Förderprogramme

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Das Förderangebot richtet sich insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Der individuelle Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
  • Das Land NRW übernimmt die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro.
  • Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) betrug.  
  • Ihren Wohnsitz in NRW haben.
  • Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert.
  • Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw.
Bürger und Bürgerinnen mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion können ebenfalls die Online-Beratung nutzen. Verfügbare Termine finden Sie unter: https://www.termine-bildungsscheck.de/
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt.
Bei Vorliegen der Kriterien zur Ausgabe von Bildungsschecks wird der Bildungsscheck im Anschluss an die Beratung ausgehändigt und kann anschließend beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.