Recht und Steuern

Räumungsverkauf

Räumungsverkauf ist – wie jede andere Sonderveranstaltung – nach der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb jederzeit erlaubt. Schlussverkäufe sind ganzjährig zulässig und nicht mehr auf besondere Sortimente beschränkt. Allerdings bleibt Irreführung verboten. So sind zum Beispiel "Mondpreise" nicht zulässig.