Schlichtung

1. Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten

Recht haben und Recht bekommen sind auch bei Wettbewerbsstreitigkeiten manchmal zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Denn selbst wenn die Sachlage sonnenklar erscheint, hat der Gang vor das Gericht so seine Nachteile: Er ist nicht nur langwierig und nervenaufreibend, sondern es bleibt auch immer ein Risiko, eben doch nicht Recht zu haben und auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Eine schnelle und kostengünstige Lösung bietet in diesen Fällen die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) besteht hier die Möglichkeit zur gütlichen Einigung. Beide Parteien setzen sich mit Mitgliedern der Einigungsstelle an einen Tisch. Damit kann oft eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden – und das Verfahren selbst ist für die Parteien kostenlos.
Die Einigungsstelle ist besetzt mit einem wettbewerbsrechtlich erfahrenen Volljuristen und zwei Gewerbetreibenden als Beisitzer. Das Verfahren wird erst mit einem Antrag eines Beschwerdeführers eröffnet. Ein vor der Einigungsstelle geschlossener Vergleich ist zivilrechtlich vollstreckbar. Weitere Informationen

2. Verbraucherbeschwerden

Die IHK Düsseldorf nimmt Beschwerden von privaten Verbrauchern über Mitgliedsunternehmen entgegen, die aus Warenkäufen oder Dienstleistungen resultieren. Ziel einer Verbraucherbeschwerde ist es, ohne Inanspruchnahme von Gerichten zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen, wenn beide Parteien dies wollen. Die IHK übt allerdings nicht die Aufsicht über ihre Mitgliedsunternehmen aus. Sie kann Gewerbetreibende daher nicht zu einem bestimmten Verhalten anweisen. Anonymen Beschwerden geht die IHK grundsätzlich nicht nach. Weitere Informationen

3. Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen

Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis. Weitere Informationen