Schiedsgerichtsordnung
Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen die Vereinbarung über die Geltung dieser Schiedsgerichtsordnung.
- Allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtsordnung der Industrie– und Handelskammer zu Düsseldorf in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, wird folgende Schiedsvereinbarung empfohlen:
"Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag
...(Bezeichnung des Vertrags) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf in ihrer jeweils gültigen Fassung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden."
Folgende Ergänzungen sind empfehlenswert:- Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt...
- Das anwendbare materielle Recht ist...
- Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist...
- Sollen Rechtsstreitigkeiten nach dieser Schiedsgerichtsordnung entschieden werden, so ist eine Schiedsvereinbarung erforderlich, die grundsätzlich der Schriftform bedarf. Diese ist gewahrt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem Vertrag, der von den Parteien unterzeichnet ist, oder in Briefen, Faxmitteilungen oder Telegrammen, die die Parteien gewechselt haben, enthalten ist.
Ist ein Verbraucher beteiligt, muss die Schiedsvereinbarung in einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde geschlossen werden, die keine weiteren Regelungen enthalten darf. Dies gilt nicht bei notarieller Beurkundung.
Der Mangel der Form wird durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt.