Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Inklusionsberatung für Betriebe zur Ausbildung

Sie möchten einen Ausbildungsplatz für einen Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen oder haben einen Bewerber mit Behinderung und möchten ihn einstellen, sind sich aber unsicher, was Sie beachten müssen? Hier setzt die Beratung von EAA, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber an.

EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) arbeiten flächendeckend an sechs Standorten in Niedersachsen, gemäß § 185a SGB IX. Die einzelnen Landkreise im Elbe-Weser-Raum werden somit von unterschiedlichen Ansprechstellen und -partnern betreut. Bitte prüfen Sie deshalb auf der Website der EAA, wer für Ihren Standort zuständig ist.

Angebot

Das Team der EAA berät Arbeitgeber kostenfrei zu allen Themen rund um Schwerbehinderte und gleichgestellte Angestellte vor und während der Ausbildung. Es führt durch den „Dschungel“ von Leistungsträgern und Fördermöglichkeiten.

Vorteile für Betriebe

  • Gewinnung und Bindung von motivierten Auszubildenden und Angestellten
  • Möglichkeit, dem Fachkräftemangel zu begegnen
  • Nutzen von besonderen Kompetenzen
  • Besserung des Betriebsklimas
  • Steigerung der Produktivität
  • positive Außendarstellung / Imagesteigerung