Recht und Steuern

Gewerbeanmeldung

Allgemeines

Die Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen erfolgen bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo das Gewerbe ausgeübt werden soll. 
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Gewerbe in NRW auch vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden. Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, muss man sich einmal registrieren. Im Bereich „Meine Anträge“ kann man sich dann später jederzeit einloggen, Anträge verwalten und das Gewerbe um- oder wieder abmelden.
Zudem kann die Gewerbeanmeldung auch persönlich (Beauftrage benötigen eine Vollmacht) oder schriftlich bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen. Papiervordrucke sind dort erhältlich oder auf der Internetseite der Kommune als Download zum Ausfüllen und Ausdrucken hinterlegt.
Über jede Gewerbemeldung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer (IHK) durch die Gewerbemeldestelle.
Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt eine automatische Mitgliedschaft bei der jeweils zuständigen IHK.

Anmeldung des Gewerbes

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO ist gemäß § 146 Abs. 2 Ziffer 1 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 146 Abs. 3 GewO mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Anmeldung sind in Fotokopie beizufügen:
  • Bei Eintragung in das Handelsregister: ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug;
  • bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: die Handwerkskarte oder die Nebenrolleneintragung;
  • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: die entsprechende Erlaubnis.
Darüber hinaus sollte bei Anmietung gewerblicher Räume durch Vorlage eines Mietvertrages oder einer Bescheinigung des Vermieters dessen Einverständnis nachgewiesen werden. Dies gilt besonders auch für privat genutzte Wohnungen.
Wer ein Gewerbe anmelden will, sollte vorher mit der IHK Kontakt aufnehmen. Fragen besonderer Erlaubnisse, des Auftretens im Rechtsverkehr usw. können so vorab geklärt werden.

Ummeldung des Gewerbes

Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
  • Verlegung der Betriebsstätte innerhalb desselben Ortes;
  • Erweiterung bzw. Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes;
  • Namensänderung

Abmeldung des Gewerbes

Die Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes und bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Gewerbemeldestellen und Handwerkskammern im Kammerbezirk

Anschrift
Telefon/Telefax
E-Mail / Internet
Handwerkskammer
Düsseldorf

Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Telefon:
0211 8795 550
Telefax:
0211 8795 553
Stadtverwaltung Düsseldorf
Ordnungsamt Gewerbestelle
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Telefon:
0211 892 3268
Telefax:
0211 893 3799
Internet:
www.duesseldorf.de
Stadtverwaltung Erkrath
Gewerbeamt –
Bürger- und
Ordnungsamt
Bahnstraße 2,
40699 Erkrath
Telefon:
0211 2407 3206
0211 2407 3214
Telefax:
0211 2407 3255
Internet:
www.erkrath.de
Stadtverwaltung Haan
Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Kaiserstraße 85,
42781 Haan
Telefon:
02129 911 163
Telefax:
02129 911 590
Internet:
www.haan.de
Stadtverwaltung
Heiligenhaus

Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Rathaus, Hauptstraße 157
Raum 164 (Altbau EG)
42579 Heiligenhaus
Telefon:
02056 13-247
Telefax:
02056 13 7247
Stadtverwaltung Hilden
Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Telefon:
02103 72 323
02103 72 336
Telefax:
02103 72 608
Internet:
www.hilden.de
Stadtverwaltung Langenfeld
Rathaus Referat Recht
und Ordnung
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Telefon:
02173 7942331
02173 7942330
Internet:
www.langenfeld.de
Telefax:
02173 79492331
02173 79492330
Stadtverwaltung Mettmann
Bürgerbüro
Neanderstraße 85,
40822 Mettmann
Telefon:
02104 9 80 138
Telefax:
02104 9 80 727
Internet:
www.mettmann.de
Stadtverwaltung Monheim
Ordnung und Soziales
Alte Schulstraße 32-34
40789 Monheim
Telefon:
02173 951322
02173 951326
Telefax:
02173 95125322
02173 95125326
Internet:
www.monheim.de
Stadtverwaltung Ratingen
Bürgerbüro –
Gewerbemeldestelle
Peter-Brüning-Platz 3,
40878 Ratingen
Telefon:
02102 550 3222
Telefax:
02102 550 9322
Internet:
www.ratingen.de
Stadtverwaltung Velbert
Fachgebiet Ordnung
und Gewerbe Zimmer B 087
Thomasstraße 1a,
42551 Velbert
Telefon:
02051 26 2312
Internet:
www.velbert.de
Telefax:
02051 26 2588
Stadtverwaltung Wülfrath
Ordnungsamt
Am Rathaus 1,
42489 Wülfrath
Telefon:
02058 18 308
Telefax:
02058 18 1308
Internet:
www.wuelfrath.net
HINWEIS: Diese Ausführungen sollen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
Stand: März 2021