Aus- und Weiterbildung

Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK

1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?

Wer eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater (§ 34d Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als „Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?

Paragraph 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe - der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Der Katalog der in § 5 VersVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.
Weiterhin müssen Personen, die seit dem 31. August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig sind, keine Sachkundeprüfung ablegen. Personen, die vor dem 1. Januar 2009 eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder nach § 34e Absatz 1 der Gewerbeordnung in der zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt geltenden Fassung beantragt haben, bedürfen auch im Falle einer nach der Antragstellung eingetretenen Unterbrechung ihrer Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater keiner Sachkundeprüfung.

3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?

Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil finden Sie im Paragraph 4 Abs. 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer sind der Sachkundeprüfung gleichgestellt:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung:
  • als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau,
  • als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,
  • als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen oder
  • als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung;
2. ein Abschlusszeugnis:
  • eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss,
  • als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
  • als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder
  • als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule,
wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird;
3. ein Abschlusszeugnis als:
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
  • Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder
  • Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.
Weiterhin wird der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie als Sachkundenachweis anerkannt, wenn in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.

4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie in der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) in den Paragraphen zwei sowie drei und vier und in der Prüfungsordnung der IHK Düsseldorf. Die Bedingungen sind bindend.
Die Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 160 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Zwischen den beiden Teilen ist keine Pause vorgesehen. Der praktische Prüfungsteil dauert in der Regel 20 Minuten. Sie haben 20 Minuten Zeit sich vorzubereiten.
Die schriftliche Prüfung findet als PC-Prüfung statt.
Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demoversion an! Weitere Informationen zur digitalen Prüfung finden Sie auf der Seite der DIHK Bildungs gGmbH..
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in vier der fünf Bereiche gemäß § 9 Absatz 4 lit. a bis e jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
Zur praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.
Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels simuliert. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht hat. Der Prüfer wählt die Fallvorgabe aus. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Es kann zwischen zwei Sachgebieten gewählt werden:
  1. Vorsorge – umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
  2. Sach- und Vermögensversicherung – umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in Paragraph 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung sind in den §§ 2 bis 4 sowie den Anlagen 1 und 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der VersVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.

5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf der IHK Düsseldorf sieht ab dem 1. Januar 2026 für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch) – 399 Euro
  • Teilprüfung (nur praktischer Teil) – 274 Euro
  • Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) – 313 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung eine Stornogebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe von 18 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe von 49 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

6. Welche Prüfungstermine gibt es?

Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Schriftlicher
Prüfungsteil*
Praktischer
Prüfungsteil
(voraussichtlich)**
Anmeldung ab
(10:00 Uhr)
Anmeldeschluss
08.10.2026 09.10.2026 16.07.2026 17.09.2026
12.11.2026 13.11.2026 20.08.2026 22.10.2026
14.01.2027 15.01.2027 22.10.2026 31.12.2026
*Bitte beachten Sie, dass evtl. die praktischen Wiederholer schon einen Tag eher geprüft werden.
**Bitte beachten Sie, dass bei hohem Anmeldungsaufkommen der praktische Prüftermin am darauffolgenden Dienstag liegen kann.

7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online und als Privatperson. Eine Anmeldung über einen Firmenaccount ist nicht möglich.
Benutzerkonto anlegen
Bitte legen Sie vor Ihrer ersten Anmeldung ein persönliches Benutzerkonto über folgenden Link an:
Wichtig: Mit der Registrierung des Benutzerkontos sind Sie noch nicht zu einem konkreten Prüfungs- oder Unterrichtungstermin angemeldet.
Verwenden Sie für Ihr Benutzerkonto ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse und Ihre private Postanschrift. Über die hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten Sie persönliche Informationen und Unterlagen zu Ihrer Prüfung, insbesondere die Anmeldebestätigung, Einladung und Informationen zum Prüfungsergebnis.
Wir empfehlen, die Registrierung und Anmeldung über einen PC oder Laptop vorzunehmen. Bei der Nutzung von Smartphones kann es aufgrund unterschiedlicher Geräte und Betriebssysteme zu Darstellungs- oder Funktionsproblemen kommen.
Zu einem Termin anmelden
Nachdem Sie Ihr Benutzerkonto angelegt haben, können Sie sich im untenstehenden Anmeldeportal zu einem verfügbaren Termin anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gebührenpflichtig.
Anschließend prüfen wir Ihre Anmeldung. Sind die erforderlichen Angaben vollständig und korrekt, wird die Anmeldung freigegeben. Sie erhalten darüber eine Bestätigung per E-Mail.
Hinweis: Sollte das Anmeldeportal nicht angezeigt werden, müssen Sie gegebenenfalls zunächst die externen Inhalte zulassen bzw. laden.
Einladung und Gebührenbescheid
Die Einladung mit den Angaben zu Prüfungsort und Prüfungszeit sowie weitere wichtige Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail.
Sofern Sie selbst Gebührenschuldner sind, erhalten Sie auch den Gebührenbescheid entsprechend der vorgesehenen Versandart. Soll der Gebührenbescheid an Ihren Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger gerichtet werden, müssen Sie die Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) vollständig ausgefüllt, unterschrieben und – sofern erforderlich – gestempelt bereits während des Anmeldeprozesses hochladen.
Gebührenbescheide an abweichende Rechnungsempfänger werden separat per Post oder – soweit vereinbart – als E-Rechnung versandt.
Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Wenn Sie sich erneut zu einer Prüfung anmelden möchten und der Login nicht funktioniert, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“ und vergeben Sie ein neues Passwort.
Rücktritt oder Nichtteilnahme
Bitte beachten Sie: Bei einem Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird nach der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf eine Stornogebühr erhoben. Dies gilt auch bei krankheitsbedingtem Rücktritt.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
Bitte externe Inhalte laden. In einigen Fällen wir dann erst die Anmeldung sichtbar.
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, können Sie sich auf der Internetseite des DIHK Sach- und Fachkundeprüfungen im Überblick über die bundeseinheitlichen Termine informieren.
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema und andere prüfende IHKs.
Prüfende IHKs in NRW:

8. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice? Wo kann ich mich von der Prüfung abmelden?

Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Sollten Sie sich noch keinen Log-in angelegt haben, dann können Sie dies über den Link Registrierung auch noch nachträglich tun.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.

9. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?

Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Die DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.
Den Rahmenplan und Fallvorgaben zum praktischen Prüfungsteil finden Sie auf der Internetseite der DIHK. Ebenso hält der Verein „Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.” auf seinen Internetseiten weitere Informationen zur Prüfung für Sie bereit.
Bedingungswerk Proximus 5
Am 1. Juli 2023 wurde das aktuelle Bedingungswerk Proximus 5 veröffentlicht. Im Rahmen der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK" werden die Prüfungsfragen seit 1. Juli 2023 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die jeweiligen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.