Menschen mit Beeinträchtigung einstellen und ausbilden
Was ist Inklusion?
Seit März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in Kraft. Leitgedanke der Inklusion („Einschluss“) ist die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen, also auch in der Arbeitswelt.
In den allgemeinbildenden Schulen erreichen die ersten inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler die Abschlussklassen und suchen dann Ausbildungsplätze in den regionalen Unternehmen.
An dieser Stelle sind insbesondere Unternehmen angesprochen, den Weg für eine inklusive Arbeitswelt zu ebnen, so dass Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Art und Weise für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar gemacht werden und sie die gleichen beruflichen Chancen ergreifen können wie nichtbeeinträchtigte Menschen. Das ist nicht immer einfach, aber vielleicht einfacher als Sie denken.
Unterstützung für Betriebe
Häufig sind es Berührungsängste, die Unternehmen daran hindern, sich mit dem Thema Inklusion zu befassen. Die IHK-Qualifizierungsberater unterstützen Arbeitgeber dabei, ihre Unsicherheiten abzubauen, neue Lösungswege zu gehen und die Potentiale von Menschen mit Behinderungen zu erkennen.
Weitere Unterstützung erhalten Betriebe auch bei den EAA - Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.
Unser Angebot
- Vermittlung zum Integrationsamt/Bundesagentur für Arbeit
- Vermittlung zu den Trägern der Rehabilitation
- Vernetzung zu regionalen Akteuren im Inklusionsprozess
- Beratung zu möglichen Nachteilsausgleichen in der Ausbildung und Prüfung
Fachpraktikerausbildung
Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen werden auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von den zuständigen Stellen für jene Menschen erlassen, für die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Frage kommt. Laut Gesetz werden die Ausbildungsinhalte aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Fachpraktikerausbildung).
Während für junge Menschen mit Behinderungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt dadurch erheblich steigen, wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken und motivierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.
Hinweis: Um die Qualität der Ausbildung und Inklusion zu sichern, müssen die entsprechenden Ausbilder von Fachpraktikerberufen über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen. In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen oder durch eine qualifizierte externe Unterstützung erfolgen.
Die IHK Elbe-Weser hat bisher folgende Fachpraktikerregelungen erlassen:
- Fachpraktiker Küche
- Fachpraktiker für Lagerlogistik