Finanzen und Steuern

Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

Der Gewinn aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit muss versteuert werden. Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Tätigkeit jedes Einzelnen. Die Unterscheidung der Einkunftsarten nach gewerblicher und selbständiger Tätigkeit wirkt sich unter anderem auf das Anmeldeverfahren, auf Buchführungspflichten und auf die Frage der Gewerbesteuerpflicht aus. 
Gewerbebetrieb ist jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Als sogenannte selbstständige Tätigkeit gelten in erster Linie die Freien Berufe, also Ärzte, Ingenieure, Architekten, Musiker usw.
Zur Abgrenzung der gewerblichen von der freiberuflichen Tätigkeit gibt die IHK im Einzelfall gerne Auskunft. 
Informationen:
  1. Gewinnermittlung/Buchführung
  2. Die wichtigsten Steuern