FAQ
- Ich bin kein IHK-Mitglied. Kann ich bei Ihnen trotzdem Seminare und Lehrgänge besuchen?
- Gibt es für Seminare und Lehrgänge einen Anmeldeschluss?
- Ich habe ein interessantes Seminarthema in Ihrem Programm gefunden, das für einige Kollegen/Mitarbeiter unseres Unternehmens interessant ist. Führen Sie Ihre Seminare auch als Firmenseminare durch?
- Bis wann muss ich das Seminar/den Lehrgang bezahlt haben?
- Ich kann an dem Seminar/Lehrgang nicht teilnehmen. Wie und bis wann muss ich mich abmelden?
- Was passiert, wenn ich mitten im Lehrgang den Kurs kündigen muss?
- Ich interessiere mich für eine Veranstaltung, die aber leider bereits ausgebucht ist. Und jetzt?
- Ich interessiere mich für Veranstaltungen, die teilweise oder ausschließlich online stattfinden. Haben Sie so etwas auch?
- Ich bin Auszubildende/r und habe bald Abschlussprüfung. Ab wann kann ich mich zu den Prüfungsvorbereitungskursen anmelden?
- Wo finden die Seminare/Lehrgänge statt?
- Ich würde gerne mit dem Auto kommen. Gibt es Parkmöglichkeiten?
- Gibt es unterrichtsfreie Zeiten oder Ferien in der berufsbegleitenden Weiterbildung?
Ich bin kein IHK-Mitglied. Kann ich bei Ihnen trotzdem Seminare und Lehrgänge besuchen?
Selbstverständlich - das IHK-Weiterbildungsangebot steht allen Interessenten zur Verfügung.
Gibt es für Seminare und Lehrgänge einen Anmeldeschluss?
In der Regel sechs Werktage vor Seminarbeginn. Aber Anmeldungen werden laufend entgegen genommen. Sofern die Veranstaltung noch freie Plätze hat, werden gerne auch kurzfristig Anmeldungen berücksichtigt.
Ich habe ein interessantes Seminarthema in Ihrem Programm gefunden, das für einige Kollegen/Mitarbeiter unseres Unternehmens interessant ist. Führen Sie Ihre Seminare auch als Firmenseminare durch?
Ja - alle Themen führen wir auch als Inhouseschulung maßgeschneidert für Ihr Unternehmen durch.
Bis wann muss ich das Seminar/den Lehrgang bezahlt haben?
Die Rechnung erhalten Sie ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Auf der Rechnung ist das Zahlungsziel und die Bankverbindung angegeben.
Ich kann an dem Seminar/Lehrgang nicht teilnehmen. Wie und bis wann muss ich mich abmelden?
(1) Der Teilnehmer kann über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen gewahrt sind.
(2) Der Teilnehmer hat den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens acht Werktagen vor Beginn der ersten Veranstaltungseinheit in Textform der IHK Düsseldorf mitzuteilen. Der Veranstaltungstag rechnet dabei nicht mit. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK.
(3) Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt fristgemäß, so ist ihm das volle Veranstaltungsentgelt zu erstatten. Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt nicht fristgemäß, so ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Dem Teilnehmer ist jedoch jederzeit der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger als dieser pauschalierte Betrag ist.
(4) Dem Teilnehmer steht es frei, bis zum Beginn der ersten Veranstaltungseinheit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wobei die Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien (fachlich wie persönlich) in der Person des Ersatzteilnehmers sichergestellt sein muss.
(5) Bei Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers zur Veranstaltung ist das Entgelt von diesem in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer anteiligen Minderung des Teilnahmeentgeltes.
(6) Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziff. 3, das Kündigungsrecht nach Ziff.5 sowie das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht für digitale Produkte unberührt.
Was passiert, wenn ich mitten im Lehrgang den Kurs kündigen muss?
Sofern länger laufende prüfungsvorbereitende Lehrgänge in Abschnitte (z.B. Semester) eingeteilt sind, kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Abschnitt kündigen (ordentliche Kündigung). Die Kündigung muss unter Einhaltung von acht Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Abschnitts in Textform gegenüber der IHK erfolgen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der IHK. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Kündigungserklärung ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Bei Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
Ich interessiere mich für eine Veranstaltung, die aber leider bereits ausgebucht ist. Und jetzt?
Für alle Seminare/Lehrgänge gibt es eine Warteliste. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen, rücken Sie nach, sobald ein Platz frei wird.
Ich interessiere mich für Veranstaltungen, die teilweise oder ausschließlich online stattfinden. Haben Sie so etwas auch?
Ja, natürlich. Wir haben auch Veranstaltungen im E-Learning-Format für Sie. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.
Ich bin Auszubildende/r und habe bald Abschlussprüfung. Ab wann kann ich mich zu den Prüfungsvorbereitungskursen anmelden?
Die Termine der Vorbereitungskurse für die Sommerprüfung können ab Oktober online abgefragt werden. Die Termine für die Winterprüfung können ab Mai abgefragt werden. Da die Plätze begrenzt sind, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Platz. Weitere Informationen zu Prüfungsvorbereitungskursen.
Wo finden die Seminare/Lehrgänge statt?
Die Seminare/Lehrgänge finden in den Räumlichkeiten des Weiterbildungsstandortes der IHK, dem IHK-Forum, Karlstraße 88, 40210 Düsseldorf statt.
Ich würde gerne mit dem Auto kommen. Gibt es Parkmöglichkeiten?
Im Parkhaus Bendemannstr. 5, 40210 Düsseldorf haben die Teilnehmenden und Dozierenden unserer Tages- und Abendveranstaltungen die Möglichkeit zu parken. Das Parkhaus ist kostenpflichtig.
Gibt es unterrichtsfreie Zeiten oder Ferien in der berufsbegleitenden Weiterbildung?
Ja, in den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Sie erhalten aber bei Unterrichtsbeginn einen Stundenplan für den Lehrgang.
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