Soziale Erhaltungssatzungen in Düsseldorf

Am 1. September 2025 haben die IHK Düsseldorf und das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam eine Online-Infoveranstaltung zur ersten Sozialen Erhaltungssatzung (SES) im Gebiet Bilk-Mitte durchgeführt.
Rund 70 Vertreterinnen und Vertreter der Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie Bestandshaltende nutzten die Gelegenheit, sich über Inhalte, Verfahren und Auswirkungen der neuen Satzung zu informieren.
Nach einer Einführung durch den IHK-Vizepräsidenten Marcel Abel stellte das Stadtplanungsamt die Hintergründe, Ziele und Anwendungsregeln der SES vor. Im Mittelpunkt standen Fragen wie:
  • Welche Maßnahmen sind genehmigungsfrei?
  • Welche Modernisierungen benötigen künftig eine Genehmigung?
  • Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung über Anträge?
Deutlich wurde, dass die SES den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen reguliert und auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung abzielt. Weitere Satzungsgebiete könnten Ende 2025 vom Stadtrat beschlossen werden. Gleichzeitig betonten Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft die Sorge vor zusätzlicher Bürokratie, Verzögerungen bei Modernisierungen und möglichen Zielkonflikten mit den Klimaschutzvorgaben.
In einer offenen Fragerunde konnten die Teilnehmenden ihre Anliegen platzieren – von den Auswirkungen auf energetische Sanierungen über die Rolle des Kriterienkatalogs bis hin zur Frage nach einer verlässlichen Evaluationspraxis.
Die IHK Düsseldorf wird die Ergebnisse der Veranstaltung im Ausschuss Immobilienwirtschaft weiter beraten und den Dialog mit Politik und Verwaltung fortsetzen.