Recht

Hitzefrei am Arbeitsplatz?

Wer Urlaub hat, freut sich über sommerliche Temperaturen. In den Betrieben dagegen macht übermäßige Hitze am Arbeitsplatz sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zu schaffen. Was können Arbeitgeber tun, um für Erleichterung zu sorgen? Zu welchen Maßnahmen sind sie gesetzlich verpflichtet? Welche Folgen ergeben sich daraus für das Arbeitsverhältnis?

Gibt es hitzefrei am Arbeitsplatz?

Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen hitzefrei am Arbeitsplatz vorschreibt. Keinesfalls darf der Arbeitnehmer - auch bei heißen Temperaturen - selbst "hitzefrei" nehmen. Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung berechtigt.
Regeln für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz lassen sich jedoch ableiten aus:
  • Arbeitsschutzrecht und der
  • Fürsorgepflicht.

Welche Arbeitsstättenregelungen gibt es zur Raumtemperatur?

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) haben Arbeitgeber für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu sorgen. Konkretisiert wird diese Angabe durch die technische Regeln für Arbeitsstätten, kurz: Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Als Empfehlungswert für den Arbeitsplatz gelten danach +26 Grad Celsius. Ausnahmen gelten, wenn betriebstechnisch ein besonderes Raumklima vorausgesetzt wird, wie beispielsweise in medizinischen Bädern, Kühlhäusern oder Hochöfen. Für Schwangere und stillende Mütter gelten wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit gesonderte Regelungen mit eigenständigen Ausnahmen.

Was müssen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz tun?

Die anzustrebende Temperaturgrenze bezieht sich zunächst auf die "normale" Erwärmung der Arbeitsstätte, etwa durch Heizung oder im Betrieb verwendete Maschinen und nicht auf die Sondersituation der sommerlichen Hitze. Es handelt sich auch nicht um eine zwingende Norm, sondern um eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung. Wenn an sehr heißen Sommertagen die Lufttemperatur im Büro diesen Wert übersteigt, sehen die Arbeitsstättenregeln ein 3-stufiges Konzept vor:
Bei Arbeitsplatztemperaturen zwischen +26 Grad Celsius und +30 Grad Celsius “soll” der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Eine Pflicht zu bestimmten Maßnahmen besteht dann also (noch) nicht. Unter Beachtung der allgemeinen Fürsorgepflicht empfiehlt es sich aber natürlich auch bereits bei diesen Temperaturen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 
Es liegt auch im eigenen Interesse des Arbeitgebers, Arbeitsplätze so auszugestalten, dass Arbeitnehmer leistungsfähig bleiben und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Am besten ist es, daher wenn Chefs und Mitarbeiter gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Hitze zu mildern, z.B.:
  • die Arbeitszeitverlagerung,
  • das Ausnutzen von Gleitzeitregelungen oder Überstundenabbau,
  • die effektive Steuerung des Sonnenschutzes,
  • das Lüften in den frühen Morgenstunden,
  • die Lockerung der Bekleidungsregelungen oder
  • das Bereitstellung von Ventilatoren und Getränken.
  • Der Einbau einer Klimaanlage ist im Übrigen nicht vorgeschrieben. Lediglich die Abschirmung vor übermäßiger Sonneneinstrahlung, zum Beispiel durch Sonnenblenden oder Vorhänge, ist Pflicht (Anhang 3.5 ArbStättV).
Ab einer Lufttemperatur am Arbeitsplatz von +30 Grad Celsius werden Maßnahmen des Arbeitgebers zur Pflicht. Räume, in denen eine Lufttemperatur von über +35 Grad Celsius herrscht, sind nicht mehr als Arbeitsräume geeignet.

Wie sieht es bei Hitze im “Homeoffice” aus?

Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich
  • um Telearbeit
  • oder mobiles Arbeiten handelt.

Telearbeit

Bei der Telearbeit handelt es sich um einen vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz. In diesem Fall ist er für den Arbeitsschutz zuständig und auch für die richtige Temperatur.

Mobiles Arbeiten

In diesem Fall bleibt es den Arbeitnehmern überlassen zu entscheiden, wo sie arbeiten. Deshalb sind sie auch selbst dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen stimmen, also beispielsweise die Temperatur. Arbeitgeber haben jedoch nichts davon, wenn ihre Arbeitnehmer am heimischen Arbeitsplatz schwitzen und keine vernünftigen Ergebnisse erzielen. Deshalb ist es sinnvoll, sich für gute Arbeitsbedingungen einzusetzen. Bei Hitze könnte dies darin bestehen, einen klimatisierten Arbeitsplatz im Betrieb anzubieten.

Wie geht es weiter?

Die Ampel-Koalition will sich der Sache annehmen. Im Koalitionsvertrag heißt es:
“Zur gesunden Gestaltung des Homeoffices erarbeiten wir im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen."
Konkrete Pläne dazu sind noch nicht bekannt.