Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Wer Urlaub hat, freut sich über sommerliche Temperaturen. In den Betrieben dagegen macht übermäßige Hitze am Arbeitsplatz sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden zu schaffen. Was können Arbeitgebende tun, um für Erleichterung zu sorgen? Zu welchen Maßnahmen sind sie gesetzlich verpflichtet? Welche Folgen ergeben sich daraus für das Arbeitsverhältnis?
Gibt es hitzefrei am Arbeitsplatz?
Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen hitzefrei am Arbeitsplatz vorschreibt. Keinesfalls dürfen Arbeitnehmende - auch bei heißen Temperaturen - selbst "hitzefrei" nehmen. Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der den Arbeitgebenden zur Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung berechtigt.
Regeln für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz lassen sich jedoch ableiten aus:
- Arbeitsschutzrecht und der
- Fürsorgepflicht.
Welche Arbeitsstättenregelungen gibt es zur Raumtemperatur?
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) haben Arbeitgeber für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu sorgen. Konkretisiert wird diese Angabe durch die technische Regeln für Arbeitsstätten, kurz: Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Als Empfehlungswert für den Arbeitsplatz gelten danach +26 Grad Celsius. Ausnahmen gelten, wenn betriebstechnisch ein besonderes Raumklima vorausgesetzt wird, wie beispielsweise in medizinischen Bädern, Kühlhäusern oder Hochöfen. Für Schwangere und stillende Mütter gelten wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit gesonderte Regelungen mit eigenständigen Ausnahmen.
Was müssen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz tun?
Die anzustrebende Temperaturgrenze bezieht sich zunächst auf die "normale" Erwärmung der Arbeitsstätte, etwa durch Heizung oder im Betrieb verwendete Maschinen und nicht auf die Sondersituation der sommerlichen Hitze. Es handelt sich auch nicht um eine zwingende Norm, sondern um eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung. Wenn an sehr heißen Sommertagen die Lufttemperatur im Büro diesen Wert übersteigt, sehen die Arbeitsstättenregeln ein 3-stufiges Konzept vor:
Bei Arbeitsplatztemperaturen zwischen +26 Grad Celsius und +30 Grad Celsius “soll” der Arbeitgebende zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Eine Pflicht zu bestimmten Maßnahmen besteht dann also (noch) nicht. Unter Beachtung der allgemeinen Fürsorgepflicht empfiehlt es sich aber natürlich auch bereits bei diesen Temperaturen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Es liegt auch im eigenen Interesse des Arbeitgebenden, Arbeitsplätze so auszugestalten, dass Arbeitnehmende leistungsfähig bleiben und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Am besten ist es, daher wenn beide gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Hitze zu mildern, z.B.:
- die Arbeitszeitverlagerung,
- das Ausnutzen von Gleitzeitregelungen oder Überstundenabbau,
- die effektive Steuerung des Sonnenschutzes,
- das Lüften in den frühen Morgenstunden,
- die Lockerung der Bekleidungsregelungen oder
- das Bereitstellung von Ventilatoren und Getränken.
- Der Einbau einer Klimaanlage ist im Übrigen nicht vorgeschrieben. Lediglich die Abschirmung vor übermäßiger Sonneneinstrahlung, zum Beispiel durch Sonnenblenden oder Vorhänge, ist u.U. Pflicht (Anhang 3.5 ArbStättV).
Ab einer Lufttemperatur am Arbeitsplatz von +30 Grad Celsius werden Maßnahmen des Arbeitgebenden zur Pflicht. Räume, in denen eine Lufttemperatur von über +35 Grad Celsius herrscht, sind in der Regel ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsräume geeignet.
Wie sieht es bei Hitze im “Homeoffice” aus?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich
- um Telearbeit
- oder mobiles Arbeiten handelt.
Telearbeit
Bei der Telearbeit handelt es sich um einen vom Arbeitgebenden eingerichteten Arbeitsplatz. In diesem Fall gelten die oben genannten arbeitsstättenrechtlichen Regelungen.
Mobiles Arbeiten
In diesem Fall bleibt es den Arbeitnehmenden überlassen zu entscheiden, wo sie arbeiten. Deshalb sind sie auch selbst dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen stimmen, also auch die Temperatur. Oftmals besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, den möglicherweise kühleren Arbeitsplatz im Büro aufzusuchen.