Recht und Steuern
Gewerbeanmeldung
Allgemeines
Die Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen erfolgen bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo das Gewerbe ausgeübt werden soll.
Über das
Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Gewerbe in NRW auch vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden. Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, muss man sich einmal registrieren. Im Bereich „Meine Anträge“ kann man sich dann später jederzeit einloggen, Anträge verwalten und das Gewerbe um- oder wieder abmelden.
Zudem kann die Gewerbeanmeldung auch
persönlich (Beauftrage benötigen eine Vollmacht)
oder schriftlich bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen. Papiervordrucke sind dort erhältlich oder auf der Internetseite der Kommune als Download zum Ausfüllen und Ausdrucken hinterlegt.
Über jede Gewerbemeldung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer (IHK) durch die Gewerbemeldestelle.
Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt eine automatische Mitgliedschaft bei der jeweils zuständigen IHK.
Anmeldung des Gewerbes
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO ist gemäß § 146 Abs. 2 Ziffer 1 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 146 Abs. 3 GewO mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Anmeldung sind
in Fotokopie beizufügen:
- Bei Eintragung in das Handelsregister: ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug;
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: die Handwerkskarte oder die Nebenrolleneintragung;
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: die entsprechende Erlaubnis.
Darüber hinaus sollte bei Anmietung gewerblicher Räume durch
Vorlage eines Mietvertrages oder einer
Bescheinigung des Vermieters dessen Einverständnis nachgewiesen werden. Dies gilt besonders auch für privat genutzte Wohnungen.
Wer ein Gewerbe anmelden will, sollte vorher mit der IHK Kontakt aufnehmen. Fragen besonderer Erlaubnisse, des Auftretens im Rechtsverkehr usw. können so vorab geklärt werden.
Ummeldung des Gewerbes
Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung der Betriebsstätte innerhalb desselben Ortes;
- Erweiterung bzw. Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes;
- Namensänderung
Abmeldung des Gewerbes
Die Gewerbeabmeldung hat
unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes und bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Gewerbemeldestellen und Handwerkskammern im Kammerbezirk
Anschrift
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Telefon/Telefax
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E-Mail / Internet
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Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf |
Telefon:
0211 8795 550 |
E-Mail:
info@hwk-duesseldorf.de |
Telefax:
0211 8795 553 |
Internet:
www.hwk-duesseldorf.de |
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Stadtverwaltung Düsseldorf
Ordnungsamt Gewerbestelle Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf |
Telefon:
0211 899 3710 0211 899 3712 0211 899 3226 0211 899 3732 0211 899 3734 0211 899 4036 0211 899 4488 0211 899 3709 |
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Telefax:
0211 893 3799 |
Internet:
www.duesseldorf.de |
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Stadtverwaltung Erkrath
Gewerbeamt – Bürger- und Ordnungsamt Bahnstraße 2, 40699 Erkrath |
Telefon:
0211 2407 3206 0211 2407 3214 |
E-Mail:
gewerbeamt@erkrath.de |
Telefax:
0211 2407 3255 |
Internet:
www.erkrath.de |
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Stadtverwaltung Haan
Ordnungsamt Gewerbemeldestelle Kaiserstraße 85, 42781 Haan |
Telefon:
02129 911 163 |
E-Mail:
ordnungsamt@stadt-haan.de |
Telefax:
02129 911 590 |
Internet:
www.haan.de |
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Stadtverwaltung
Heiligenhaus Ordnungsamt Gewerbemeldestelle Rathaus, Hauptstraße 157 Raum 164 (Altbau EG) 42579 Heiligenhaus |
Telefon:
02056 13-247 |
Internet:
www.heiligenhaus.de |
Telefax:
02056 13 7247 |
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Stadtverwaltung Hilden
Ordnungsamt Gewerbemeldestelle Am Rathaus 1 40721 Hilden |
Telefon:
02103 72 323 02103 72 336 |
E-Mail:
ordnungsamt@hilden.de |
Telefax:
02103 72 608 |
Internet:
www.hilden.de |
|
Stadtverwaltung Langenfeld
Rathaus Referat Recht und Ordnung Konrad-Adenauer-Platz 1 40764 Langenfeld |
Telefon:
02173 7942331 02173 7942330 |
Internet:
www.langenfeld.de |
Telefax:
02173 79492331 02173 79492330 |
||
Stadtverwaltung Mettmann
Bürgerbüro Neanderstraße 85, 40822 Mettmann |
Telefon:
02104 9 80 138 |
E-Mail:
buergerbuero@mettmann.de |
Telefax:
02104 9 80 727 |
Internet:
www.mettmann.de |
|
Stadtverwaltung Monheim
Ordnung und Soziales Alte Schulstraße 32-34 40789 Monheim |
Telefon:
02173 951322 02173 951326 |
E-Mail:
ordnungsoziales@monheim.de |
Telefax:
02173 95125322 02173 95125326 |
Internet:
www.monheim.de |
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Stadtverwaltung Ratingen
Bürgerbüro – Gewerbemeldestelle Peter-Brüning-Platz 3, 40878 Ratingen |
Telefon:
02102 550 3222 |
E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de |
Telefax:
02102 550 9322 |
Internet:
www.ratingen.de |
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Stadtverwaltung Velbert
Fachgebiet Ordnung und Gewerbe Zimmer B 087 Thomasstraße 1a, 42551 Velbert |
Telefon:
02051 26 2312 |
Internet:
www.velbert.de |
Telefax:
02051 26 2588 |
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Stadtverwaltung Wülfrath
Ordnungsamt Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath |
Telefon:
02058 18 308 |
E-Mail:
ordnungsamt@stadt.wuelfrath.de |
Telefax:
02058 18 1308 |
Internet:
www.wuelfrath.net |
HINWEIS: Diese Ausführungen sollen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
Stand: März 2021