Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie
Veranstaltungsdetails
Das Thema Abfallvermeidung steht angesichts der Klimakrise im Fokus der Öffentlichkeit. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben dies aufgegriffen und Regelungen erlassen, mit denen die Abfallvermeidung stärker vorangetrieben werden sollen. Bezogen auf den Bereich der Gastronomie ist die Verwendung bestimmter "Einwegkunststoffe" nicht mehr erlaubt und darüber hinaus bestehen je nach Größe der Betriebe unterschiedliche Verpflichtungen zum Einsatz von Mehrwegangeboten beim Verkauf von zubereiteten Speisen. Andererseits haben die Gastronomiebetriebe zum Schutz der Verbraucher und der Mitarbeiter auch hygienische Anforderungen einzuhalten.
Im Rahmen der angebotenen Veranstaltung wird sowohl über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert als auch aus dem Blick der Lebensmittelüberwachung dargestellt, wie eine aus hygienischer Sicht sichere Handhabung und Verwendung von Mehrwegverpackungen im Tagesgeschäft erfolgen kann.
Programm
14:00 Uhr | Begrüßung und Einführung ins Thema Simone Busch, IHK Düsseldorf Dr. Arnd Tulke, Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft, Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. |
Block 1 | Rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen in der Gastronomie RA Janosch Neumann, Heinemann & Partner Rechtsanwälte |
Block 2 | Hygienische Anforderungen an die Verwendung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie Andreas Träger, Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung |
16:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |