Maklerrecht aktuell
Veranstaltungsdetails
Für Immobilienmakler besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht. In diesem Seminar erhalten Immobilienmakler und deren Mitarbeiter einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Maklergeschäfts. Dazu gehören eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften, sowie grundlegende zum Maklerrecht ergangene Rechtsprechung. Das Maklerrecht ist im BGB nur durch einige, wenige Vorschriften geregelt, und daher insbesondere durch Richterrecht geprägt. Zudem werden aktuelle Gerichtsentscheidungen vorgestellt, die Makler kennen sollten.
Die Inhalte des Seminars richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben an die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO und des § 15b MaBV) und erfüllen die Anforderungen an die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme für Immobilienmakler/innen. Eine Teilnahmebescheinigung, die die Zeitstunden des Seminars zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht dokumentiert, wird nur bei einer Anwesenheit von 100 % ausgestellt.
Aus dem Inhalt:
1. Rechtliche Grundlagen:
- BGB, WEG, GewO, MaBV, GEG, GWG
- Maklervertrag - Grundsätze, Abschluss, Inhalt, Rechte und Pflichten,
- Provisionsanspruch, Provisionsteilung
- Bedetung des Exposés, Haftung des Maklers
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherschutz und Widerruf
- Vorkaufsrechte
2. Wohnungsvermittlung und Bestellerprinzip - WoVermG
3. Wettbewerbsrecht, UWG
- Unzulässige Werbung
- Wettbewerb und Abmahnung
Termine:
Das Semiar findet an zwei Präsenztagen mit jeweils fünf Stunden statt.
12.06.2023: 09:00 - 15:00 Uhr als Präsenztermin
19.06.2023: 09:00 - 15:00 Uhr als Präsenztermin
Umfang:
10 Zeitstunden
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
Eine Förderung über Bildungsscheck ist möglich. Weitere Informationen sowie Beratungsstellen finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw.de. Wenn Sie beabsichtigen, eine Förderung zu beantragen, vermerken Sie dieses bitte auf der Anmeldung. Das Original des Bildungsschecks reichen Sie uns bitte für die Rechnungsstellung bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn ein.