Der Antrag ist für die Prüfung im Winter bis spätestens 15. Februar und für die Prüfung im Sommer bis spätestens 15. Juli vollständig ausgefüllt und im Original bei der IHK Elbe-Weser einzureichen.

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Hier finden Sie die Ausbilderkarte als PDF-Formular. Vergessen Sie bitte nach dem Ausdruck nicht die Unterschriften.

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Dieser Praktikumsvertrag ist für Praktika von bis zu drei Monaten zur Berufsorientierung oder Vorbereitung auf eine Ausbildung oder ein Studium vorgesehen.

Über unser Online-Formular können Sie ganz einfach die Ausstellung einer Zeugniszweitschrift bzw. einer Bescheinigung über die Dauer der Ausbildung für den Rentenversicherungsträger beantragen.