Verkehr
Flughafen Düsseldorf
Der Flughafen ist vor der Corona-Pandemie konstant gewachsen. 2019 wurden am Düsseldorfer Airport 25,5 Millionen Passagiere gezählt und damit ein Allzeithoch erreicht. Außerdem wurden rund 82.000 Tonnen Luftfracht abgefertigt.
In den Folgejahren nahm das Passagieraufkommen pandemiebedingt ab, erholt sich aber zwischenzeitlich wieder. 2024 reisten gut 20 Millionen von und nach Düsseldorf, was einem Wachstum von circa 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der Flughafen im Stadtteil Lohausen ist eine der bedeutendsten Verkehrsdrehscheiben im IHK-Bezirk. Mit rund 60 Prozent Marktanteil ist er der wichtigste Flughafen in NRW. Er bietet rund 150 Flugziele in 40 Ländern an und hat sich mit 60 Airlines, durchschnittlich 425 täglichen Starts und Landungen und 55.000 Fluggästen pro Tag zum wichtigsten deutschen Flughafen neben Frankfurt, München und Berlin entwickelt.
Der Flughafen hatte im Februar 2015 einen Antrag auf Planfeststellung mit Änderung der Betriebsgenehmigung beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Im laufenden Planfeststellungsverfahren hat der Airport seinen Antrag angepasst und 2025 erneut beim zuständigen Landesministerium eingereicht: Ziel ist ein „smartes Wachstum“ innerhalb des bestehenden Gesamtkontingents von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten – die bestehende Bewegungsobergrenze bleibt damit erhalten. Grundlage sind eine aktualisierte Luftverkehrsprognose (Zieljahr 2040) sowie eine entsprechend angepasste Betrachtung der Umweltauswirkungen.
Mehr Flexibilität soll insbesondere dadurch entstehen, dass Kontingente, die heute für die Allgemeine Luftfahrt reserviert sind, künftig auch für den Linien- und Charterverkehr genutzt werden können. Zusätzlich soll im vorhandenen Zweibahnsystem die Zahl der koordinierbaren Flugbewegungen bei Nutzung beider Bahnen von derzeit 47 auf 60 pro Stunde steigen – an den maximal nutzbaren Zweibahnstunden gemäß Angerlandvergleich ändert sich laut Flughafen nichts. Auch die bestehenden Nachtflugregelungen sollen unverändert bleiben.
Als nächste Schritte prüft das Land die Unterlagen auf Vollständigkeit und Auslegungsreife; anschließend ist die Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde für die öffentliche Auslegung und Beteiligung vorgesehen. Die IHK Düsseldorf setzt sich weiterhin für verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen am Luftverkehrsstandort Düsseldorf und eine zügige Fortführung des Verfahrens ein.