Recht und Steuern

Kaufmann

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Handelsgewerbe ist jedes gewerbliche Unternehmen (d.h. keine freiberufliche Tätigkeit wie etwa Rechtsanwalt, Steuerberater).

Voraussetzung ist aber, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Maßstab ist hier eine Gesamtbetrachtung aus Umsatz, Beschäftigtenzahl, Produktpalette u.ä.

Wer den entsprechenden Umfang des Geschäftsbetriebes hat, ist Kaufmann und muss sich ins Handelsregister eintragen lassen.

Nichtkaufleute, d.h. Gewerbetreibende ohne diesen Umfang, können den Status des Kaufmanns durch die freiwillige Eintragung in das Handelsregister erwerben. Sie haben dann alle Rechte und Pflichten des Kaufmanns.

Achtung:

Unabhängig vom Umfang wird man bei Wahl bestimmter Rechtsformen automatisch Kaufmann und muss sich damit ins Handelsregister eintragen lassen. Dies gilt für:
  • GmbH/UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG/UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • AG
Die wichtigsten Pflichten und Rechte des Kaufmanns:
  • nur der Kaufmann führt eine Firma,
  • nur der Kaufmann kann Prokura erteilen,
  • neben den steuerlichen hat er die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften zu beachten,
  • nur der Kaufmann kann mündlich bürgen,
  • im Handelsregister eingetragene Unternehmen zahlen bei der IHK Düsseldorf einen höheren Grundbeitrag als Nichtkaufleute.