Recht und Steuern

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung ist auch in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Sie darf jedoch insbesondere
  • nicht irreführen,
  • nur Waren und Dienstleistungen für denselben Bedarf erfassen,
  • nur objektiv wesentliche und typische Eigenschaften einer Ware vergleichen und
  • Konkurrenten und Produkte weder herabsetzen noch den guten Ruf von Konkurrenten in unlauterer Weise ausnutzen.
Damit ergeben sich vielfältige Auslegungs- und Anwendungsfragen. Die Kammer berät über Einzelfälle.