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Nr. 15959

Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie

Veranstaltungsdetails

Das Thema Abfallvermeidung steht angesichts der Klimakrise im Fokus der Öffentlichkeit. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben dies aufgegriffen und Regelungen erlassen, mit denen die Abfallvermeidung stärker vorangetrieben werden sollen. Bezogen auf den Bereich der Gastronomie ist die Verwendung bestimmter "Einwegkunststoffe" nicht mehr erlaubt und darüber hinaus bestehen je nach Größe der Betriebe unterschiedliche Verpflichtungen zum Einsatz von Mehrwegangeboten beim Verkauf von zubereiteten Speisen. Andererseits haben die Gastronomiebetriebe zum Schutz der Verbraucher und der Mitarbeiter auch hygienische Anforderungen einzuhalten.

 

Im Rahmen der angebotenen Veranstaltung wird sowohl über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert als auch aus dem Blick der Lebensmittelüberwachung dargestellt, wie eine aus hygienischer Sicht sichere Handhabung und Verwendung von Mehrwegverpackungen im Tagesgeschäft erfolgen kann.

 

 

 

Programm

14:00 Uhr

Begrüßung und Einführung ins Thema

Simone Busch, IHK Düsseldorf

Dr. Arnd Tulke, Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft, Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V.

Block 1

Rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen in der Gastronomie

RA Janosch Neumann, Heinemann & Partner Rechtsanwälte

Block 2

Hygienische Anforderungen an die Verwendung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie

Andreas Träger, Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung

16:00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 15.08.2023
    14:00 - 16:00 Uhr