Regionalplan Düsseldorf

Instrument der Regionalentwicklung

Der Regionalplan für die Planungsregion Düsseldorf ist Bindeglied zwischen Landesplanung und lokaler Bauleitplanung. Der Plan, der aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen besteht, setzt Rahmenbedingungen unter anderem für die wirtschaftliche Entwicklung der Planungsregion. Er trifft beispielsweise Aussagen zu Gewerbe- und Industriestandorten, zu Binnenhafen-, Flughafen- und Kraftwerkstandorten sowie zu Abbaustätten für Kies, Sand und Ton. Darüber hinaus legt er fest, in welchem Umfang und an welcher Stelle die Kommunen zukünftig neue Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete ausweisen können. Der neue Regionalplan stellt wichtige Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region in den nächsten 20 Jahren.
Grundstückseigentümer sind von den Vorgaben des Regionalplans zunächst nicht direkt betroffen (der Plan entfaltet keine Drittwirkung). Der Plan richtet sich an Kommunen und Genehmigungsbehörden. Darstellungen werden in die Bauleitplanung übernommen, bestimmte Vorgaben müssen im Rahmen von Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, beispielsweise bei Abgrabungsverfahren. In den Fällen können Unternehmen betroffen sein.

Von der Idee zum Planwerk

2010 startet die Bezirksplanungsbehörde Düsseldorf einen vier Jahre dauernden Diskussionsprozess mit allen wichtigen regionalen Akteuren, wie beispielsweise die Kommunen oder die Industrie- und Handelskammern. Diskutiert wurde die inhaltliche Neuausrichtung des Regionalplans Düsseldorf, die Methode der Flächenbedarfsberechnung und der Detailierungsgrad des Umweltberichts.
Am 18. September 2014 fasst der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss. Danach wurde der Entwurf des Planwerks insgesamt drei Mal öffentlich ausgelegt und zwar vom 31. Oktober bis 31. März 2015, vom 1. August bis 7. Oktober 2016 und vom 4. August bis 4. Oktober 2017. Bürger, Unternehmen und weitere Akteure wie beispielsweise Industrie-und Handelskammern konnten bei der Bezirksregierung eine Stellungnahme abgeben.
Am 14. Dezember 2017 wurde der Regionalplan Düsseldorf vom Regionalrat beschlossen. Danach wurde er drei Monate bei der Landesplanungsbehörde (Wirtschaftsministerium) angezeigt, bevor er am 13. April 2018 rechtskräftig geworden ist.

Engagement der Kammern in der Planungsregion

Die Kammern hatten sich frühzeitig in den Diskussionsprozess um den neuen Regionalplan eingemischt:
August 2011 Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2422 KB)
März 2012
Leitlinien für den neuen Regionalplanentwurf kommentiert
Oktober 2012 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Kreis Mettmann
Februar 2015
Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans
Oktober 2016
Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans
Mai 2017
Teilnahme am Erörterungstermin der Bezirksplanungsbehörde

Was für die Wirtschaft erreicht wurde

In den Regionalplan sind viele Hinweise der Kammern aus dem Fachbeitrag der Wirtschaft eingeflossen, insbesondere die textlichen Vorgaben zum Schutz von Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) vor heranrückender Wohnbebauung. Des Weiteren wurde auf Initiative der Kammern mit Blick auf die zeichnerischen Darstellungen auch eine neue Gebietskategorie (ASB-GE) eingeführt, die beispielsweise als Pufferzone zwischen Gewerbe- und Industriegebieten und Wohngebieten dienen kann. Hier darf genauso wie in einem GIB nicht gewohnt werden. Auf der Basis des Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Mettmann haben Kommunen des Kreises Mettmann, wie beispielsweise Heiligenhaus, Velbert oder Langenfeld neue Gewerbeflächen erhalten, um für die Zukunft gerüstet zu sein.