Bewachungsgewerbe

Nationales Bewacherregister

2016 hat der Gesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Grund dafür waren Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen.
Zum 1. Juni 2019 wurde ein Bewachungsregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeführt. Bei den im Bewachungsregister bereit zu haltenden Daten handelt es sich insbesondere um erforderliche Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit.
Über das Register erfolgt auch die ab dem 1. Juni 2019 verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.
Hierdurch soll der Vollzug des Bewachungsrechts verbessert werden. So sollen bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand im Bewachungsregister gehalten werden.
Registerführende Behörde für das Bewachungsregister soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und der Einführung des Bewacherregisters wurde auch die Bewachungsverordnung zum 1. Juni 2019 neu gefasst.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2019 enthalten die Bescheinigungen der IHK Düsseldorf einen sogenannten Validierungscode. Dieser wird unter der Unterschrift aufgedruckt und ist auch im Bewacherregister hinterlegt. Bescheinigungen nach § 34 a Gewerbeordnung (auch Zweitschriften), die ab dem 1. Januar 2019 von der IHK Düsseldorf ausgestellt werden, sind daher nur noch mit einem aufgedruckten Validierungscode gültig. 
Das bisher verwendete Hologramm-Etikett entfällt damit.